Verhaltenstherapie

Was bedeutet Verhaltenstherapie?

Als approbierter Psychologischer Psychotherapeut verfüge ich über einen Fachkundenachweis in Verhaltenstherapie mit einer Abrechnungsbefugnis für Einzel- und Gruppentherapie. Die Verhaltenstherapie umfasst heutzutage ein sehr breites Spektrum an therapeutischen Verfahren und Techniken, deren Gemeinsamkeit durch die wissenschaftliche Fundiertheit und die nachgewiesene Wirksamkeit gegeben ist. Die moderne Verhaltenstherapie, wie ich sie verstehe, fußt auf zwei wesentlichen Säulen: Einerseits der Erklärung und dem Verstehen aktueller Probleme vor dem Hintergrund der individuellen Lebensgeschichte, d.h. der Biographie, und andererseits auf der gezielten Veränderung von Problemen im Hier und Jetzt. Ein wesentliches Merkmal der Verhaltenstherapie ist außerdem, dass Sie sich immer an konkreten Zielen orientiert und bezüglich der Dauer der Therapie dem Prinzip „So wenig wie möglich, so viel wie nötig“ folgt.

Wie der Begriff „Verhaltenstherapie“ bereits nahelegt, wird ein besonderes Augenmerk darauf gelegt, was aktuelle Probleme mit ungünstigen Verhaltensweisen zu tun haben, sodass Verhaltensänderungen eine zentrale Bedeutung in der Therapie zukommt. Dem liegt die Idee zugrunde, dass einer psychischen Symptomatik erlernte Verhaltensweisen (z.B. in Form komplexer Verhaltensmuster) zugrunde liegen, wobei sich die Verhaltenstherapie zunutze macht, dass diese ebenso wie alle anderen Verhaltensweisen auch wieder umgelernt werden können. Ebenso können neue Fertigkeiten und Kompetenzen im Verlauf der Therapie erlernt und im Alltag aufgebaut werden. Dabei beschränkt sich die moderne Verhaltenstherapie jedoch nicht auf das sichtbare Verhalten, sondern widmet sich auch den untrennbar damit verbundenen Denkprozessen bzw. Gedankeninhalten und dem emotionalen Erleben. Die Schaffung von neuen Erfahrungen ist somit das erklärte und übergeordnete Ziel der Verhaltenstherapie.

Wie sind in der Verhaltenstherapie die Rollen verteilt?

Verhaltenstherapie bedeutet Hilfe zur Selbsthilfe. Damit die Therapie erfolgreich sein kann, ist es von essenzieller Bedeutung, dass Sie in dieser eine aktive Rolle einnehmen. Man könnte auch sagen: Sie werden nicht passiv „therapiert“, sondern Sie erhalten professionelle Unterstützung dabei, Ihre Probleme selbst zu lösen. Dies setzt voraus, dass Sie die Therapie mit der Motivation, etwas zu verändern, und mit konkreten Zielen in Angriff nehmen, die durch eine Psychotherapie erreichbar sind. Meine Aufgabe dabei besteht dann darin, einzuschätzen, in wie weit Ihre Ziele durch eine Psychotherapie erreichbar sind – und Sie dann entweder im Rahmen meiner Möglichkeiten beim Erreichen Ihrer Ziele zu unterstützen oder Sie ggf. an andere Stellen zu verweisen. Es ist außerdem meine Pflicht gegenüber der Krankenkasse, jederzeit im Verlauf der Therapie einzuschätzen, wie hilfreich und erfolgsversprechend die Therapie noch ist, und sie zu beenden, wenn keine ausreichend gute Prognose mehr besteht.

Daneben bedeutet Ihre aktive Rolle vor allem, dass ein wesentlicher Teil der Therapie nicht in, sondern zwischen den Therapiesitzungen stattfindet – in Ihrem eigenen Alltag. Studien belegen, dass der Therapieerfolg maßgeblich davon abhängt, in wie weit Menschen die Erkenntnisse aus den Sitzungen auch in Ihrem Alltag umsetzen. Deshalb werden Sie in der Regel am Ende jeder Sitzung eine therapeutische Hausaufgabe erhalten. In der probatorischen Phase kann dies u. a. das Ausfüllen von Fragebögen und das Führen von Selbstbeobachtungsprotokollen umfassen – in der Therapiephase dann z.B. das Üben und Umsetzen von in der Sitzung erprobten Verhaltensweisen.

Wie lange dauert eine Verhaltenstherapie?

Mir ist es wichtig, zu betonen, dass Psychotherapie als gezielte Hilfe zur Selbsthilfe zeitlich begrenzt ist und aus meiner Sicht so kurz wie möglich sein sollte, damit bei Patient:innen gar nicht erst der Eindruck entsteht, dass sie „ohne Therapie nicht können“. Zum einen bin ich davon überzeugt, dass alle Menschen bereits viele Voraussetzungen dafür in sich tragen, sich selbst zu helfen, und zum anderen bin ich auch gegenüber den Krankenkassen dazu verpflichtet, die Therapie auf das tatsächlich Notwendige zu beschränken. Hinzu kommt, dass ich stets eine lange Warteliste führe und gerne so vielen Menschen wie möglich helfen möchte. Und dies ist, wie die Psychotherapieforschung zeigt, sehr gut im Rahmen von 10-20 Sitzungen möglich, während darüber hinaus gehende Therapien selten einen zusätzlichen Mehrwert erzielen.

Aufgrund der genannten Punkte führe ich in meiner Praxis grundsätzlich fast ausschließlich Kurzzeittherapien im Umfang von maximal 24 Sitzungen durch und mache hiermit sehr gute Erfahrungen. Dabei werden in einem ersten Schritt immer erst 12 Sitzungen bei der Krankenkasse beantragt und bewilligt, wonach ich dann anhand verschiedener Faktoren prüfe, ob die Beantragung von weiteren 12 Sitzungen sinnvoll ist. Eine Verlängerung der Therapie über diese 24 Sitzungen ist in meiner Praxis eher selten möglich und sinnvoll, wenn es um reine Einzeltherapien geht. Eine Umwandlung in eine Langzeittherapie ergibt hingegen des Öfteren Sinn, wenn damit der Übergang zu einem Fokus auf Gruppentherapie einhergeht, die sich meiner Erfahrung nach insbesondere für fortgeschrittene Patient:innen mit bereits vorhandener Einzeltherapieerfahrung eignet, um die erzielten Fortschritte auszubauen und zu verfestigen. Günstig ist in diesem Kontext außerdem, dass die Beantragung einer solchen Fortführung der Therapie mit Gruppenfokus weitaus weniger bürokratisch und hürdenreich seitens der Krankenkassen ist.