„Das hat mich getriggert“: Warum Sie darauf verzichten sollten, so zu sprechen (Teil 1)

Viele meiner Patient:innen, insbesondere die Mitglieder meiner Gruppentherapien, wissen, dass ich relativ vehement darin bin, korrigierend einzugreifen, wenn eine Variante des Wortes „triggern“ fällt. Nun könnte man meinen, dass ich einfach grundsätzlich pedantisch bin, was einen präzisen Gebrauch von Sprache angeht (was definitiv der Fall ist), aber das allein ist nicht der Grund, warum ich mich weigere, diesen Begriff in der Form, wie er inzwischen in der Alltagssprache verwendet wird, zu übernehmen. In diesem Artikel möchte ich daher gerne darlegen, warum die Verwendung des Begriffs, in den allermeisten Fällen, einerseits sinnlos und unnötig sowie andererseits unsensibel und respektlos ist.

Sätze wie „XYZ hat mich getriggert“ fallen in meinen Therapieräumen ebenso häufig wie in privaten Gesprächen unter Menschen und in, im weitesten Sinne mit „mentalen Themen“ assoziierten Social Media-Blasen. Insbesondere fällt dieser Begriff in Gesprächen zwischen Menschen (überzufällig häufig solchen aus sozialen Berufen), die sich eine psychologische Fachkenntnis zusprechen, die unterm Strich jedoch meist nicht über Küchenpsychologie hinausgeht. Was diese Menschen damit jeweils zum Ausdruck bringen möchten, ist letztlich nichts anderes, als dass die Äußerung oder das Verhalten einer anderen Person bei ihnen, und das zumindest scheinbar plötzlich, ein starkes Gefühl ausgelöst hat. Der Begriff („trigger“ bedeutet auf Englisch nichts anderes als „Auslöser“, und hierin liegt bereits eine gravierende Absurdität hinsichtlich des nicht vorhandenen Informationsgehalts) impliziert aber auch, dass das Gefühl dadurch ausgelöst wurde, dass eine eigene, nennen wir es einmal „biographische Wunde“, durch einen äußeren Auslöser aktiviert bzw., wenn wir beim Bild der Wunde bleiben, „aufgerissen“ wurde. Spätestens hier wird sehr klar, dass der Begriff „Trigger“ ein traumatherapeutischer Begriff ist, der suggeriert, dass eine „traumatische“ Erinnerung (keine Sorge, um diesen Begriff wird es gleich auch noch gehen) durch einen externen Auslöser reaktiviert wird, was in Form heftiger, plötzlich auftretender Gefühle deutlich wird.

Um das etwas anschaulicher zu machen, soll ein kleines Beispiel herhalten: Man stelle sich vor, eine Person, die in ihrer Biographie durch wiederholte Lernerfahrungen mit einer abwertenden, demütigenden Mutter eine Prägung (je nach Therapieschule würde man an dieser Stelle auch von „Schema“, „Grundannahme“, „Glaubenssatz“ oder „innerem Konflikt“ reden – was im Grunde alles dasselbe meint) dahingehend erworben hat, sich selbst für klein, unfähig und wertlos zu halten, geht in Berlin zum Bäcker und wird dort, als sie an der Reihe ist und sie nicht sofort sagen kann, was für ein Brot sie haben möchte, von der (Berliner) Bäckereifachverkäuferin mit den Worten angesprochen: „Een bisschen schneller, wenn’s jeht, annere Kunden wollen och noch watt ham“. Dies wiederum aktiviert bei der Person jene Prägung („Ich bin klein, unfähig und wertlos“), was sich in einem dazu passenden, aber durchaus diffusen Gefühlszustand äußert, der sich u. a. aus Angst und Scham sowie einer geduckten Körperhaltung zusammensetzt. In jener küchenpsychologischen Pseudofachsprache würde die Person, wenn sie beruflich entsprechend sozialisiert ist oder ausreichend viele Reels bei Instagram und TikTok zu angeblichen „Trauma-Typen“ gesehen hat (in denen man sich natürlich immer irgendwo wiederfindet, genau wie in Horoskopen), den Vorfall dann folgendermaßen beschreiben: „Die Bäckereifachverkäuferin hat mich getriggert“, und vielleicht würde sie noch hinterherschieben: „Sie hat mein Demütigungstrauma aufgerissen“, wenn nicht sogar der noch gewaltigere und ebenso falsche sowie vollkommen sinnlose Begriff der „Retraumatisierung“ fallen würde (ich gehe hier nicht ins Detail und sage nur: Vergessen Sie diesen Begriff bitte einfach). So, und nun beschreibe ich, welche drei gewichtigen Probleme es mit dieser Art der Formulierung gibt:

Problem 1: Die Verschiebung der Verantwortung

Das erste, was an Formulierungen der Art „XYZ hat mich getriggert“ problematisch ist, ist, dass damit die Verantwortung für die Auslösung des Gefühls dem Gegenüber zugeschoben wird. Und obwohl es aus psychotherapeutischer Sicht, ganz im Sinne des Ziels, Patient:innen zur Selbstwirksamkeit im Umgang mit ihren Gefühlen zu verhelfen, ein katastrophaler Fehler wäre, primär andere Menschen für die eigenen Gefühle verantwortlich zu machen, ist das leider ein weit über den psychotherapeutischen Bereich hinausgehender gesellschaftlicher Trend, den ich mit großer Sorge betrachte. Das tue ich deshalb, weil durch dieses Andere-verantwortlich-Machen leider das Gegenteil von Selbstwirksamkeit erreicht wird (was konkret hieße: Verantwortung für das eigene Gefühl übernehmen und damit den Jackpot einheimsen, dass man sich dadurch auch aus dem Leid befreien kann), nämlich die Zementierung eines Selbstbilds als hilfloses Opfer, dem „Böses angetan“ wurde. Und das, so viel kann ich Ihnen als Psychotherapeut versichern, ist quasi eine Garantie für langanhaltende psychische Nicht-Gesundheit und zudem ein ideales Sprungbrett in chronifizierte psychische Probleme, u. a. deshalb, weil die eingenommene Opferrolle mit dem Anspruch an die Menschen im eigenen Umfeld einhergeht, dass diese gefälligst Rücksicht auf die eigenen „Triggerpunkte“ zu nehmen haben – was, wenngleich als Haltung immer weiter verbreitet, ein völlig überhöhter und unrealistischer Anspruch ist und einzig und allein zu Enttäuschung führt, weil (Überraschung!) kein normaler Mensch so etwas leisten kann. Und übrigens hilft diese Identifizierung mit einer Opferrolle auch nicht im Entferntesten dabei, solch einer barschen Berliner Bäckereifachverkäuferin souverän irgendetwas zu entgegnen. Und es hilft erst recht nicht in Situationen, in denen nicht nur eine (auf aktivierten Prägungen basierende) gefühlte, scheinbare Demütigung, sondern eine tatsächliche, eindeutige Demütigung stattfindet (wie z. B. „Du dumme F*tze, wie hässlich bist du eigentlich?“). Ein Vorschlag dazu, was man anstelle von „Die Bäckereifachverkäuferin hat mich getriggert“ sagen könnte, wäre z. B.: „Das Verhalten der Bäckereifachverkäuferin hat bei mir Scham ausgelöst und mich klein fühlen lassen, weil mich ihr Tonfall an das herabwürdigende Verhalten meiner Mutter erinnert hat“. Kein Hexenwerk, ganz normale Sprache, keine unnötigen Anglizismen, und sehr klar. Zudem: Die sprechende Person macht klar, woran sie selbst ansetzen kann, wenn sie das Gefühl bewältigen möchte – nämlich an der eigenen biographischen Prägung, für deren Entstehung im Elternhaus sie (um es ganz klar zu sagen) natürlich keine Schuld trägt. Die Verantwortung für den Umgang mit dieser Prägung in der Gegenwart obliegt ihr derweil sehr wohl, ob sie nun will oder nicht.

Im zweiten Teil des Artikels werde ich mit den beiden weiteren Kritikpunkten befassen, d. h. mit dem Problem des fehlenden Informationsgehalts und dem inadäquaten Bezug zum Begriff des „Traumas“.

© Dr. Christian Rupp 2026

Die Fallstricke unseres Gedächtnisses – Teil 2: Von falschen Erinnerungen, fatalen Augenzeugenberichten und dem Nutzen für die Psychotherapie

Nachdem ich mich in Teil 1 mit der Ursache für das Fehlen von Erinnerungen an die frühe Kindheit beschäftigt habe, komme ich nun zu den „falschen“ Erinnerungen bzw. zu der Antwort auf die Frage, warum manche Menschen durchaus sehr echt wirkende Erinnerungen an beispielsweise ihren eigenen Kinderwagen haben. Nun, dies ist dem Umstand geschuldet, dass unser gesamtes autobiographisches Gedächtnis extrem flexibel – und damit ebenso fehleranfällig ist. Die Erforschung der Unzuverlässigkeit unserer Erinnerungen hat wahrscheinlich in den letzten drei bis vier Jahrzehnten eine ganze Menge unschuldige Angeklagte davor bewahrt, zu Unrecht eingesperrt oder gar hingerichtet zu werden. Zuvor, so ist es inzwischen bekannt, kam es nicht selten vor, dass Angeklagte aufgrund falscher Aussagen verurteilt wurden. Ich spreche hier nicht von absichtlich falschen Aussagen, sondern von solchen, die den Fehlern unseres Gedächtnisses innewohnen.

Ein Beispiel: Stellen Sie sich bitte vor, was im Kopf einer Zeugin, die eine Straftat beobachtet hat, passiert, die von der Richterin als allererstes gefragt wird: „Mit welcher Hand hat der Täter das Opfer erwürgt?“. Das Problem an dieser Frage ist, dass sie gleich zwei Suggestionen, d. h. vermeintliche Feststellungen enthält, die der Zeugin hier quasi unbewusst „untergejubelt“ werden, nämlich 1) dass der Täter ein Mann war, und 2) dass dieser das Opfer mit der Hand gewürgt hat.

Um nun zu verstehen, was im Kopf der Zeugin von statten geht, muss man wissen, dass Erinnerungen grundsätzlich alles andere als ein korrektes Abbild der Realität sind. Vielmehr sind sie eine Konstruktion aus verschiedenen Elementen, und Suggestionen wie die der Richterin können einer Erinnerung wesentliche Elemente hinzufügen, denn (auch das muss man wissen): Jedes Mal, wenn eine Erinnerung ins Bewusstsein geholt, d. h. erinnert wird, kann sie verändert und in diesem veränderten Zustand abgespeichert werden.

 Im vorliegenden Fall passiert folgendes: Die Zeugin hat womöglich gesehen (= echte Erinnerung), dass eine vermummte Gestalt das Opfer angegriffen hat, mehr aber nicht. Durch ihre Aussage im Gerichtssaal ist die Erinnerungsspur nun aktiv und für Veränderungen anfällig, und die wahrscheinlich unbeabsichtigten Suggestionen der Richterin werden der Erinnerung hinzugefügt, die nun abgespeichert wird als „Ein männlicher Täter würgte das Opfer mit der Hand“ (= falsche Erinnerung). Man kann diesem Phänomen entgegenwirken, indem man sich diese Prozesse bewusst macht (und die Richterin wäre gut beraten, statt suggestiver offene Fragen wie „Was haben Sie gesehen“ zu stellen!), aber um ehrlich zu sein: Das ist schwer und erfordert viel mentale Kontrolle. Zum Glück haben die Forschungsergebnisse zu falschen Augenzeugenaussagen inzwischen vielerorts Eingang in die juristische Praxis gefunden. Ein weiterer Bereich, in dem in der Vergangenheit leider aufgrund der Unkenntnis der leichten Manipulierbarkeit von Erinnerungen viel Unfug getrieben wurde, ist leider die Psychotherapie, insbesondere die Psychoanalyse. Opfer dessen waren in dem Fall Patient*innen, denen der Therapeut in suggestiver Weise klargemacht hat, dass die Ursache ihren Leids ein nicht erinnerbares Trauma in der Kindheit sei, was diese fortan begangen zu glauben und was natürlich verheerende Folgen hatte. Mit anderen Worten: Diesen Menschen ging es nach der Therapie schlechter als vor dieser.

Aber was haben falsche Zeugenaussagen nun mit Erinnerungen an die Zeit vor unserem dritten Lebensjahr auf sich? Nun, hier stammen die Modifikationen unserer Erinnerungen nicht von einer Richterin, sondern von unseren Bezugspersonen, z. B. Eltern und älteren Geschwistern, die uns im weiteren Leben einiges über unsere frühe Kindheit erzählt haben, oder von Fotos und Videos, die wir von uns als Kleinkind gesehen haben. Machen Sie sich bewusst, dass, wie oben beschrieben, Erinnerungen immer eine Konstruktion sind, in der die echte Erinnerung nur ein Bestandteil ist. Aufgrund dieser Forschungserkenntnisse geht man heute allgemein davon aus, dass die besagten Erinnerungen an die Zeit vor dem vollendeten dritten Lebensjahr das Ergebnis möglicherweise rudimentärer bildhafter Erinnerungen (wie Sie vor dem vollendeten dritten Lebensjahr vorliegen, siehe Teil 1) sind, die dann in späteren Jahren um das angereichert wurden, was wir von anderen über uns gehört und gesehen haben. Es klingt verblüffend und schwer nachvollziehbar, denn man sollte ja meinen, dass diese Elemente miteinander nicht kompatibel sind, weil die Perspektive (Eigen- vs. Fremdperspektive) ja nicht dieselbe ist. Aber, so schwer es hinzunehmen ist: Genau so ist es. Tatsächlich kann eine falsche Erinnerung sogar ohne echte „Basis“ nur aus Informationen durch Dritte entstehen – und das Verblüffende, das uns die Forschung zeigt, ist, dass diese Erinnerungen sich vom Gefühl her genau so richtig und authentisch anfühlen wie die, denen weniger „beigemischt wurde“. Ein relativ alltagsnahes Phänomen kennt in diesem Kontext wahrscheinlich fast jeder, nämlich, wenn wir erinnern, etwas mit z. B. unserem Partner besprochen zu haben, obwohl wir nur intensiv darüber nachgedacht haben, es zu besprechen. Nun, Sie können mir glauben, zumindest mein Ehemann kann davon ein Lied singen.

So befremdlich und bisweilen unheimlich die Fehlbarkeit unseres Gedächtnisses scheinen mag, so sehr liegt darin doch auch Potenzial, und zwar vor allem für meine Tätigkeit als Psychotherapeut. Die Veränderbarkeit von Erinnerungsstrukturen, vor allem der damit verknüpften Gefühle und Bewertungen, ist nämlich die Voraussetzung für jede Art der Traumatherapie, die ansonsten schier unmöglich wäre (anzuwenden natürlich nur auf reale Traumata und nicht auf solche, die man der Patientin vorher eingeredet hat). Auch das bei der Behandlung von wiederkehrenden Alpträumen zur Anwendung kommende „Imagery Rescripting“ basiert hierauf. Somit bin ich, auch in Anbetracht der zu beachtenden Fallstricke bei Augenzeugenvernehmungen (und gewisser Ehekonflikte), absolut der Meinung, diese besondere Eigenschaft unseres Gedächtnisses vor allem als Chance zu betrachten.

© Dr. Christian Rupp 2021

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