ADHS im Erwachsenenalter – Teil 1: Wie eine korrekte Diagnostik abläuft

Gute Nachrichten: Ein knappes Jahr nach der Veröffentlichung meines Buchs „Blackbox Psychotherapie“ habe ich die Freude am Schreiben wiedergefunden! Ich habe direkt eine ganze Reihe von Themen in der Pipeline, aber los geht es nun zunächst mit einer Artikelreihe zum Thema „ADHS im Erwachsenenalter“, die weit über das hinaus geht, was ich in meiner nun schon einige Jahre alten Artikelserie beschrieben hatte. Das Thema liegt mir aus verschiedenen Gründen sehr am Herzen, die ich voraussichtlich im Laufe der kommenden Artikel näher beschreiben werde. Los geht’s!

Zwar gab es schon in den 1970er Jahren Hinweise darauf, dass die bis dato dem Kindesalter zugerechnete Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) bei einem erheblichen Teil der Betroffenen bis ins Erwachsenenalter fortbesteht, jedoch rückte die adulte (= erwachsene) ADHS erst in den 1990er Jahren (und dazu leider sehr langsam) in den Fokus der Forschung. Inzwischen ist gut belegt, dass die ADHS bei 30-50 % der betroffenen Kinder bis ins Erwachsenenalter anhält und ca. 2,5-5% der Erwachsenen hiervon betroffen sind. Tatsächlich dauerte es daher bis 2011, dass der für die Behandlung von Kindern zugelassene Wirkstoff Methylphenidat auch für Erwachsene zugelassen wurde, für die das Überschreiten des 18. Lebensjahrs leider vor dem Jahr 2011 bedeutete, dass sie hinsichtlich medikamentöser Behandlung in die Röhre guckten. Ich hatte durch den Forschungsschwerpunkt zu adulter ADHS an der Universität Münster das Glück, früh mit dem Thema in Berührung zu kommen, durfte in einem entsprechenden Forschungsprojekt meine Bachelorarbeit schreiben und habe mich seither auch in meiner praktischen Arbeit als Psychotherapeut viel mit dem Thema befasst. Meine praktische Erfahrung hat mir leider gezeigt, dass sowohl in der Allgemeinbevölkerung als auch unter ärztlichen (inkl. psychiatrischen) und psychotherapeutischen Kollegen teilweise erschreckend wenig Fachkenntnis zu dem Thema vorhanden ist, was wiederum zu sehr unangenehmen Erfahrungen führt, die Patienten machen, wenn sie sich dazu durchringen, entsprechende Fachleute aufzusuchen. Mein Anliegen ist es daher, einen gut verständlichen Überblick dazu zu liefern, woran man die adulte Form der ADHS erkennt, wie man sie von vordergründig ähnlichen Störungen unterscheidet – und wie man sie korrekt diagnostiziert.

Wie man ADHS im Erwachsenenalter nicht diagnostizieren sollte

Auch wenn es (leider) so ist, dass in Sachen Diagnostik manche Psychiater:innen ihr jeweils eigenes „Süppchen kochen“ und sich auf den Abgleich zwischen dem vor ihnen sitzenden Patienten und einem subjektiven Stereotyp eines „ADHSlers“ verlassen, so sieht eine leitliniengerechte ADHS-Diagnostik doch deutlich anders aus. Wie immer in der Diagnostik psychischer Erkrankungen gilt auch hier: Eine Behandlerin muss den Patienten sehr viele Dinge fragen, um die Diagnosekriterien zu überprüfen. So genannte „Blickdiagnosen“ binnen 5 Minuten, wie sie vor allem in der älteren psychiatrischen Kollegenschaft leider noch zu oft anzutreffen sind, sind mit allergrößter Vorsicht zu genießen und sollten Sie sehr skeptisch machen, falls Sie als Betroffene:r diese Erfahrung machen sollten. Im Grunde gilt: Je weniger Fragen Ihr Gegenüber Ihnen stellt, bevor es Ihnen sagt, dass die Diagnose gestellt bzw. ausgeschlossen werden kann (und, je überzeugter und selbstgefälliger im Sinne von „Ich erkenne das mit wenigen Fragen“ es sich gebart), desto skeptischer sollten Sie sein. Ebenso kann man eine ADHS alleinig auf Basis von Fragebögen, die die Patientin selbst ausfüllt, weder stellen oder ausschließen. Selbstberichtsfragebögen können ein Teil und eine Eingangstür in die Diagnostik sein, aber absolut niemals (!) darf alleinig hierauf eine Diagnose gestellt oder ausgeschlossen werden. Da merkt man leider dann doch immer mal wieder, dass auf ärztlich-psychiatrischer Seite mitunter ein unzureichendes Wissen über die Konstruktion, Interpretation und (begrenzte) Aussagekraft psychometrischer Fragebögen besteht.

Wie man ADHS im Erwachsenenalter richtig diagnostiziert

Eine gute Diagnostik in Sachen ADHS kombiniert grundsätzlich eine Fülle von diagnostischen Informationen. Was es auf jeden Fall braucht, ist eine von einer in der ADHS-Diagnostik erfahrenen Psychotherapeutin oder Psychiaterin vorgenommene Einschätzung der Diagnosekriterien auf Basis von 1) den Antworten der Patientin selbst (idealweise im Rahmen eines standardisierten diagnostischen Interviews wie dem Wender-Reimherr-Interview, das Teil der Homburger ADHS-Skalen für Erwachsene, kurz HASE, ist), 2) ihrem klinischen Eindruck von sichtbaren Verhaltensweisen (z. B. Abschweifen im Gespräch, unablässiges Wippen mit dem Fuß…) oder bereits aus anderen Erzählungen bekannten Problemen sowie 3) (idealerweise) einer Fremdeinschätzung der Symptome durch eine andere, der Patientin nahestehende Person, weil es nicht selten vorkommt, dass andere Personen bestimmte Symptome sehr viel deutlicher wahrnehmen als die Betroffenen selbst. Was es bei der adulten ADHS zusätzlich immer (!) braucht, sind ausreichende Informationen darüber, ob die ADHS schon in der Kindheit bestand. Denn es ist, zumindest in meiner Praxis, eher der Regelfall, dass die Störung nicht bereits in der Kindheit offiziell diagnostiziert wurde, sodass man mitunter kreative Wege gehen muss. Auch hier ergibt sich das diagnostische Urteil aus mehreren Informationsquellen: Dem genauen retrospektiven Bericht des Patienten selbst, der Fremdeinschätzung durch Elternteile oder Geschwister und, wenn vorhanden, schriftlicher Quellen wie Schulzeugnissen, sofern diese Verhaltensbeschreibungen enthalten. Und nur, wenn man die ADHS sowohl hinsichtlich der Kindheit als auch des Erwachsenenalters bestätigen kann, ist die Diagnose ADHS (ICD-10 F90.0) zu stellen.

Gehören Konzentrationstests zur Diagnostik?

Was es wiederum nicht braucht (wichtig zu wissen), sind psychometrische Tests, die Aufmerksamkeits- und Konzentrationsleistung erfassen. Das hat zwei gute Gründe: Erstens hätten diese bei einer Person, die die ADHS-Diagnose „gerne haben möchte“, einen diagnostischen Wert, der gen Null geht, weil man solche Tests natürlich „nach unten hin“ verfälschen kann, indem man sich schlechter anstellt, als man ist (was umgekehrt nämlich nicht geht). Zweitens schneiden ADHS-Betroffene bei solchen Leistungstests nachweislich kaum schlechter ab als Nichtbetroffene, was daran liegt, dass, nach aktueller wissenschaftlicher Auffassung, die ADHS im Kern nicht ein Defizit an Aufmerksamkeit per se, sondern eine Störung der exekutiven Funktionen des Gehirns darstellt, konkret ein Defizit im Bereich Inhibition (was „Hemmung“ auf neuronaler Ebene bedeutet). Konkret bedeutet das: ADHS-Betroffene können sich eigentlich genau so gut wie Nichtbetroffene konzentrieren, aber weil sie von außen kommende Reize (wie ein Geräusch) – oder von innen kommende Impulse und Gedanken – nicht so gut wie Nichtbetroffene unterdrücken, d. h. „rausfiltern“ können, werden sie davon so wahnsinnig schnell abgelenkt und zudem gestresst. Sprich: In einer reizarmen Umgebung können sie sich weitgehend genau so gut konzentrieren wie Menschen ohne ADHS, aber wenn es um sie herum – oder „in ihnen drin“ – laut wird, ist der Ofen aus.

Anders als bei der ADHS-Diagnostik von Kindern verzichtet man bei Erwachsenen übrigens auf die zusätzlichen Tests hinsichtlich allgemeiner Intelligenz und Teilleistungsstörungen wie Lese-Rechtschreib-Schwäche und Dyskalkulie. Bei Kindern ist dies wichtiger Bestandteil der Diagnostik, weil man sinnvollerweise ausschließen möchte, dass vorhandene Schwierigkeiten auf eines dieser spezifischen Probleme zurückzuführen sind.

In den nächsten Teilen dieser Themenreihe möchte ich Ihnen die Diagnosekriterien für die adulte Form der ADHS etwas näher bringen und dabei jeweils auf interessante damit verknüpfte Aspekte eingehen – z. B. darauf, was die Unterschiede zwischen der ADHS und der emotional-instabilen Persönlichkeitsstörung sind, woher die Zusammenhänge zwischen ADHS, Angststörungen und Depressionen kommen und was es mit der besonderen Untergruppe derjenigen ADHS-Betroffenen auf sich hat, die von außen betrachtet wunderbar klarkommen und tolle Leistungen erbringen (daher der Begriff „high performance ADHD“, jedoch „hinter den Kulissen“ leiden.

Da die momentan gültigen Diagnosesysteme (ICD-10 und DSM-5) keine für das Erwachsenenalter spezifischen Diagnosekriterien anführen, beziehe ich mich in den folgenden Artikeln auf die sieben spezifischen Diagnosekriterien für die erwachsene ADHS, nach ihren Autoren „Wender-Utah-Kriterien“ genannt, die für die Diagnostik der adulten ADHS den Goldstandard repräsentieren. Hier geht es weiter zu Teil 2.

© Dr. Christian Rupp 2025

Endlich: „Blackbox Psychotherapie“ ab sofort überall im Buchhandel erhältlich

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Heute, am 01.08.2024 kann ich endlich verkünden, dass mein Buch „Blackbox Psychotherapie – Von Irrtümern, Missständen und Lösungsansätzen“ offiziell erschienen ist. Es kann noch ein paar Tage dauern, bis es in allen Buchhandlungen und Onlineshops (wieder) verfügbar ist, jedoch sollten all diejenigen, die es schon vor Monaten vorbestellt haben, es kommende Woche in den Händen halten. Damit kommt ein zwei Jahre dauernder Prozess (im Sommer 2022 kam der Kohlhammer Verlag auf mich zu, wonach sich die Idee zu dem Buch immer weiter konkretisierte) nun endlich an sein Ziel.

Allen Interessierten kann ich wärmstens empfehlen, auf der Website des Verlags selbst ins Vorwort und in die ersten beiden Kapitel des Buchs (Leseprobe) hineinzuschauen. Hier können Sie das Buch außerdem direkt beim Verlag bestellen. Und sowohl beim Kohlhammer Verlag als auch weiter unten in diesem Blog-Post können Sie sich das gesamte Inhaltsverzeichnis ansehen und sich einen Überblich über die Themen machen, auf die ich eingehe. Wer allerdings wissen will, warum ich in dem Buch Bezug zu Schlager, der Verfilmung von “Titanic“ und Romanen wie „Das Parfum“ nehme, der muss es sich kaufen :-).

Blick ins Inhaltsverzeichnis (Teil 1)

Das Schreiben dieses Buchs war seit meiner Promotion vor fast genau fünf Jahren die wohl größte Herausforderung und fiel in eine Zeit, in der nicht nur privat sehr viel bei mir „los war“, sondern ich auch meiner eigentlichen Arbeit in meiner Praxis unverändert in Vollzeit nachging. Das Ergebnis war eine ziemlich lange Zeit, in der jede freie Minute für das Buch reserviert war und es so etwas wie freie Wochenenden de facto nicht gab. Was mich über diese lange Zeit antrieb, war kein finanzieller Aspekt (jeder kann sich ausrechnen, dass ich mit meiner Arbeit als Psychotherapeut sehr viel mehr Geld verdiene als mit Buchverkäufen), sondern das Bestreben, einer breiten und diversen Leserschaft von der (künftigen) Patientin oder dem interessierten Laien über die Hausärztin bis zum angehenden Psychotherapeuten einen Einblick in meinen Beruf zu geben, mit einer Fülle von (für mich durchaus lästigen) Missverständnissen aufzuräumen, wahrscheinlich an etlichen Stellen für Überraschung und Verwunderung zu sorgen – und eine präzise und ehrliche Analyse zu dem zu liefern, was in der Psychotherapie in Deutschland gegenwärtig schiefläuft.

Blick ins Inhaltsverzeichnis (Teil 2)

Ich bin daher unglaublich froh und auch stolz, dass das Buch, als Zusammenfassung all der Dinge, die ich gerne in kompakter Form einmal gesagt haben wollte, nun endlich „da“ ist und es sich neben dem informativen auch den unterhaltsam-schmunzelnden Charakter erhalten konnte, der mir so wichtig war. Denn ich bin der festen Auffassung, dass Informationen am besten verdaut werden, wenn sie mit Humor zusammen konsumiert werden.

Ich hoffe, dass viele Leserinnen und Leser, ganz gleich welchen Hintergrund sie haben, mit Interesse und Freude dieses Buch lesen werden – und dann zumindest ein Teil der Bevölkerung besser Bescheid weiß über die „Blackbox Psychotherapie“, über die genau so viele Mythen wie Halb- und Unwahrheiten kursieren.

Ich bedanke mich bei allen, die als treue Abonnenten dieses Blogs immer dabei geblieben sind und den Werdungsprozess dieses Buches, das letztlich aus 11 Jahren „psycholography“ hervorging, mitverfolgt haben!

Herzlichst

Ihr Dr. Christian Rupp

Wie man sinnvoll mit Schuldgefühlen umgeht – Teil 2: Wiedergutmachung oder entgegengesetztes Handeln?

In Teil 1 ging es darum, herauszufinden, wie viel tatsächliche Verantwortung einem vorhandenen Schuldgefühl gegenübersteht. In diesem Teil soll es nun darum gehen, wie Sie – je nachdem, wie viel Verantwortung Sie rational betrachtet haben – sinnvoll handeln können. Was Sie am besten tun, hängt nun massiv davon ab, was die vorausgehende Analyse ergeben hat. Schauen wir uns das also konkret an:

Fall 1: Hohe tatsächliche Verantwortung.

Der Einfachheit halber definieren wir diesen Fall als „mind. 50 % eigene Verantwortung gemäß Verantwortungskuchen“ (siehe Teil 1). Das dürfte z. B. der Fall sein, wenn Sie betrunken Auto gefahren sind und dabei einen anderen Menschen verletzt haben. Tatsächlich kommt man hier je nach Sachlage nah an die 100 % heran – etwas weniger vielleicht, wenn andere Akteure eine relevante Rolle spielten (andere Person, die Sie gegen Ihren Willen drängte zu fahren, Geschädigter, der bei Rot über die Ampel ging, etc.). In solchen Fällen ist die Handlungsempfehlung ganz klar: Erkennen Sie Ihre Schuld an, stehen Sie zu ihr und übernehmen Sie die Verantwortung. Sorgen Sie, soweit Sie selbst können und die geschädigte Person es zulässt, für Wiedergutmachung durch Entschuldigung, offizielle Schadensersatzleistungen oder symbolische Gesten jedweder Art. Zusätzlich ist es sinnvoll, zukunftsorientiert zu handeln und dafür zu sorgen, dass man selbst – und vielleicht auch andere – denselben Fehler nicht noch einmal begehen. Ich kannte z. B. einmal jemanden, dem es in dieser Situation geholfen hat, ehrenamtlich Vorträge in Fahrschulen zu halten und die Fahrschüler vor Alkohol am Steuer zu warnen. Ganz gleich, wie hoch der Verantwortungsanteil ist: Es ist wichtig, diesem ins Auge zu blicken und ihn vor sich selbst zu akzeptieren (womit ich nicht „gutheißen“ meine, sondern das wertungsfreie Annehmen dieser Schuld als Teil der eigenen Person).

Unabhängig davon, ob der eigene Verantwortungsanteil über oder unter 50 % liegt, kann es natürlich auch Fälle geben, in denen diese Akzeptanzhaltung um noch einen Punkt ergänzt wird, nämlich das Bewusstmachen möglicher guter Gründe für das eigene Handeln, das man trotz der erworbenen Schuld nach wie vor vertreten kann. Das ist immer dann der Fall, wenn man aus einer verantwortungsvollen Position heraus eine Entscheidung trifft (z. B. als Arbeitgeber drei Arbeiter zu entlassen), die einigen Menschen schadet (Arbeitslosigkeit), aber eine Mehrheit von Menschen (den Rest der Belegschaft und den Betrieb als Ganzes) schützt.

Fall 2: Niedrige tatsächliche Verantwortung.

Ganz anders sieht es derweil aus, wenn die tatsächliche Verantwortung, wie in unserem Beispiel mit der Krankmeldung aus Teil 1, eher gering ausfällt – oder man gemäß dem tatsächlichen eigenen Anteil alles an Wiedergutmachung & Co. geleistet hat, was ging – und das Schuldgefühl trotzdem anhält. In diesen Fällen ist es wichtig, sich klarzumachen, dass bei solchen irrationalen, also weit über die tatsächliche Verantwortung hinausgehenden Schuldgefühlen ein Teufelskreis (siehe Abbildungen) greift, der darauf basiert, dass unser Gehirn leider grundsätzlich unser Handeln (im Falle von Schuldgefühl: sich entschuldigen, rechtfertigen, klein machen und bestrafen) als Bestätigung seiner Gefühle versteht („Ich bestrafe mich, also bin ich schuld“) und dadurch das Schuldgefühl nicht verschwindet, sondern immer stärker wird. Daher greift hier ein altbewährtes Prinzip, das Sie vielleicht auch aus meinen Artikeln zum Thema Angst kennen: Das entgegengesetzte Handeln. Im Falle von Schuldgefühl bedeutet das: Tun Sie das Gegenteil von dem, was eine Person tut, die schuldig ist. Tun Sie sich mit voller Absicht etwas Gutes, seien Sie wohlwollend zu sich – und nehmen Sie ganz bewusst eine aufrechte, würdevolle Körperhaltung ein. Machen Sie sich groß statt klein! Das mag unangenehm egoistisch klingen – und ist genau deswegen richtig, um den Teufelskreis zu durchbrechen. Und ja, es wird sich erst einmal komisch anfühlen, befreit aber dafür bei wiederholter Umsetzung langfristig von den quälenden Schuldgefühlen.

Sonderfall: Schuldgefühl statt Hilflosigkeit

Es gibt bei Schuldgefühlen noch einen Sonderfall, der aus der Reihe tanzt: Nämlich den, dass Schuldgefühle eine Kompensation von realer Hilflosigkeit sind. Das ist z. B. der Fall, wenn Menschen einen geliebten Angehörigen durch einen Autounfall verlieren und diesen Verlust, über den Sie real keinerlei Kontrolle hatten, verarbeiten, indem Sie sich Vorwürfe der Art „Hätte ich ihn doch davon abgehalten, ins Auto zu steigen“ machen. Hier ist es essenziell wichtig zu verstehen, dass diese im Grunde selbst produzierten Schuldgefühle einen Zweck haben: Die selbst zugewiesene Schuld gaukelt einem vor, man habe Kontrolle gehabt, sprich man war nicht hilflos. Oft wählen Menschen (unbewusst) daher den Weg des Schuldgefühls, weil es leichter zu ertragen ist als die Hilflosigkeit. Letztere anzuerkennen und emotional zuzulassen, ist in diesem Fall die Herausforderung und somit auch der Weg zum Loslassen des quälenden Schuldgefühls.

© Dr. Christian Rupp 2024

Wie man sinnvoll mit Schuldgefühlen umgeht – Teil 1: Die Analyse der eigenen Verantwortung.

Schuldgefühle zählen zu den Problemen, die in der Psychotherapie mit am häufigsten Thema sind und enorm zu psychischem Leid beitragen. Schuldgefühle können sehr unterschiedliche Hintergründe haben: So unterscheidet sich das Schuldgefühl, nachdem man im betrunkenen Zustand mit dem Auto einen Menschen angefahren hat, in wichtigen Aspekten von dem Schuldgefühl, das sich einschleicht, nachdem man sich entschieden hat, einem Bedürfnis nachzugehen (sich bei der Arbeit krankmelden, anstatt sich hinzuschleppen, oder den Nachmittag auf dem Sofa verbringen, anstatt die Oma anzurufen), was automatisch bedeutet, dass das Bedürfnis einer oder mehrerer anderer Personen (einen entspannten Arbeitstag haben, von der Enkelin angerufen werden) nicht oder nur teilweise erfüllt wird.

Um zu beantworten, wie man im Falle eines Schuldgefühls handeln sollte, muss man einen Schritt vorweg schalten, und zwar eine gründliche Analyse der rationalen Grundlage des Schuldgefühls. Mit anderen Worten: Sie müssen erst systematisch klären, inwieweit Sie Schuld haben – und woran überhaupt. Und dann gilt es den eigenen Anteil rational zu beziffern. Und weil Schuld als notwendige Voraussetzung hat, dass man für den jeweiligen Umstand Verantwortung trägt, werde ich im Folgenden vorwiegend den Begriff „Verantwortung“ verwenden. Also – legen wir los.

Wie gerade gesagt, müssen wir erst einmal klären, für welchen Umstand Sie (vermeintlich) Verantwortung zu übernehmen haben. In unserem Beispiel mit der Krankmeldung wäre dieser Umstand, dass wegen der eigenen Krankmeldung die anderen Kollegen in Ihrer Abteilung (oder Ähnlichem) heute Ihre Arbeit mitmachen müssen, also mehr Stress haben als sonst. Die nächste Frage lautet: Wie viel Verantwortung haben Sie also an dem zusätzlichen Stress Ihrer Kollegen? Um diese Frage zu beantworten, müssen Sie zunächst einige weitere Fragen stellen. Zunächst einmal fragen Sie sich bitte, ob Sie über eine andere Person, die sich exakt so verhält wie Sie (und aus denselben Gründen) auch so ein hartes Urteil fällen und ihr die Schuld am Stress der Kollegen geben würden. Na, ertappt sich der eine oder andere beim Messen mit zweierlei Maß? Es wäre nicht ungewöhnlich. Außerdem könnten Sie eine vertraute, neutrale dritte Person (Freund, Partnerin…) um eine ehrliche (!) Antwort dazu bitten, wie sehr diese Sie in der Verantwortung sieht. Und drittens können Sie, wenn möglich (es geht nicht immer) die „geschädigten“ Personen selbst fragen, ob sie Ihnen einen Vorwurf machen (auch das ist natürlich nur sinnvoll, wenn diese Personen ehrlich antworten). Aber das ist noch nicht alles.

Die meisten Menschen, ganz gleich ob psychisch erkrankt oder nicht, überschätzen die eigene Verantwortung in solchen Situationen massiv und übersehen, wie viele andere Akteure am jeweiligen Umstand Verantwortung tragen. Um diese Anteile anderer Akteure sichtbar zu machen und zu quantifizieren, gibt es die wunderbare Übung des „Verantwortungskuchens“, bei dem Sie aufgefordert sind, zunächst alle Akteure mit Einfluss auf den jeweiligen Umstand aufzulisten – und ihnen dann im Sinne eines Kreisdiagramms „Kuchenstücke“ von Verantwortung zuzuordnen. Wichtig: Ihren eigenen Anteil schätzen Sie als letztes ein, und natürlich gibt es insgesamt nur 100 % Verantwortung zu verteilen.

„Verantwortungskuchen“ für den hypothetischen Fall, dass durch die eigene Krankschreibung Mehrarbeit für Kollegen entsteht.

Im Schaubild sehen Sie einen hypothetischen Verantwortungskuchen zu unserem Beispiel mit der Krankmeldung, bei dem es darum geht, die Verantwortung für den Stress der Kollegen zu verteilen. Ziemlich schnell wird klar: Ihre Verantwortung ist größer als 0 %, aber weitaus geringer als 100 %, weil man erstens anderen Akteuren Verantwortung zuspricht, die allein aufgrund ihrer Rolle (Arbeitgeber) schon mehr Einfluss und somit Verantwortung tragen (z. B. dadurch, dass Sie für eine ausreichende Personalplanung und Arbeitsverteilung sowie den Schutz der Gesundheit der Mitarbeiter zuständig sind) – und man zweitens auch den vermeintlich Geschädigten eine Verantwortung für ihr eigenes Handeln zuspricht (bzgl. Überforderung hat auch jeder Betroffene selbst eine Verantwortung für sich selbst, sich durch Abgrenzung vor dieser zu schützen). Was mir sehr wichtig ist: Es geht bei der rationalen Analyse von Schuldgefühl somit im Gegensatz zu manch anderer häufig gesehenen therapeutischen Technik nicht darum, dem Gegenüber Schuldgefühle „auszureden“, sondern es geht darum, der Realität ins Auge zu blicken.

Und damit haben wir den wichtigen Schritt 1 auch schon geschafft: Wir kennen nun unseren tatsächlichen, d. h. rational angemessenen Verantwortungsanteil, und sehr wahrscheinlich ist dieser kleiner als unser (irrationales) Schuldgefühl. In Teil 2 wird es daher darum gehen, wie man, aufbauend auf dem Ergebnis der Analyse, ins Handeln kommt. Und so viel sei schon jetzt gesagt: Je nach Ergebnis der Analyse werden sich die Handlungsempfehlungen gravierend unterscheiden.

© Dr. Christian Rupp 2024

Das „Burnout-Syndrom“: Erfundene Diagnose oder echte Krankheit? (Update aus 2023)

Das „Burnout-Syndrom“ oder kurz „Burnout“ ist in aller Munde und aus dem alltäglichen Sprachgebrauch nicht wegzudenken. Doch worum handelt es sich dabei? Gerade wenn man bedenkt, wie oft Menschen berichten, sie seien wegen „Burnout“ krankgeschrieben, erscheint es mir wichtig, mit dem bedeutenden Hinweis einzusteigen, dass entgegen dem landläufigen Eindruck „Burnout“ nach wie vor kein offiziell diagnostizierbares Störungs- bzw. Krankheitsbild ist und somit auch nicht als Diagnose gestellt werden kann. In der 5. Auflage des Diagnostischen und Statistischen Manuals Psychischer Störungen (DSM-5) existiert die Diagnose ebenso wie in den vorherigen Auflagen nicht, und in der von der WHO herausgegebenen und für das deutsche Gesundheitssystem verbindlichen Internationalen Klassifikation von Krankheiten taucht „Burnout“ in der neusten Version (ICD-11) und in der Vorgängerversion (ICD-10, bis heute im Gebrauch) jeweils nicht als Diagnose auf, die eine Behandlung begründen kann, sondern wird in beiden Fällen weiterhin nur im Kapitel „Faktoren, die den Gesundheitszustand beeinflussen“ gelistet – quasi als „Nebenfaktor“ (ICD-10-Code: Z73), aber nicht als Diagnose, die eine Behandlung oder eine Krankschreibung begründen könnte. Auf letzterer findet sich als tatsächliche Diagnose, obwohl dem Patienten nicht selten mündlich „Burnout“ mitgeteilt wird, übrigens oft entweder die Diagnose einer depressiven Episode (ICD-10-Code: F32) oder aber die (Verlegenheits-)Diagnose der so genannten Neurasthenie (ICD-10-Code: F48.0), die letztlich auf ziemlich schwammige Weise einen umfassenden Erschöpfungszustand beschreibt, wobei ironischerweise in der ICD-10 beschrieben wird, dass Neurasthenie und das „Burnout-Syndrom“ (Z73) sich gegenseitig ausschließen. Oft habe ich übrigens auch schon gesehen, dass auf einer Krankschreibung Neurasthenie und eine depressive Episode standen. Das ist, wenn man dem Patienten gegenüber von „Burnout“ spricht, nicht nur Etikettenschwindel, sondern auch inhaltlich unsinnig, da die beiden Diagnosen sich gegenseitig ausschließen: Man kann nicht beides haben.

Und trotz dieser Faktenlage ist „Burnout“ inzwischen ein etablierter Begriff im Gesundheitssystem – Anlass genug, einmal zu schauen, wo die Wurzeln dieses Begriffs liegen und was er uns trotz der gegen ihn sprechenden Sachlage bringen könnte.

Die Geschichte des Begriffs

Während der Begriff „Burnout“ („Ausgebranntsein“) heute eher mit der profit- und leistungsorientierten Gesellschaft in Verbindung gebracht wird, bezeichnete er in den 70er Jahren ursprünglich vielmehr den Zustand der Erschöpfung, Ernüchterung und Resignation unter Angehörigen von Berufsgruppen, die sich als an ihren hohen ideellen (nicht materiellen) Zielen gescheitert sahen, z. B. Sozialarbeiter, Pflegekräfte oder Ärztinnen.
Heute hingegen werden Leute, die an „Burnout“ leiden, tendenziell eher als Opfer der Konsum- und Leistungsgesellschaft angesehen, und „Burnout“ selbst hat vielerorts in der Gesellschaft den Status eines „Verwundetenabzeichens“ erhalten: Die Symptomatik ist gesellschaftlich verzeihbar geworden, denn schließlich hat man der Leistungsgesellschaft gedient und sich „kaputt gearbeitet“.

Die vermeintliche Ursache: Stress am Arbeitsplatz

Zweifelsohne: Die Arbeitswelt hat sich verändert. Sie ist schnelllebiger geworden und setzt auf optimierte Kommunikation und permanente Erreichbarkeit. Vor allem E-Mails stellen einen permanenten Stressor dar, der den Arbeitsfluss erheblich behindert. Einer Studie zufolge kann eine deutsche Führungskraft nur durchschnittlich 11 Minuten ununterbrochen arbeiten, bevor eine neue E-Mail reinkommt, das Telefon klingelt, ein Messenger quakt oder es an der Tür klopft. Der Leistungsdruck ist in der Arbeitswelt allgegenwärtig: Der Anteil der Arbeitnehmer, die sich laut der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in ihrem Job überfordert fühlen, stieg in den letzten zwei Jahrzehnten deutlich an, und die Folgen dessen sind ziemlich eindeutig.

Was Stress mit unserem Gehirn macht

Dauerhafter Stress führt zur übermäßigen Ausschüttung von Cortisol, einem so genannten Stresshormon. Dieses bewirkt, dass der Präfrontale Cortex (stark beteiligt an wichtigen kognitiven Funktionen wie Entscheiden und logischem Denken) und der Hippocampus (wichtige Funktion für das Gedächtnis und Geburtsstätte neuronaler Stammzellen) ihre Aktivität reduzieren und messbar an Volumen verlieren, während die Amygdala (das Angstzentrum) stärker aktiv wird. Das Ergebnis dieser Prozesse ist das, was man in der klinischen Psychologie und Psychiatrie schon lange kennt – allerdings nicht als „Burnout“, sondern schlichtweg als Depression.

„Burnout“ vs. Depression

Fakt ist: Symptomatisch ist das „Burnout-Syndrom“ so gut wie gar nicht von der Depression zu unterscheiden. In beiden Fällen sind die Leitsymptome gedrückte Stimmung, Freudlosigkeit, Erschöpfung, Konzentrationsschwäche und verminderte Leistungsfähigkeit (siehe auch mein Artikel zum Thema Depression). Wissenschaftlich ist eine Trennung der beiden Konzepte nicht haltbar.

Wenn man Depression und „Burnout“ nicht anhand der Symptome unterscheiden kann, dann vielleicht anhand der Ursache? Bei „Burnout“ hat es schließlich den Anschein, als wäre der übermäßige Stress die alleinige Ursache. Eigentlich ist es aber nicht der Stress selbst, sondern der Umgang der Person damit, der krank macht. Außerdem gilt wie bei Depression: Stress löst im Allgemeinen nur in Kombination mit bereits bestehender Vorbelastung eine psychische Störung aus. Auch hier möchte ich auf meinen Artikel zu Depression und das dort dargestellte “Vulnerabilitäts-Stress-Modell” verweisen. Dort findet sich eine Aufzählung sämtlicher Faktoren, die in diese Vorbelastung („Vulnerabilität“) eingehen. Insgesamt kann man sich aber merken: Dass von zwei Personen, die objektiv gesehen gleich viel Stress am Arbeitsplatz haben, nur eine eine Depression (oder einen vermeintlichen „Burnout“) entwickelt, erklärt sich dadurch, dass die beiden Personen unterschiedlich stark vorbelastet sind. Dies soll aber ganz ausdrücklich nicht bedeuten, dass der Stress am Arbeitsplatz keine Rolle spielt: Dass dieser in der Vergangenheit zugenommen hat, ist relativ unstrittig und zu großen Teilen in der Veränderung der Arbeitskultur zu sehen, in der wir jedoch ganz aktuell erfreuliche Entwicklungen einer Gegenbewegung sehen (mehr Flexibilität bei Teilzeitarbeit, Vier-Tage-Woche, weniger Pendeln dank Home Office, etc.).

Die Chance, die uns trotz allem der neue Begriff bietet

Depression ist eine schwerwiegende Erkrankung, die mit erheblichen Beeinträchtigungen im Leben einhergeht und leider auch viel zu häufig im Suizid endet. In jedem Augenblick leidet rund einer von 20 Menschen an einer Depression (die so genannte „Punktprävalenz“). Das Risiko, in seinem Leben jemals an Depression zu erkranken, kann mit ca. 10-15 % beziffert werden. Es ist also alles andere als ein seltenes Störungsbild.
Das Problem liegt darin, dass die wenigsten Patienten eine Behandlung erhalten, weil auf dieser Erkrankung ein so großes Stigma liegt. Die Menschen schämen sich, denken, sie seien selbst schuld an ihrer Erkrankung, und gehen nicht zum Arzt. Warum? Weil diese Gerüchte in der Gesellschaft fest verankert sind: Wer an Depression leidet, muss eine schwache Persönlichkeit haben, sollte sich einfach mal aufraffen und sich nicht so anstellen. Studien zufolge begeben sich aufgrund dessen nur rund 60 % der an Depression Erkrankten in Behandlung. Das ist viel zu wenig. Mal abgesehen davon, dass dann nur ein Bruchteil von ihnen angemessen behandelt wird, aber das ist ein anderes Thema.

Das Interessante ist nun, dass die Verbreitung des weniger stigmatisierenden Begriffs „Burnout“ dazu zu führen scheint, dass Menschen sich ihre Probleme eher eingestehen und Hilfe aufsuchen. Immer häufiger kommt es vor, dass jemand mit dem Anliegen namens „Burnout“ einen Psychotherapeuten aufsucht und nach den ersten 20 Minuten die tatsächliche Diagnose gestellt werden kann: Depression.

Sollte man nun vielleicht doch diese Diagnose offiziell machen, damit mehr Leuten geholfen werden kann? Für diese Idee spricht zusätzlich, dass durch diese „Legitimierung“ eventuell langfristig die Arbeitswelt dahingehend unter Druck geraten könnte, ihre Arbeitsbedingungen zu verbessern – ein erfreulicher Trend, der seit einigen Jahren, gerade im Zuge des Mangels an Arbeitskräften deutlich zu beobachten ist. Es sprechen allerdings auch eine ganze Reihe von Faktoren dagegen. Es ist genauso gut möglich, dass „Burnout“, wenn die Diagnose einmal „offiziell“ ist, seinen Reiz als Stigma-freie Erkrankung verliert, weil die Menschen beginnen, sich in genau gleichem Ausmaß dafür zu schämen, sodass wir nichts gewonnen hätten. Zudem sollten sich die offiziellen Diagnosesysteme am Stand der wissenschaftlichen Forschung orientieren und sich nicht dem Druck der Öffentlichkeit beugen (Nach dem Motto: „Wir machen zur Diagnose, was der Volksmund für eine Diagnose hält“). Letztlich wäre dies auch keine wahre Maßnahme gegen die Stigmatisierung von Depression, sondern man würde eine relativ beliebige Zweiteilung („Burnout“/Depression) bestätigen, die schlichtweg nicht zutrifft. Viel wichtiger wäre oder ist es, die Bevölkerung mehr über den Begriff der Depression und ihre Ursachen aufzuklären.

Mein Fazit

Meiner Einschätzung nach trägt der Begriff „Burnout“ eher zu einem Etikettenschwindel bei und erweist der Depression als tatsächlicher Erkrankung in Sachen Entstigmatisierung einen ziemlichen Bärendienst. Für viel wichtiger als die Diskussion über „Burnout“ als anerkannte Krankheit halte ich es, über Depression als schwerwiegende, aber gut behandelbare Erkrankung aufzuklären und gleichzeitig Arbeitgeber dazu zu bewegen, nachhaltiger mit ihren „Human Resources“ umzugehen – was gegenwärtig passiert und in eine erfreuliche Richtung geht.

© Dr. Christian Rupp 2023

Gut zuhören statt gut zureden: Über Pseudo-Empathie und das Prinzip Validierung.

Wie es dazu kommt, dass Menschen, die ihre negativen Gefühle äußern, so schnell vor den Kopf gestoßen werden, und was Validierung daran ändern kann.

Es ist ein Phänomen, das mir nicht nur beruflich ständig begegnet, wenn ich in Einzel- und Gruppentherapiesitzungen zwischenmenschliche Problemsituationen auseinandernehme, sondern auch im privaten Alltag: Gut gemeinte, aber oft wenig hilfreiche Reaktionen auf Äußerungen von Menschen, die sich trauen, auf die Frage „Wie geht’s dir“ ehrlich zu sagen, dass es ihnen nicht gut (oder gar: schlecht) geht. Was typischerweise passiert, ist, dass das Gegenüber auf eine der folgenden Arten reagiert. Variante 1 möchte ich einmal das „Kleinreden“ nennen. Damit meine ich das, was das Gegenüber tut, wenn es Dinge entgegnet wie „Ach, das wird schon wieder“, „Jeder hat mal einen schlechten Tag“ oder „Du schaffst das schon“. Ich bin mir sicher, dass die meisten Menschen, die solche Dinge entgegnen, dies mit bester Absicht tun. Was man jedoch bedenken sollte, ist, dass alle genannten Äußerungen die Gemeinsamkeit haben, dass sie demjenigen, dem es schlecht geht, nicht signalisieren, dass man ihn mit seinem Befinden ernst nimmt – oder mit anderen Worten: Man spricht seinen Gefühlen damit keine Gültigkeit, keine Daseinsberechtigung zu. Ähnlich verhält es sich mit Variante 2, die ich als „Ungefragte Ratschläge“ bezeichnen würde. Hiermit meine ich die ebenso häufig zu beobachtende Tendenz, der Person, die einem offenbart hat, dass es ihr schlecht geht, irgendwelche Ratschläge oder Tipps zu geben, ohne dass diese überhaupt um diese gebeten hat. Äußerungen wie „Versuch mal Y, dann geht es dir schon wieder besser“ – oder sogar Vorwürfe wie „Tja, musst du dich bei deinem Lebenswandel ja auch nicht wundern, hab ich dir ja immer gesagt“ gehören in diese Rubrik. Dass Letztere der betroffenen Person nicht helfen, sondern vor allem die Unzufriedenheit und Genervtheit des Gegenübers zum Ausdruck bringen, muss ich wohl nicht erklären. Aber auch die nicht-vorwurfsvollen „Ratschläge“ können schnell nach hinten losgehen, denn erstens hat die betroffene Person, der es schlecht geht, ja gar nicht darum gebeten, und zweitens signalisieren auch diese auf der Beziehungsebene letztlich eine Missachtung der Gefühlslage.

Variante 3 ist eine, für die ich gerne die Bezeichnung „Pseudo-Empathie“ verwende. Damit meine ich Äußerungen des Gegenübers, die auf den ersten Blick so wirken, als würde man die Gefühle des Betroffenen wirklich nachempfinden, wie z. B. „Ja, das hatte ich auch mal – das ist bei dir bestimmt auch, weil du nicht genug raus gehst“ oder „Meine Schwester hatte das auch, die hatte die Trauer um Papa nicht verarbeitet – du hast ja dieses Jahr auch deine Mutter verloren“. In diese Kategorie fallen auch Verhaltensweisen wie das Beenden der Sätze des Betroffenen (weil man sich einbildet, man wisse, was die Person meint) oder suggestive Fragen wie „Du hast bestimmt auch den Lebensmut verloren, ne?“. Ich spreche deshalb von Pseudo-Empathie, weil das jeweilige Gegenüber sich hierbei nicht selten für hochgradig empathisch hält und es vordergründig auch so wirken kann, dies jedoch meist überhaupt nicht der Fall ist. Was Menschen in diesem Fall eigentlich tun, ist in der Regel, ihre eigenen persönlichen Erfahrungen auf die betroffene Person zu projizieren – getreu dem Motto: „Wenn es bei mir oder jemand anderem so war, ist es bei ihr bestimmt genauso“. Im Grunde sind diese Menschen in dem Moment also sehr ich-zentriert und mitnichten empathisch. Denn das würde bedeuten, wirklich offen für die Gefühle der anderen Person zu sein, sich selbst zurückzunehmen und besser gut zuzuhören anstatt gut zuzureden.

Doch warum machen Menschen so etwas? Nun, als Psychotherapeut habe ich hierzu Antworten auf mehreren Ebenen. Zum einen könnte man sagen, dass es daran liegt, dass es in der Schule kein Schulfach namens „sozial-emotionale Kompetenz“ gibt. Weil das so ist und weil wir es auch an anderer Stelle nicht wirklich beigebracht bekommen (außer vielleicht in einer guten Psychotherapie), sind wir meistens nicht besonders geübt darin, negative Emotionen (bei uns ebenso wie bei anderen Menschen) auszuhalten. Unterschwellig wird uns in der Regel ab dem Kindesalter vermittelt, dass man negative Gefühle „weg machen“ muss, und die Folge davon ist, dass wir sie bei anderen Menschen auch gerne „weg reden“ möchten, und zwar so schnell wie möglich. Und wie schon oben beschrieben, haben die allermeisten Menschen sicherlich eine sehr gute Absicht dabei und wollen dem Betroffenen wahrscheinlich tatsächlich helfen.

Doch was ist die Alternative? Sie besteht darin, das zu tun, was wir Psychotherapeuten „Validieren“ nennen. Hiermit gemeint ist im Kern, den Gefühlen unserer Mitmenschen, seien sie angenehm oder unangenehm (alle Gefühle gehören zum Leben dazu) Gültigkeit zuzusprechen, d. h. sie ernst zu nehmen, anzuerkennen und auszuhalten, ohne ungefragte Versuche der Lösung, Aufmunterung oder des „Wegmachens“ zu unternehmen. Es bedeutet, zu signalisieren, dass es okay ist, sich schlecht zu fühlen. Sagt eine Person, dass es ihr schlecht geht, könnte eine validierende Aussage des Gegenübers z. B. darin bestehen, einfach nur zu sagen „Ich verstehe. Das ist okay. Danke, dass du mir das erzählst“ und dann zu fragen, ob die Person mehr davon erzählen möchte. Und bevor man mit irgendeinem Ratschlag um die Ecke kommt, sollte man die Person besser fragen, was sie sich von einem wünscht („Sag mir ruhig, wie ich dir helfen kann: Brauchst du einen Ratschlag oder hilft es dir, wenn ich einfach nur zuhöre?“).

Möglicherweise liegt Ihnen das jetzt erst einmal quer im Magen, weil Sie denken, dass Sie die Person doch aus ihrem „Loch rausholen“ müssen und sie die negativen Gefühle nur verstärken. Ich kann Ihnen allerdings aus Überzeugung und Erfahrung sagen: Das Gegenteil ist der Fall. Validierung öffnet nicht nur oft die Tür zu einer Person, sondern reicht mitunter sogar aus, um die unangenehmen Gefühle besser zu verarbeiten. Was enorm verletzen kann, sind hingegen die Varianten 1 bis 3, denn sie stoßen die betroffene Person schnell vor den Kopf und vermitteln ihr das Gefühl, nicht okay zu sein. Validierung hilft also und ist gleichzeitig so einfach – vielleicht ein gutes Vorhaben für die bevorstehende besinnliche Zeit?

© Christian Rupp 2022

Artikel über Ghosting mit meinem Expertenbeitrag in der Süddeutschen Zeitung

Nach der kürzlichen Enttäuschung mit dem WELT-Artikel zum Thema „Orbiting“ habe ich mit der Süddeutschen Zeitung bzw. mit dem Journalisten Matthias Kreienbrink, dem ich erneut ein Interview zum Thema Ghosting gegeben habe, heute wieder eine positive Presseerfahrung gemacht. Der Link zum Online-Artikel findet sich hier, das Foto zeigt den Artikel in der Printausgabe vom 16.11.2021.

Süddeutsche Zeitung, 16.11.2021, S. 19

Gendersternchen, divers, trans, non-binary, inter & Co: Was bedeutet eigentlich was?

Ein kurzer Überblick über die Hintergründe des Genderns, des dritten Geschlechts und wichtiger psychologischer Forschung.

Vor einiger Zeit wurde ich als Psychologe und Psychotherapeut von einer lieben Bekannten gefragt, was es eigentlich mit dem neuen dritten Geschlecht namens „divers“ auf sich hat, warum sich Transmenschen meist nicht als divers identifizieren und was genau eigentlich der Sinn des Genderns ist. Daher entschied ich, einen kurzen Beitrag zu verfassen, um ein wenig Klarheit in den diesbezüglich schwer zu überblickenden Begriffsdschungel zu bringen. Also – los geht’s.

Warum eigentlich gendern? Die psychologischen Hintergründe.

Hier muss man zwei Aspekte trennen: Erstens die Frage, warum es sinnvoll ist, z. B. bei der Nennung von Berufen („Arzt/Ärztin“, „Polizist/Polizistin“, „Psychotherapeut/Psychotherapeutin“, etc.), nicht nur die männliche Form (das so genannte generische Maskulinum) zu verwenden, sondern die weibliche und die männliche Form – und zweitens, was der Grund dafür ist, männliche und weibliche Form in ein einzelnes Wort mit Sternchen, Unterstrich oder Doppelpunkt zu integrieren („Ärzt*in“, „Polizist_in“, „Psychotherapeut:in“).

Zum ersten Punkt: Weibliche und männliche Formen nebeneinander zu nennen, hat tatsächlich gute Gründe, da psychologische Forschung klar zeigt, dass wir (und insbesondere Kinder) je nach Wortwahl („Arzt“, „Krankenschwester“, „Ingenieur“, „Erzieherin“, etc.) entsprechende Repräsentationen von Männern oder Frauen im Kopf haben und das generische Maskulinum somit eben nicht wirklich „alle einschließt“. Mit anderen Worten: Die Wortwahl hat Einfluss auf unsere Vorstellung von dem zugrundeliegenden Begriff. Die besagten (methodisch guten) Studien zeigen, dass bei der genderstereotypen Verwendung der Berufsbegriffe („Arzt“, „Erzieherin“…) Kinder mit einer höheren Wahrscheinlichkeit den zu ihrem Geschlecht passenden Beruf (Mädchen „Erzieherin“, Jungen „Arzt“) auswählen als den nicht zu ihrem Geschlecht passenden Beruf. Daher kann man sagen, dass es tatsächlich Sinn macht, beide Geschlechtsformen in der Kommunikation zu verwenden, damit man z. B. bei Stellenanzeigen alle Menschen anspricht. Wer sich hierfür noch weiter interessiert, dem kann ich diesen Beitrag von Leschs Kosmos sehr empfehlen: https://www.zdf.de/wissen/leschs-kosmos/gendern-wahn-oder-wissenschaft-100.html

Zum zweiten Punkt: Das mit dem Sternchen, Doppelpunkt oder Unterstrich (auch genannt „gender gap“) hat wiederum die Bewandtnis, dass man dadurch all diejenigen einschließen möchte, die sich weder dem einen noch dem anderen Geschlecht klar zuordnen können. Hier gibt es nun wiederum verschiedene Formen.

Die Bedeutung von divers, inter & non-binary

„Divers“, was als offizielles drittes Geschlecht eingeführt wurde, bezieht sich meinem Verständnis nach sowohl auf auf das biologische Geschlecht (englisch „sex“) als auch auf das soziale Geschlecht (englisch „gender“), also die selbst gewählte und gefühlte gesellschaftliche Geschlechterrolle. Zum einen gibt es Menschen, die biologisch nicht eindeutig einem Geschlecht zuzuordnen sind, also männliche und weibliche Geschlechtsmerkmale haben. Hier spricht man medizinisch von Intersexualität. In der Vergangenheit wurden diese Menschen meist als Säugling in die von den Eltern gewünschte Option „hin operiert“, was sich dann nicht selten in der Pubertät als falsche Entscheidung entpuppte, weshalb dies heute nicht mehr praktiziert wird. 

Zum anderen bezeichnet „divers“ all jene Menschen, die zwar biologisch eindeutig einem Geschlecht zugeordnet werden können, sich aber vom subjektiven Gefühl her keiner der beiden Geschlechterrollen (gender) zuordnen können oder wollen. Diese Menschen bezeichnen sich oft auch als nicht-binär bzw. non-binary

Und was bedeutet nun „trans“?

Insgesamt handelt sich es sich beim dritten Geschlecht „divers“ also um ein deutlich anderes Konzept als Transsexualität. Hierbei ist es so, dass das biologische Geschlecht nicht mit dem Gender übereinstimmt und die Menschen daher oft, aber nicht immer, eine Angleichung des biologischen Geschlechts an das subjektiv empfundene Gender anstreben. Dies bedeutet für die Betroffenen in der Regel einen beschwerlichen Weg, im Zuge dessen die Betroffenen sich auch psychotherapeutisch oder psychiatrisch begutachten lassen müssen, um sicherzustellen, das der Wunsch nach Angleichung nicht einer psychischen Störung entwächst und eine Operation sich nicht als folgenschwerer Fehler erweist. Anders als diverse Menschen ordnen sich transsexuelle Menschen aber nicht zwischen den Geschlechtern ein (wie diverse bzw. non-binäre Menschen), sondern eindeutig demjenigen, das nicht ihrem biologischen Geschlecht entspricht. Korrekter als „transsexuell“ wäre übrigens der Begriff „transident“, weil die Geschlechtsidentität nichts mit der sexuellen Orientierung zu tun hat, sondern eben mit der Geschlechtsidentität (Gender).

Ich hoffe, hiermit, gang unabhängig davon, welche Meinung man zu dem Thema vertritt, zumindest zu einem besseren Verständnis dafür beigetragen zu haben, worum es geht und welche Sachverhalte sich hinter dem aktuell teils hitzig geführten Diskurs um Gendergerechtigkeit etc. verstecken.

Was meine eigenen Blogeinträge betrifft, habe ich mich übrigens überwiegend dazu entschieden, einfach abwechselnd die weibliche und männliche Form zu verwenden. Das ist für mich vom Lesefluss her eine angenehmere Variante als *, : oder _ , wenngleich ich in den meisten Praxisdokumenten und auf der Praxiswebsite das Gendersternchen verwende. Ich bin derweil froh, meine Bachelor-, Master- und Doktorarbeit alle auf Englisch verfasst zu haben, denn da ist die ganze Angelegenheit zum Glück viel einfacher zu lösen.

© Dr. Christian Rupp 2021

Über das Phänomen „Orbiting“: Das Ghosting 2.0?

Durch das Interview mit dem Journalisten Martin Busse vom Magazin „Mannschaft“ (nachzulesen hier) kam es vor ca. einem Monat dazu, dass eine freie Journalistin bei mir wegen eines Interviews zum Thema Orbiting anfragte. Hierbei handelt es sich, kurz gesagt, um das Phänomen, dass Person A Person B ghostet, aber dann doch, z. B. über soziale Medien, indirekt im Dunstkreis von Person B bleibt, indem sie beispielsweise Twitter-Beiträge oder Instagram-Posts liked. Da meine ausführlichen Interviewantworten in dem endgültigen Zeitungsartikel leider nur sehr stichprobenartig vorkommen, veröffentliche ich sie hier in einem eigenen Blogbeitrag, der sich an den 6 Fragen der Journalistin an mich orientiert.

Warum betreiben Menschen Orbiting?

Auch wenn mir keine spezifische psychologische Forschung zu diesem Thema bekannt ist, so würde ich vermuten, dass es zwei wesentliche Motive hinter dem Verhalten gibt, sich zwar aus dem direkten zwischenmenschlichen Kontakt zurückzuziehen, jedoch „auf Umwegen“ immer noch am Leben der anderen Person teilzuhaben. Das erste Motiv scheint mir das Streben nach Kontrolle zu sein, also danach, die Person, die man eigentlich „geghostet“ hat, weiterhin „im Auge zu behalten“ und, z. B. getrieben von Eifersucht, daraufhin im Blick zu behalten, ob sie sozial positive Rückmeldungen erhält, gemocht wird, etc. Das andere naheliegende Motiv besteht vermutlich in einer ausgeprägten Ambivalenz derjenigen Person, die orbiting-Verhalten zeigt. D. h., das Orbiting stellt eine scheinbare Lösung für die Bindungsambivalenz der Person dar, die daraus besteht, dass sie, aus den unterschiedlichsten Gründen, von der anderen Person gerne Abstand möchte, aber es dann doch irgendetwas derart Anziehendes an der Person gibt, das sie dazu verleitet, immer wieder auf indirektem Wege an ihrem Leben teilzuhaben – vielleicht aus dem Gedanken heraus, dass man sich die Person ja doch noch „für später warmhalten“ kann.

Ist es immer ein bestimmter Typ Mensch, der Orbiting betreibt?

Auch hier kann ich nicht aufgrund von Forschungsergebnissen antworten, sondern nur aufgrund meiner psychologischen Grundkenntnis und meiner Berufserfahrung als Psychotherapeut. Das vorausgesetzt, würde ich nicht vermuten, dass nur ein bestimmter Typ Mensch Orbiting betreibt. Naheliegend ist es sicherlich, dass Menschen mit einem ambivalenten Bindungsstil und solche mit ausgeprägterer Selbstunsicherheit zu diesem Verhalten neigen (wegen der Angst vor der direkten Konfrontation) – ebenso wie Menschen mit Borderline-Persönlichkeitsstörung, bei denen derartiges Verhalten Teil der imponierenden Instabilität ist. Aber mit ziemlich großer Sicherheit hat meiner Einschätzung nach nur ein geringer Teil der Menschen, die Orbiting betreiben, eine psychische Störung.

Wie merke ich, dass jemand Orbiting mit mir betreibt?

Das haben Sie ja im Grunde schon selbst beschrieben. In der Regel fällt es im Bereich der sozialen Medien auf, da man dort nachverfolgen kann, wenn z. B. bei Instagram ein Foto geliked wurde oder die betreffende Person bei WhatsApp in meinen Status geschaut hat. Aber auch im realen Leben tritt dies auf, z. B. wenn eine Person, die eigentlich nicht mehr Teil meines Lebens ist, scheinbar „zufällig“ zur selben Zeit wie ich einkaufen geht oder unnötigerweise an meinem Haus vorbeifährt, um „mal unauffällig zu schauen, was los ist“. In extremen Fällen würde man hier von Stalking sprechen.

Wie komme ich aus einer Orbiting-Situation wieder raus?

Wenn es von der Ausprägung her in Richtung Stalking im realen Alltagsleben geht, würde ich aufgrund der dahingehend verbesserten Gesetzeslage immer dazu raten, sich an die Polizei zu wenden. Wenn das Orbiting lediglich im Bereich der sozialen Medien stattfindet, würde ich Betroffenen empfehlen, den betreffenden Menschen entweder mit dem Momentum der Überraschung zu konfrontieren (vielleicht einfach mal stumpf anschreiben und fragen, warum er/sie meine Bilder liked, aber mir seit Wochen nicht antwortet) oder aber einfach die Funktionen der sozialen Medien zu nutzen und die Person auf allen Kanälen zu blocken. Kommt es dann zu Stalking im realen Leben, sollte man sich wiederum an die Polizei wenden.

Wie kann ich verhindern, dass jemand Orbiting betreibt oder dass ich Orbiting mit einem Menschen betreibe?

Ich denke nicht, dass man Orbiting prophylaktisch verhindern kann. Das ginge höchstens dadurch, eine Person, die sich bei mir nicht mehr meldet, schon frühzeitig aktiv zu blockieren. Wichtiger scheint mir, wie in der vorherigen Frage beschrieben, die nötigen Grenzen zu setzen, sobald es passiert. Wenn es um einen selbst geht, so ist es sicherlich gut, die unter Frage 1 beschriebenen inneren Prozesse in sich selbst zu reflektieren und sich zu fragen, warum man von der Person nicht ablassen kann, sich aber auch nicht bei ihr meldet. Psychisch gesund ist es sicherlich eher, ambivalente Zustände nicht ewig aufrechtzuerhalten, sondern durch eine bewusste Entscheidung für oder gegen diese Person für Klarheit zu sorgen.

Wurde Orbiting durch Social Media erschaffen oder verstärkt? 

Erschaffen wurde es hierdurch sicherlich nicht, da es entsprechende Tendenzen (siehe Frage 3) schon früher gab und das Thema wahrscheinlich so alt wie die Menschheit ist. Allerdings haben soziale Medien orbiting natürlich viel einfacher und dadurch viel besser sichtbar gemacht. Neu ist im Gegensatz zu den alten orbiting-Methoden im realen Leben ist allerdings nach meiner Einschätzung, dass die Hemmschwelle niedriger ist – weil die Scham, die man vielleicht noch beim Ertappt Werden im realen Leben empfunden hätte, in den Weiten des Internets natürlich wegfällt.

Der Artikel in der WELT

Den am 5.11.21 online in der WELT veröffentlichten Artikel kann man hier nachlesen. Der Absatz, in dem ich in (kleinen) Auszügen wiedergegeben werde, ist dieser:

Leider ist dieser Fall ein solcher, bei dem ich es im Nachhinein ein Stück weit bereue, ein Interview gegeben zu haben. Zwar werde ich korrekt zitiert (auch wenn es ein wenig wo wirkt, als käme das mit den 99 % von mir, was es nicht tut), jedoch fühle ich mich nicht wirklich wohl damit, in einem Artikel aufzutauchen, der vom Stil her ein wenig an die Bravo erinnert und nicht meinen Geschmack in Sachen Seriosität trifft. Zumal es natürlich schade ist, dass aus meinen Interviewantworten nur so ein kleiner Bruchteil verwendet wurde, und dann nicht einmal das, was aus meiner Sicht interessant oder wissenswert gewesen wäre – wobei es journalistisch auch angemessen gewesen wäre, bei der Frage nach dem Typ Mensch, der Orbiting betreibt, nicht nur die Sichtweise des Kollegen Steffes-Holländer, der narzisstische Motive ins Feld führt, zu erwähnen, sondern daneben auch meine Sichtweise (s. o., zweite Frage). Daher missfällt mir auch die Überschrift ein gutes Stück weit. Und dann ist leider ausgerechnet in dem oben abgebildeten Abschnitt noch ein Tippfehler (bei „oder Person“ fehlt ein „die“). Alles in allem ein bisschen sad.

An dieser Stelle möchte ich umso mehr noch einmal erwähnen, dass ich mit Presseanfragen zu psychologischen Themen bisher stets gute Erfahrungen gemacht habe und dieser Fall eine Ausnahme darstellt. Und da so ein Vorfall mir vor Augen führt, wie gut ich selbst schreiben kann, habe ich das diese Woche gleich zweimal wieder getan – nämlich mit eben diesem Artikel und hier zum Thema Gendern, drittem Geschlecht & Co.

© Dr. Christian Rupp 2021

Typische Missverständnisse rund um die Psychotherapie – Teil 1: „Ich hab‘ ne Überweisung zum Psychologen“.

Auch wenn die Aufklärung über sich hartnäckig haltende Missverständnisse, Mythen und Fehlannahmen bezüglich Psychologie und Psychotherapie der ureigene Kern meines Blogs „Psycholography“ ist und ich viele der folgenden Themen schon in diversen anderen Artikeln gestreift habe, so habe ich mich nach drei Jahren als Psychotherapeut in eigener Praxis entschieden, eine ganze dreiteilige Reihe über typische Missverständnisse rund um meinen Beruf zu schreiben. Inspiriert hierzu haben mich natürlich mein Berufsalltag, aber auch der Austausch mit Kolleginnen und wiederum Menschen in meinem Umfeld, die erfrischender Weise gar nichts mit der ganzen „Psycho-Welt“ zu tun haben.

Dieser erste Teil widmet sich all den Missverständnissen rund um die verschiedenen Berufsbezeichnungen, die (das muss man zugeben) in meinem Fachgebiet stets für viel Verwirrung sorgen. Als Aufhänger für diesen Teil habe ich im Titel bereits den mir beinahe täglich begegnenden Satz von Patientinnen gewählt, die sich mit der Aussage in meiner Praxis melden, sie hätten, in der Regel von der Hausärztin oder dem Hausarzt, eine „Überweisung zum Psychologen“ bekommen. Da mir tatsächlich schon von Ärzten ausgefüllte Überweisungen überreicht wurden, auf denen im Feld für die Fachrichtung „Psychologe“ oder sogar „Psychologie“ stand, ist es mir wichtig zu beschreiben, warum das falsch ist. Zum einen benötigen Patienten, um einen Psychotherapeuten aufzusuchen, gar keine Überweisung (das war einmal so, wurde aber vor rund 10 Jahren abgeschafft). Doch der wichtige Punkt ist ein anderer: „Psychologe“ ist kein Heilberuf, d. h. Psychologen verfügen über keine Approbation, sondern vor allem über eine naturwissenschaftliche Qualifikation (in der Regel einen Master of Science oder ein Diplom, so wie auch Physikerinnen oder Biologen) nach abgeschlossenem Universitätsstudium. Die Forschungs- und Anwendungsgebiete der Psychologie sind sehr viel breiter gefächert, als den meisten Menschen bewusst ist, und reichen von der Arbeits- und Organisations- bzw. Wirtschaftspsychologie bis hin zu den Neurowissenschaften und der Intelligenzforschung (einen breiteren Überblick finden Sie hier). Allen Psychologinnen und Psychologen gemeinsam ist jedoch (und das weiß kaum jemand) eine ausgeprägte naturwissenschaftliche Kompetenz, die, weil die wissenschaftlichen Methoden und Prinzipien in den verschiedenen Disziplinen (z. B. Biologie, Chemie, Physik) sehr ähnlich sind, sie in die Lage versetzt, auch fachfremde Forschungsrichtungen wie (aus aktuellem Anlass) die virologische Forschung zum Coronavirus und den Impfungen nachzuvollziehen und besser zu verstehen als die meisten anderen Menschen – von denen leider manche meinen, lautstark die Wissenschaft verunglimpfen zu können, ohne auch nur eine Ahnung davon zu haben, wie Wissenschaft funktioniert. Wenn Sie sich dafür interessieren, wie Wissenschaft funktioniert, finden Sie hier, hier und hier interessante Artikel dazu.

EXKURS: „Bitte um 5 probatorische Sitzungen“

Noch ein kurzer Nachtrag zu falschen Textbausteinen in Überweisungen zum Psychotherapeuten: Oft lese ich unter „Auftrag“ Dinge wie „Bitte um 5 probatorische Sitzungen“. Dies ist gut gemeint, aber seit Frühjahr 2017 nicht mehr korrekt. Durch die damalige Reform der Psychotherapie-Richtlinie ist die „Eintrittskarte“ in jede Psychotherapie ein erster Termin in der so genannten Psychotherapeutischen Sprechstunde, bei der der Behandlungsbedarf und die Indikation für Psychotherapie durch die Psychotherapeutin überprüft werden. Erst wenn dies geschehen ist und der Patient generell für eine Psychotherapie bei der jeweiligen Psychotherapeutin infrage kommt, finden (meist nach einigen Monaten Wartezeit) vor Beantragung der eigentlichen Psychotherapie so genannte probatorische Sitzungen statt, die der genaueren Diagnostik und Aufklärung sowie der Erarbeitung von Problemstellung und Therapiezielen dienen. Anders als vor 2017 beträgt die maximal mögliche Zahl von probatorischen Sitzungen nicht mehr fünf , sondern vier, jedoch müssen es mindestens zwei sein. In der Praxis macht man in der Regel genau diese zwei, weil aufgrund der vorgeschalteten „Psychotherapeutischen Sprechstunden“-Termine mehr nicht nötig ist, um die o. g. Punkte zu erarbeiten. Was also sinnvoller Weise auf einer Überweisung zum Psychotherapeuten stehen könnte, wäre: „Mit Bitte um Abklärung in der Psychotherapeutischen Sprechstunde“ oder „Mit Bitte um einen Termin in der Psychotherapeutischen Sprechstunde“.

Was korrekterweise auf der eingangs erwähnten Überweisung stehen müsste, wäre „Psychotherapeut“ oder „Psychologischer Psychotherapeut“, denn das sind (anders als z. B. „Heilpraktiker für Psychotherapie“) rechtlich geschützte Begriffe, die echte Heilberufe bezeichnen. Psychotherapeut wird man in der Regel, nachdem man ein Psychologiestudium mit dem Master of Science (oder früher dem Diplom) abgeschlossen und anschließend eine drei bis fünf Jahre dauernde und sehr umfangreiche Ausbildung zum (Psychologischen) Psychotherapeuten absolviert und mit einem Staatsexamen abgeschlossen hat – wobei man zwischen verschiedenen Verfahren wählen und sich z. B. wie ich für die Verhaltenstherapie entscheiden kann. Am Ende dieser Ausbildung, die mit der Facharztausbildung in der Medizin vergleichbar ist, erhält man als Psychotherapeut dann auch eine Approbation, also eine Befugnis zur Ausübung der Heilkunde, wie sie ansonsten nur Ärzten, Apothekern und Zahnärzten vorbehalten ist. Diese Approbation unterscheidet Psychotherapeuten nicht nur von Psychologen, sondern auch von Heilpraktikern (mehr hierzu hier) und sog. Heilhilfsberufen wie Ergotherapeutinnen und Soziotherapeuten.

Was den Begriffsdschungel nicht einfacher macht: Psychotherapeuten, deren Approbation auf Menschen unter 21 J. begrenzt ist und die somit auf die Behandlung von Kindern und Jugendlichen spezialisiert sind, heißen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Der Ausbildungsweg ist dem der Psychologischen Psychotherapeuten ähnlich, jedoch können diese Ausbildung auch Menschen beginnen, die zuvor z. B. Sozialpädagogik studiert haben. Der Vollständigkeit halber sei zudem noch erwähnt, dass es auch sog. Ärztliche Psychotherapeuten gibt. Hierbei handelt es sich um Ärzte mit psychotherapeutischer Zusatzausbildung, die in der Regel sehr viel weniger umfangreich ist als die von Psychologischen Psychotherapeuten.

Und was sind nun Psychiater? Das ist vergleichsweise einfach. Psychiater sind Ärzte, die nach Abschluss des Medizinstudiums eine Facharztausbildung in Psychiatrie absolviert haben (oft in Kombination mit Neurologie). Manchmal verfügen Sie auch über eine psychotherapeutische Zusatzausbildung, hauptsächlich behandeln sie psychische Störungen jedoch mittels Medikamenten, v. a. den sog. Psychopharmaka. Ahnung von Psychopharmaka (darunter fallen z. B. Antidepressiva) haben allerdings auch Psychologische Psychotherapeuten, da dies Teil des Staatsexamens ist. Anders als Psychiater dürfen sie sie jedoch nicht selbst verschreiben, sondern nur empfehlen (was ich häufig tue). Verordnet werden muss jedes Medikament durch eine Ärztin oder einen Arzt, was auch Sinn ergibt, da eine Medikamentenverordnung mit einschließt, dass man die medizinischen Vorerkrankungen der Patientin und Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten berücksichtigt und beurteilt.

Was mir in meinem Berufsalltag auch häufig begegnet, ist die Annahme, ich sei ein Arzt, weil ich einen Doktortitel habe. Hierzu muss man mehrere Dinge kurz erklären (die ausführliche Erklärung finden Sie hier). Viele Ärzte haben einen medizinischen Doktortitel (Dr. med.), was jedoch nichts über ihre medizinische Kompetenz aussagt. Ein Doktortitel ist immer eine wissenschaftliche Zusatzqualifikation. Wenn man als Psychotherapeut promovieren (also einen Doktortitel erlangen) möchte, tut man dies in der Regel in der Psychologie, in der generell höhere wissenschaftliche Standards als in der Medizin gelten, wodurch eine Promotion drei bis fünf Jahre dauert, d. h. rund dreimal so lang wie in der Medizin. Weil es sich bei einer Promotion in der Psychologie somit im Vergleich zur Medizin um ein ziemliches Mammutprojekt handelt, haben vergleichsweise wenige Psychotherapeuten einen Doktortitel (man denke allein an die Dauer der Zusatzausbildung, s. o.). Wenn sie einen haben, dann lautet er heutzutage meist, wie bei mir auch, „Dr. rer. nat.“ (Doktor der Naturwissenschaften). Früher wurde, da an vielen Universitäten die Psychologie lange der philosophischen Fakultät zugerechnet wurde, derweil oft der „Dr. phil.“ vergeben. Aber auch hier gilt: Mit der psychotherapeutischen Kompetenz hat diese wissenschaftliche Zusatzqualifikation in der Regel wenig zu tun. Sie ist eher ein Grund mehr, ihre Psychotherapeutin einmal danach zu fragen, wie die Wirksamkeit eines Impfstoffs erforscht wird oder was ein Placeboeffekt mit Homöopathie zu tun hat.

Übrigens wird das Ganze noch einmal dadurch verwirrender, dass Psychologische Psychotherapeuten zwar keine Ärzte sind, aber durchaus in das so genannte Arztregister der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung eingetragen sind, über eine so genannte lebenslange Arztnummer verfügen (wenn sie über eine Kassenzulassung verfügen) und im System der Krankenversicherungen sogar als Fachärzte gelten, weil die Ausbildung zum Psychotherapeuten einer Facharztausbildung entspricht (s. o.). Spätestens angesichts dessen kann ich es daher niemandem mehr verübeln, wenn er aufhört durchzusteigen. Einen Vorteil hat diese Regelung aber: Da Termine beim Psychotherapeuten als Facharzttermin gelten (und auch die entsprechende Wartezeit aufweisen), können Arbeitnehmerinnen diese Termine oft während der Arbeitszeit wahrnehmen, da sie hierfür freigestellt werden können.

Im nächsten Teil werde ich der ebenso verbreiteten Fehlannahme widmen, Psychotherapie zu machen bedeute, „einfach mal zu reden“, und werde beschreiben, was in einer Psychotherapie tatsächlich passiert (oder passieren sollte).

© Dr. Christian Rupp 2021

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