ADHS im Erwachsenenalter – Teil 6: Über Sinn und Unsinn von Behandlungsansätzen, den Begriff der Neurodiversität & Stärken von Menschen mit ADHS.

In diesem letzten Teil der Artikelreihe erfahren Sie, welche Behandlungsansätze für Erwachsene mit ADHS tatsächlich sinnvoll sind, welche Vor- und Nachteile das Konzept der Neurodiversität mit sich bringt und welche spezifischen Stärken Menschen mit ADHS auszeichnen.

In diesem letzten Teil der Artikelreihe möchte ich gerne der in Teil 5 aufgeworfenen Frage auf den Grund gehen, wie Betroffene denn nun, ohne die Diagnose der ADHS als selbstaufwertendes Etikett oder als Universalentschuldigung für unangemessenes Verhalten zu verwenden, Verantwortung für sich und ihre Probleme übernehmen können. Nun, die Antwort ist per se nicht schwer und lautet: „Indem sie sich behandeln lassen“ – in der Praxis ist das aber gar nicht so leicht. Zum einen ist es, wie in den Teilen 2, 3 und 5 beschrieben, schwierig, an einen kompetenten und zugewandten Behandler zu geraten, der einem tatsächlich hilft, anstatt einem sinngemäß zu sagen, dass man sich seine Probleme einbildet. Zum anderen sind die Behandlungsempfehlungen, die man für ADHS oft liest, ziemlich inkonkret und im Grunde nicht mehr als professionell klingende Worthülsen.

„Medikamentöse Behandlung und Verhaltenstherapie“

So lautet die gängige Empfehlung, was die Behandlungsstrategie für ADHS im Erwachsenenalter angeht. Der Informationsgehalt dieser Empfehlung läuft asymptotisch gegen Null, weshalb ich sie für Sie gerne mit Leben füllen möchte. Zunächst einmal muss man so ehrlich sein, klarzustellen, dass diese Empfehlung größtenteils zu übersetzen ist mit „Ursache bekämpfen und Symptome kompensieren“ – was bedeutet, zwei grundsätzlich verschiedene Ansätze in einen Topf zu schmeißen.

Was den einen oder anderen vielleicht verwundern wird, ist, dass ich, obwohl ich Psychologischer Psychotherapeut bin, im Falle der ADHS die medikamentöse Behandlung, am besten mittels Stimulanzien, für die primäre, ursächliche, mit Abstand wirksamste und zudem sowohl einfachste als auch kostengünstigste Methode zur Behandlung der ADHS erachte. Warum das so ist? Das ist relativ einfach: Stimulanzien gleichen, während sie wirken, meist sehr effektiv den (vereinfacht gesagt) bei ADHS vorliegenden Mangel an Dopamin in kritischen Gehirnregionen aus, der dem Inhibitionsdefizit und somit den meisten ADHS-Symptomen zugrunde liegt – was bedeutet, dass ein Großteil der (sowohl die Betroffenen selbst als auch deren Angehörige) störenden Phänomene wie gereiztes Explodieren, Abgelenktheit und emotionale Achterbahnfahrten durch Stimulanzien deutlich verringert oder sogar ganz beseitigt wird. Diesen Effekt erzielt bei einer ADHS keine Psychotherapie der Welt. Und das bedeutet, dass durch eine medikamentöse Behandlung in der Regel ein Zustand geschaffen wird, in dem gar keine Probleme mehr auftreten, die dann noch verhaltenstherapeutisch verändert werden müssen. Schon alleine deswegen ist die pauschale Empfehlung „Medikation plus Verhaltenstherapie“ de facto unsinnig.

Ein in diesem Kontext oft gehörtes, meist von Laienseite geäußertes Argument gegen die Medikation, das im Endeffekt keine Substanz hat, lautet: „Ja, aber es kann ja keine Lösung sein, dauerhaft Tabletten zu nehmen, die nur ein paar Stunden wirken“. Es ist richtig, dass Stimulanzien bei ADHS nach der Einnahme maximal 12 Stunden wirken und es somit immer Phasen am Tag und in der Nacht gibt, in der keine medikamentöse Wirkung besteht. Anders als z. B. Antidepressiva versprechen diese Stimulanzien auch gar nicht, über die Dauer der Einnahme hinaus zu wirken und dauerhaft das Gehirn „umzubauen“. Das ist aber nicht weiter schlimm. Erstens kann mit den verfügbaren Medikamenten somit die Zeit des Tages abgedeckt werden, in denen Betroffene kognitiv und emotional „funktionieren“ müssen, z. B. im Beruf – was oft ausreichend ist. Denken Sie zweitens bitte an das zurück, was ich in Teil 2 hinsichtlich „high performance ADHD“ beschrieben habe: Das, was bei hochleistenden ADHS-Betroffenen zum „Verschleiß“ führt und Leiden verursacht, ist in erster Linie die kräftezehrende Kompensation der Symptome, die diese Betroffenen hervorragend beherrschen, die aber wegen der daraus resultierenden Erschöpfung auf lange Sicht die Brücke in die Depression darstellt. Genau deswegen (man erinnere meinen Appell an die Fachkollegen: Bitte behandelt die Grunderkrankung!) profitieren auch hochleistende Betroffene meist enorm von einer Medikation, weil ihr Gehirn zumindest für die Hälfte des Tages biologische Unterstützung erhält, indem es auf das Funktionsniveau eines „Nicht-ADHS-Gehirns“ gehoben wird. Das ist deshalb ein Gamechanger, weil das bedeutet, dass die Betroffenen für die Hälfte des Tages keine Energie dafür aufbringen müssen, ihre Kompensations- bzw. Unterdrückungsmechanismen anzuwenden – sodass die vorhandene Energie für genau die Phasen ausreicht, in denen das Medikament nicht mehr wirkt, und der Verschleißeffekt durch zunehmende Erschöpfung minimiert wird. Diese Logik zu verstehen, ist gerade für diejenigen Behandler wichtig, die davon ausgehen, dass Betroffene, die objektiv betrachtet „klarkommen“, keine medikamentöse Unterstützung benötigen – was weit gefehlt ist. Wenn man sich dann noch klarmacht, dass es kaum Medikamente gibt, die weniger Nebenwirkungen verursachen oder Folgeschäden produzieren können als Stimulanzien, wird die Argumentationsbasis gegen eine medikamentöse Behandlung sogar noch dünner.

Wozu dann noch Verhaltenstherapie?

…ist deswegen eine sehr berechtigte Frage, übrigens gerade in der Arbeit mit hochleistenden ADHS-Betroffenen. Denn genau bei denen wäre es nicht nur überflüssig, sondern sogar schädlich und kontraindiziert, ihnen „noch mehr“ Kompensations- bzw. Unterdrückungsstrategien beizubringen, weil das den Druck zu noch besserem „Funktionieren“, den diese Betroffenen schon zu genüge verspüren, nur noch verstärken würde. Also bitte keine Organisations- oder Gefühlsregulationstrainings mit Menschen, die das schon gut beherrschen! Grundsätzlich muss man sich klarmachen, dass Verhaltenstherapie, anders als die Medikation mit Stimulanzien, eben nicht an der Ursache ansetzt, sondern, zumindest was die ADHS-Symptome per se angeht, nur Symptombewältigungsstrategien vermittelt, die unter einer Behandlung mit Stimulanzien meist unnötig werden.

Es gibt jedoch ein paar Aspekte, wie tatsächlich auch eine Verhaltenstherapie Menschen mit ADHS helfen kann. Natürlich kann man Betroffenen, die nicht gerade zur High-Performance-Gruppe gehören, Organisationstechniken und Methoden zur Alltagsstrukturierung „beibringen“ – denn wenn Betroffene das in ihrer Lebensgeschichte nie gelernt haben, werden sie es nicht plötzlich beherrschen, sobald sie Methylphenidat einnehmen. Wenn ich hierbei allerdings ehrlich bin, muss ich auf Basis meiner nicht unerheblichen praktischen Erfahrung einräumen, dass diese Versuche, zumindest ohne parallele medikamentöse Behandlung, nicht selten ins Leere laufen. Meiner Erfahrung nach passiert das meist aus zwei Gründen: Erstens weil Betroffene oft eine ziemliche Aversion gegenüber jeglichen „Ordnungsmaßnahmen“ verspüren (meist haben Dutzende Leute im Verlauf ihres Lebens versucht, ihnen das beizubringen, sodass das Thema negativ verknüpft ist) und zweitens weil das eigentliche Problem der Betroffenen nicht primär das Etablieren eines Ordnungssystems, sondern dessen tägliche Anwendung ist. Sprich: Im Grunde bräuchte es hier bei manchen Betroffenen, damit es etwas bewirkt, eine intensive Unterstützung vor Ort, wie beispielsweise ein Soziotherapeut es leiten könnte – aber nicht ein ambulanter Psychotherapeut.

Neben dem Thema „Organisation“ kann man mit verhaltenstherapeutischen Methoden natürlich an Strategien zur Gefühlsregulation arbeiten, um die Selbstkontrolle v. a. bzgl. Wutanfällen zu verbessern. Das tut man z. B. mit Hilfe so genannter Skills, d. h. praktischer Fertigkeiten zum Abschwächen starker Gefühle. Skills wurden ursprünglich für Menschen mit Borderline-Persönlichkeitsstörung entwickelt, funktionieren aber natürlich unabhängig von der Diagnose, also auch bei ADHS-bedingten „Atombomben“-Ereignissen. Für ADHS-Betroffene sind Skills in der Regel ab dem Moment überflüssig, ab dem sie medikamentös eingestellt sind. Dennoch haben sie natürlich ihre Berechtigung für jene Situationen oder Phasen, in denen Betroffene längere Zeit ohne medikamentöse Unterstützung sind – um auch dann einem „Explodieren“ entgegenzuwirken und das Selbstwirksamkeitserleben bzgl. der Kontrolle von schädlichen Impulsen zu steigern.

Ferner eröffnet sich in der Arbeit mit ADHS-Betroffenen, die medikamentös eingestellt sind und folglich ihre Emotionen nicht mehr ausschließlich als überfordernden Wut-Tsunami erleben, natürlich ein riesiges Fenster der Möglichkeiten, die eigenen Gefühle „unterhalb der Wut“ zu erleben und zu verstehen – z. B. Traurigkeit, Minderwertigkeit, Scham, Schuld oder Kränkung. Und sobald diese „auf dem Tisch liegen“, kann man damit wie in jeder guten Psychotherapie „intelligent“ arbeiten, d. h. erstens biographisch vorgehen und die Herkunft der Gefühle verstehen. So findet sich bei ADHS-Betroffenen nicht selten ein Unzulänglichkeitsschema der Art „Ich bin falsch/nicht genug“, weil Eltern, Lehrkräfte & Co. ihnen dies aufgrund ihrer ADHS-bedingten Auffälligkeiten immer wieder vermittelt haben. Zweitens kann man diese Schemata samt der damit assoziierten Gefühle dann auch verändern, indem man z. B. traumatherapeutisch arbeitet oder/und neue Verhaltensweisen (z. B. zur Kommunikation von Gefühlen und Bedürfnissen oder zum gewaltfreien Lösen von Konflikten mit Bezugspersonen) trainiert. Und letztlich können natürlich auch viele der Folgestörungen der ADHS – wie Angst- und Zwangsstörungen sowie depressive Episoden – durchaus verhaltenstherapeutisch behandelt werden, wenn (!) man dabei die Besonderheiten berücksichtigt, die die ADHS mit sich bringt (siehe Teil 3).

Hat ADHS auch irgendetwas Gutes?

Wer Teil 5 der Artikelreihe gelesen hat, weiß, dass ich dem Trend in den sozialen Medien, ADHS als eine Aufwertung der Person zu „vermarkten“, sehr kritisch gegenüberstehe – und zwar deshalb, weil das letztlich den Betroffenen, die unter ihrer ADHS leiden und professionelle Hilfe suchen, schadet. Aus demselben Grund blicke ich auch tendenziell verhalten auf den Trend, ADHS unter dem Begriff der Neurodiversität (meist zusammen mit Autimusspektrumsstörungen, siehe Teil 5) zu entpathologisieren, auch wenn der Grundgedanke hierbei (Betroffenen die Möglichkeit zu geben, sich als eine Variation des Normalen anstatt als krankhafte Abweichung vom Normalen zu identifizieren) natürlich viele Vorzüge hat. Gleichzeitig ist es so: Wenn man (natürlich mit der guten Absicht, ein Stigma abzuschaffen) beginnt, eine psychische Störung als „Variation des Normalen ohne Krankheitswert“ zu verstehen, kann das leider zur Folge haben, dass auch infrage gestellt wird, ob diese „Variation des Normalen“ eigentlich behandlungsbedürftig ist. Warum sollte man den Betroffenen noch ein betäubungsmittelpflichtiges Medikament wie Methylphenidat verschreiben dürfen, wenn ADHS nicht mehr als krankheitswertig und behandlungsbedürftig eingestuft ist? Die Leidtragenden wären dann wieder einmal die ADHS-Betroffenen, die unter ihrer Symptomatik wirklich leiden. Daher mein dringender Appell: Vorsicht mit den gut gemeinten Entpathologisierungskampagnen – sie könnten Betroffenen am Ende mehr schaden als nützen.

Gleichwohl möchte ich diese Artikelreihe natürlich nicht abschließen, ohne auch die Aspekte gewürdigt zu haben, die ADHS an positiven Nebeneffekten bzw. spezifischen Stärken mit sich bringt. So kann man sicherlich anführen, dass Menschen mit ADHS Vorteile im Bereich Kreativität bzw. dem haben, was man „Thinking out of the box“ nennt: Sie denken oft qualitativ anders als Menschen ohne ADHS und erkennen Zusammenhänge und Querverbindungen, die anderen verborgen bleiben – werden von anderen aber auch leider oft nicht verstanden, was frustrierend sein kann. Die emotionalen Besonderheiten der ADHS führen im positiven Sinne dazu, dass die Betroffenen oft sehr empathisch mit ihren Mitmenschen umgehen, sich stark in sie hineinfühlen und schnell die nötige Nähe für tiefergehende Gespräche herstellen können. Das schnelle Denken und die vieles durchziehende Impulsivität führen außerdem typischerweise zu einer sehr direkten Art, die zwar auch andere vor den Kopf stoßen, aber ebenso der Einstieg in eine ehrliche, authentische Kommunikation sein kann. Was im Falle von Wut und Überforderungserleben hinderlich ist, nämlich das schnelle „Hochfahren“, ist ferner in puncto Begeisterungsfähigkeit und Spontanität durchaus von Vorteil. Und während ADHS-Betroffene zwar bei Dingen, die sie nicht interessieren, schnell mit der Aufmerksamkeit abgereist sind, so können sie in Dinge, für die sie sich begeistern, mit extremem Aufmerksamkeitsfokus (sie sind dann von außen quasi nicht mehr ansprechbar) sowie großer Ausdauer und Beharrlichkeit eintauchen.

Von evolutionspsychologischer Seite betrachtet, scheint ADHS mit Blick auf die Menschheitsgeschichte somit nicht primär ein Selektionsnachteil gewesen zu sein. Oder mit anderen Worten: Brächte es nur Nachteile mit sich, hätte die Evolution wohl dafür gesorgt, dass ADHS als genetisch verankertes Merkmal in den zigtausenden Jahren, die hinter uns liegen, aussortiert worden wäre. Tatsächlich gibt es wissenschaftliche Hinweise darauf, dass die genetischen Merkmale, deren Ergebnis wir heute „ADHS“ nennen, zumindest in der frühen Menschheitsgeschichte sogar einen evolutionären Vorteil dargestellt haben. Macht man sich klar, dass dies die Epoche war, in der wir Menschen uns als Jäger und Sammler durchgeschlagen haben, ergibt das auch Sinn, denn zu dieser Zeit waren Eigenschaften wie leichte Ablenkbarkeit, Impulsivität und rastloser Tatendrang eine ideale Anpassung an die Anforderungen des täglichen Lebens. Ähnlich wie jene Gene, die dafür sorgen, dass wir überschüssige Kohlenhydrate in Form von Fettpolstern so wunderbar für „schlechte Zeiten“ einlagern können, sind, aus dieser Perspektive betrachtet, die genetischen Grundlagen der ADHS aber eben leider nicht mehr besonders kompatibel mit der modernen Welt und den Anforderungen, die diese an die heute lebenden Menschen stellt. Das soll bitte nicht als fatalistische Schlussfolgerung der Art „Menschen mit ADHS sollen für die Gesellschaft passend gemacht werden“ missverstanden werden – sondern eher, nachdem ich weiter oben sehr deutlich die Nachteile desselben beschrieben habe, noch einmal die Vorteile des Konzepts „Neurodiversität“ beleuchten. Die Frage, ob eine Behandlung angezeigt ist oder nicht, sollte weiterhin nicht anhand der Tatsache, dass Menschen von der Norm abweichen, entschieden werden, sondern alleine davon abhängen, ob die betroffene Person unter der Symptomatik leidet.

Für alle, die bis hierher gelesen haben

Der einen oder anderen Person mag beim Lesen der Artikel dieser Themenreihe aufgefallen sein, wie lebhaft ich das Erleben von ADHS-Betroffenen beschrieben habe. Daher möchte ich allen, die so fleißig und interessiert waren, bis hierher zu lesen, die nicht gänzlich unwichtige Information nicht vorenthalten, dass das Thema ADHS insofern eine Ausnahme in diesem Blog darstellt, als ich hierüber nicht nur aus wissenschaftlicher Sicht und aus meiner praktischen Erfahrung als Psychotherapeut schreibe, sondern auch aus der Perspektive eines selbst Betroffenen, der dies jedoch erst als Erwachsener herausfand.

© Dr. Christian Rupp 2025

Typische Missverständnisse rund um die Psychotherapie – Teil 3: „Psychotherapie ist was für jeden“

Man könnte meinen, im ländlich geprägten Herzen Schleswig-Holsteins, wo ich praktiziere, wäre es noch erforderlich, Werbung für Psychotherapie zu machen, um die Menschen zu erreichen. Weit gefehlt – das Gegenteil ist der Fall. Pro Woche melden sich in meiner Praxis rund 25 Menschen und fragen nach einem Termin. An regelmäßigen wöchentlichen Therapieplätzen kann ich ca. 30 bieten, dazu im Schnitt zwei Erstgespräche pro Woche im Rahmen der Psychotherapeutischen Sprechstunde. Eine Kurzzeittherapie dauert ca. ein halbes Jahr. Man muss kein Mathematiker sein, um zu begreifen, dass die Gleichung nicht aufgeht. Die Konsequenzen daraus sind leider hart und beinhalten 1) lange Wartezeiten und 2) die Notwendigkeit, relativ früh schon eine Selektion durchzuführen. Grundlage dieser Selektion ist unter anderem der wichtige, aber selten kommunizierte Umstand, dass Psychotherapie eben nicht „etwas für jeden“ ist. Auf Basis des in Teil 2 beschriebenen Missverständnisses, beim Psychotherapeuten würde man „einfach mal reden“, hält sich in der Bevölkerung, aber auch in der Ärzteschaft teilweise hartnäckig der Irrtum, jede Patientin mit psychischen Problemen sei für eine Psychotherapie geeignet. Doch worin besteht der Irrtum? Er besteht darin, dass eine ganze Menge Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit eine Psychotherapie tatsächlich eine sinnvollen Behandlungsmaßnahme darstellt (oder, wie man sagt, damit die Indikation für eine Psychotherapie gegeben ist). Das Problem: Viele dieser Voraussetzungen werden nicht oder zu wenig beachtet. Und das ist ein Problem in einer Welt, in der Psychotherapie ein knappes Gut ist, denn allzu oft wird sie daher Menschen angeboten, bei denen sie gar nichts bringen kann, während die wirklich Bedürftigen auf der Strecke bleiben. Im Folgenden werde ich die wichtigsten Voraussetzungen kurz beschreiben.

Vorhandensein einer Diagnose

Vielen Menschen ist nicht klar, dass Psychotherapie die (Heil-)Behandlung von Störungen mit Krankheitswert bedeutet (siehe Teil 1). Das bedeutet, es muss eine im Diagnosesystem namens ICD-10 beschriebene psychische Störung, z. B. eine depressive Episode oder eine Angststörung, vorliegen. Insbesondere bei analytischen Psychotherapeuten (die auf Basis der Psychoanalyse arbeiten) finden sich teils aber noch Diagnosen, die überhaupt nicht in diesem verbindlichen Diagnosesystem stehen, z. B. solche Dinge wie „Ödipale Fixierung“ oder „Versorgungs-Autarkie-Konflikt“. Beides sind Begriffe, die aus der psychoanalytischen Theorie heraus die vorhandene Problematik einordnen und labeln – anders als das Diagnosesystem ICD-10 sind diese Beschreibungen aber eben nicht objektiv und für alle Therapieschulen gleichermaßen gültig.

Ähnliches gilt für den meiner Wahrnehmung nach inzwischen inflationär verwendeten Begriff des „Traumas“. Sicherlich kann man darüber diskutieren, ob ein Diagnosesystem wie das ICD-10 sich anmaßen darf, zu definieren, was ein Trauma ist und was nicht (was das ICD-10 tut), aber eines ist klar: Ein Trauma per se ist keine psychische Störung. Viele Menschen haben Traumata erlebt, aber nur ein kleiner Teil davon entwickelt im Verlauf des Lebens Traumafolgestörungen wie eine Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS), eine Depression oder Angststörungen. Letztere stellen tatsächlich psychische Störungen dar – und somit eine Indikation für eine Psychotherapie, das Vorhandensein eines Traumas alleine aber nicht.

Hinzu kommt: Selbst wenn eine Diagnose vorliegt, ist bei Weitem nicht jede psychische Störung ein Anlass für Psychotherapie. Dies ist z. B. gemäß den geltenden Behandlungsleitlinien, die für psychische Störungen ebenso wie für körperliche Erkrankungen konkrete Behandlungsempfehlungen geben, bei akuter Schizophrenie oder einer Suchterkrankung der Fall – hier kommt ambulante Psychotherapie, wenn überhaupt, erst deutlich später im Verlauf ins Spiel.

Nicht oft, aber ab und zu erlebe ich es in Erstgesprächen, dass der Patient zwar Psychotherapie machen will, aber beim besten Willen für keine psychische Störung die diagnostischen Kriterien erfüllt sind. Manche freuen sich, wenn ich ihnen dies mitteile, andere sind beleidigt oder fallen zumindest aus allen Wolken. Wenn keine psychische Störung, aber ein greifbares Problem (z. B. Konflikte am Arbeitsplatz oder biographische Konflikte) vorliegt, kann man dies natürlich auch mit entsprechenden Methoden bearbeiten. Dies wäre dann jedoch per Definition keine Psychotherapie, sondern Coaching – und dafür zahlt (verständlicherweise) keine Krankenversicherung, wenn keine Krankheit vorliegt. Psychotherapie darf nach aktuell geltenden Gesetzen nämlich nicht prophylaktisch eingesetzt werden, um einer psychischen Störung vorzubeugen. Darüber, wie sinnvoll das ist, kann man allerdings definitiv diskutieren, wie ich finde.

Kognitive Fähigkeiten

Psychotherapie ist geistig anspruchsvolle Arbeit – für beide Seiten. Wenn, z. B. aufgrund einer hirnorganischen Erkrankung wie einer Demenz, kognitive Fähigkeiten wie das Denken, das Erinnern oder die Fähigkeit, die Inhalte der Sitzung in den Alltag zu übertragen und dort anzuwenden, zu stark beeinträchtigt sind, kann eine Psychotherapie nicht wirken und wird obendrein zu einem unbefriedigenden Erlebnis für den Patienten (und die Therapeutin). Eine gute Alternative stellt in solchen Fällen oft eine Sozio- oder Ergotherapie dar, die wiederum ein Psychotherapeut, aber auch eine Hausärztin oder ein anderer Facharzt verordnen kann.

Introspektionsfähigkeit

Hinter diesem wunderbaren Begriff verbirgt sich die Fähigkeit eines Menschen, in sein Innenleben hineinzuschauen, d. h. über seine Gefühle und Gedanken Auskunft zu geben. Manchmal begegne ich der impliziten Annahme, Psychotherapie sei dazu da, Introspektionsfähigkeit zu schaffen. Dem ist nicht so: Sie ist eine notwendige Voraussetzung dafür, dass sie gelingen kann. Stellen Sie sich einmal eine 50-minütige Sitzung vor, in der die Psychotherapeutin sich abmüht, die Patientin auf den unterschiedlichsten Wegen zu fragen, was sie in bestimmten Situationen denkt oder fühlt und warum sie bestimmte Dinge tut – und die Antwort der Patientin ist jedes Mal „Weiß nicht“ oder „Keine Ahnung“. Ich sage es Ihnen: Am Ende werden es für beide Seiten die frustrierendsten 50 Minuten des Tages gewesen sein.

Änderungsmotivation UND „cOMPLIANCE“

Eine Psychotherapie funktioniert und wird wirksam, wenn Psychotherapeutin und Patient gemeinsam am selben Ziel arbeiten, nämlich daran, dass es dem Patienten besser geht bzw. sich etwas an einem Problem verändert. Änderungsmotivation ist aber bei Weitem nicht automatisch gegeben, nur weil eine Diagnose besteht und der Patient unter den Beschwerden leidet. Wann immer, ob bewusst oder unbewusst, es Dinge im Patienten gibt, die einer Veränderung entgegenstehen, wird das Unterfangen schwierig. Zum einen liegt dies oft daran, dass Patienten nicht aus eigener Motivation einen Psychotherapeuten aufsuchen, sondern weil das Umfeld (Partnerin, Kind, Eltern, Hausarzt, Freundin) ihnen gesagt hat, sie sollten das tun. Natürlich gibt es auch die Personen, die bei der Psychotherapeutin gerne einfach mal jammern und sich darüber aufregen wollen, wie gemein und blöd der Rest der Menschheit ist. Tatsächlich war einmal der erste Satz eines Patienten im Erstgespräch bei mir: „Ich bin hier, weil ich die Schnauze voll habe, ständig was an mir zu ändern“ (Genau, es wurde keine Behandlung hieraus).

Zum anderen liegt es daran, dass psychische Probleme allzu oft „versteckte Vorteile“, oder wie wir auch sagen, „Funktionen“ haben. Nicht selten sind es genau diese Funktionen, die eine Störung am Leben halten – ein Aspekt, den am ehesten die Systemische Therapie in ihrer Denkweise aufgreift. Diese Funktionen können der Person bewusst, völlig unbewusst oder irgendwo dazwischen sein. So kann z. B. einer Agoraphobie, bei der eine betroffene Person aus Angst nicht mehr das Haus verlässt, mit der Zeit die Funktion zukommen, sich die Zuneigung der Menschen im eigenen Umfeld zu sichern und diese an sich zu binden. Ein Verlust der Agoraphobie würde also mit dem Risiko einhergehen, Zuneigung und Bindung einzubüßen, weshalb die ansonsten sehr wirksame Expositionstherapie hier mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nichts bringen wird. Andere Funktionen bestehen z. B. darin, dass die Person durch die Störung, z. B. eine Depression, andere große Probleme, z. B. einen ungelösten Paarkonflikt, vermeiden kann. Und bei Anorexie (Magersucht) besteht die oft übersehene Funktion sehr häufig darin, in einem von Fremdbestimmung geprägten Elternhaus Autonomie zu erlangen. Manche Funktionen kann man rechtzeitig entdecken und auflösen, aber generell stellen sie immer einen Faktor dar, der die Behandlung erschwert und die Prognose verschlechtert – besonders, wenn Patienten sie nicht erkennen (wollen).

Eine besondere Form der Funktion (ebenfalls irgendwo zwischen bewusst und unbewusst) liegt vor, wenn an das Fortbestehen der psychischen Störung ganz konkrete Vorteile geknüpft sind, wie dies beispielsweise bei einer länger bestehenden Arbeitsunfähigkeit, einer beantragten Erwerbsminderungsrente oder einem Grad der Behinderung der Fall ist. In allen Fällen bringt das Fortbestehen der Problematik Entlastung oder Vorteile, was mit dem Ziel einer Psychotherapie, den Zustand zu verbessern (und so natürlich auch Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen oder weniger „behindert“ zu sein) natürlich nicht vereinbar ist. So sehr dies offensichtlich auf der Hand liegt, so wenig berücksichtigen das viele Patientinnen. Der einen Gruppe von Patientinnen, die hierüber vielleicht einfach nicht genug nachgedacht hat, kann ich das noch verzeihen. Aber bei der anderen Gruppe, die zu mir ins Erstgespräch kommt und als Anliegen formuliert, dass ich ihnen bitte eine (nicht bestehende) psychische Diagnose attestieren soll, damit sie in Rente gehen können, weil sie „keine Lust mehr haben“, ist eine rote Linie überschritten. Diesen Menschen sei gesagt, dass Rente 1) aus einem Topf bezahlt wird, in den (fast) alle Bundesbürger einzahlen und aus dem man sich nicht einfach bedienen kann und 2) für die Menschen gedacht ist, die wirklich nicht mehr arbeiten können – nicht für die, die von ihrem Arbeitgeber die Nase voll haben und „entschieden“ haben, dass sie keine Lust mehr auf Arbeit haben.

Mann kann daher ein Rentenbegehren, wenn es auf der Basis psychischer Probleme fußt, durchaus als Kontraindikation für eine Psychotherapie ansehen. Tatsächlich haben wissenschaftliche Studien gezeigt, dass Rentenbegehren bei z. B. Depressionen eher wenig zur Gesundung, sondern (im Gegenteil) massiv zu einer Chronifizierung beitragen, und zwar über die angestrebte Berentung hinaus. Zum einen liegt dies an der beschriebenen Funktion, die sich leider oft über die Berentung hinaus verselbstständigt, zum anderen am Dauerstress, den im Kontext eines Rentenbegehrens der typische „Krieg“ mit der Deutschen Rentenversicherung (Ablehnungen, Widersprüche, Klage, Gerichtsverfahren, mehrere Gutachten…) mit sich bringt.

Unabhängig davon, ob und warum die Änderungsmotivation zu gering ist, um die Therapie zum Erfolg zu führen, ist in Verbindung mit der Änderungsmotivation auch immer die so genannte Compliance mit heranzuziehen, wenn es darum geht, zu beurteilen, ob eine Psychotherapie gerade sinnvoll ist oder nicht. Gemeint ist hiermit, salopp übersetzt, wie gut der Patient in der Therapie „mitmacht“, also ob er zu den vereinbarten Sitzungen pünktlich erscheint, die therapeutischen Hausaufgaben erledigt, Gesprächsthemen in die Sitzungen mitbringt und das in den Sitzungen Erarbeitete in der Zeit zwischen den Sitzungen umsetzt (was wir als Transfer bezeichnen). Meist ist eine schlechte Compliance auf fehlende Änderungsmotivation zurückzuführen, manchmal liegt es aber auch an anderen Faktoren, wie z. B. schlichtweg der organisatorischen Unmöglichkeit, die Therapie in den viel zu vollen Alltag zu integrieren. Manche Patient*innen denken, es sei meine Aufgabe, ihnen zu zeigen, wie man alles unter einen Hut kriegt – ist es aber nicht. Erstens ist es meine Aufgabe, denen, die etwas an sich ändern wollen, dabei zu helfen, dies zu schaffen, und zweitens kann ich nicht zaubern. Ist der Alltag zu voll für eine Therapie (womit ich nämlich explizit nicht nur die eine Sitzung in der Woche meine, denn das Wesentliche passiert zwischen den Sitzungen), muss entweder etwas anderes weichen, oder eine Therapie ist schlichtweg nicht möglich und nicht sinnvoll. Manchmal geht eine geringe Compliance aber auch auf einen der bereits genannten anderen Faktoren zurück – oder auf eine schlechte therapeutische Beziehung.

Therapeutische Beziehung

Dieser Faktor, also die Frage, wie gut Patientin und Psychotherapeutin miteinander auskommen und ob „die Chemie stimmt“, betrifft natürlich nicht die generelle Frage, ob Psychotherapie sinnvoll wäre, sondern lediglich die Frage, ob diese zwei speziellen Menschen miteinander so arbeiten können, dass eine Besserung eintritt. Die Psychotherapieforschung hat immer wieder gezeigt, dass die Qualität der therapeutischen Beziehung ein sehr wichtiger Faktor für den Therapieerfolg ist. Dies ist einer der Gründe, warum ich sehr lange Erstgespräche von meist 100 Minuten Dauer durchführe: Am Ende habe ich einen ausreichend guten Eindruck, ob mein Gegenüber und ich zusammenpassen und ich mir vorstellen kann, das wir miteinander arbeiten können – oder ich zugunsten meines Gegenübers eher weiterverweise.

Welches Verfahren?

Selbst wenn alle oben genannten Voraussetzungen gegeben sind, kann es noch sein, dass ein Patient mit seinem Anliegen zwar für eine Psychotherapie im Allgemeinen geeignet ist, aber vielleicht nicht für eine verhaltenstherapeutische Behandlung (wie ich sie anbiete), sondern eher für eine systemische (weil einem z. B. ausgeprägte Funktionen ins Auge springen) oder eine tiefenpsychologische (weil der Eindruck entsteht, dass in der Biographie verwurzelte Konflikte die Problematik bedingen). Auch dies würde dazu führen, dass ich den betreffenden Patienten nicht für eine Behandlung bei mir auf die Warteliste nehme, sondern weiterverweise.

Was sich hieraus ergibt

Die Konsequenz aus all diesen Faktoren schmeckt nicht jeder und stößt sicherlich auch manch einen vor den Kopf, sie ist aber äußerst wichtig: Zum einen ist Psychotherapie denen vorbehalten, bei denen eine behandlungsbedürftige psychische Störung nach ICD-10 vorliegt, und zum anderen ist eine solche Diagnose (mit anderen Worten: dass es jemandem schlecht geht) bei Weitem nicht automatisch ein Anlass, eine ambulante Therapie zu beginnen – oder fortzuführen. Letzterer Punkt nimmt Bezug dazu, dass all die oben genannten Faktoren auch im Verlauf einer Psychotherapie laufend durch den Psychotherapeuten zu berücksichtigen sind. Dinge wie Compliance und Änderungsmotivation, aber auch kognitive Fähigkeiten, die Qualität der therapeutischen Beziehung oder die Art der Diagnose können sich im Verlauf einer Therapie ändern, was dazu führen kann, dass Behandlungen, z. B. bei der Frage nach einer Umwandlung von Kurz- in Langzeittherapie, nicht fortzuführen oder sogar im Verlauf zu beenden sind – entweder weil dank erfolgreicher Therapie keine behandlungsbedürftige Störung mehr vorliegt oder weil absehbar ist, dass (aufgrund von Veränderungen in den beschriebenen Faktoren) durch die Behandlung keine weitere Besserung mehr erzielt werden kann. Für alle gesetzlich Versicherten wird dieser Umstand sogar im SGB V geregelt, welches eindeutig beschreibt, dass jegliche von den Krankenkassen getragenen Heilbehandlung sowohl notwendig (d. h., es muss eine behandlungsbedürftige psychische Störung vorliegen) als auch zweckmäßig (d. h., es muss absehbar sein, dass die gewählte Heilbehandlung zur Besserung oder Heilung führt) sein muss.

Meiner auf Erfahrung basierenden Meinung nach würde es wahrscheinlich schon zu einer Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung beitragen, wenn diese Prinzipien von all meinen Kolleg*innen konsequent angewendet würden, sodass Psychotherapie seltener bei denen Anwendung findet, bei denen sie gar nicht wirken kann. Dabei ist es mir wichtig zu betonen, dass all diese Faktoren dynamisch sind und sich natürlich verändern können. So kann es sein, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt im Leben einer Patientin (und mit dem richtigen Therapeuten) die Voraussetzungen für den Erfolg einer Psychotherapie erfüllt sind, in einer anderen Lebensphase oder bei einer anderen Therapeutin hingegen nicht.

Ich hoffe, ich konnte mit dieser dreiteiligen Reihe dazu beitragen, ein realistischeres und korrekteres Bild davon zu vermitteln, was Psychotherapie ist – und für wen sie geeignet ist. Interessierte können hier gerne mehr über meine persönliche Arbeitsweise als Psychotherapeut erfahren.

© Dr. Christian Rupp 2021

Psychologische Tests – Teil 2: Diesen Tests können Sie trauen

Nachdem ich in Teil 1 beschrieben habe, welche Merkmale einen „echten“ psychologischen Test ausmachen, stelle ich in diesem Teil verschiedene Gruppen „gängiger“ psychologischer Testverfahren inklusive einiger prototypischer Vertreter vor.

Intelligenztests

Intelligenztests sind das Flaggschiff der Psychologie. Kein Thema wurde in der modernen Psychologie der letzten 100 Jahre intensiver beforscht als Intelligenz und ihre Messung, sodass heute eine Vielzahl sehr guter und auch präzise messender Intelligenztests vorliegen, die entweder Aussagen über die generelle Intelligenz liefern oder aber über spezifische Intelligenzfacetten (z.B. logisches Schlussfolgern und mentales Rotieren). Da ich das Thema „Intelligenz“ noch ausführlich behandeln werde, wobei ich auch einige Intelligenztests vorstellen werde, belasse ich es an dieser Stelle dabei.

Persönlichkeitstests

Seriöse Persönlichkeitstests basieren auf Mehr-Faktoren-Modellen der Persönlichkeit, die durch das statistische Verfahren der Faktorenanalyse (siehe Exkurs unten) entstanden sind. Dasjenige Modell, über das in der Wissenschaft am meisten Einigkeit besteht, ist das Modell der „Big Five“. Es basiert auf etlichen faktorenanalytischen Studien und besteht aus fünf Kerneigenschaften, anhand derer Menschen sich hauptsächlich unterscheiden:

Extraversion

Ja, es heißt nicht Extroversion – das Gegenteil ist aber die Introversion; Beispielaussagen für Extraversion wäre z.B. „Ich bin gerne unter Menschen“ und „Ich bringe Leben in eine Gesprächsrunde“.

Neurotizismus

Dies bedeutet emotionale Stabilität; ein sehr neurotischer Mensch ist eher emotional instabil.

Verträglichkeit

Kommt jemand gut mit anderen klar oder zieht er eher Konflikte an?

Offenheit für Erfahrungen

Ist jemand offen für Neues oder bleibt er lieber bei Altbekanntem?

Gewissenhaftigkeit

Habe ich im unten stehenden Exkurs erklärt.

Alle anderen Eigenschaften lassen sich gemäß diesem Modell den „Big Five“ unterordnen. Gute Persönlichkeitstests (Achtung: Die Namen von psychologischen Persönlichkeitstests sind fast immer Abkürzungen!) sind z.B. der „NEO-PI-R“, der „NEO-FFI“, der „TIPI“, der „BFI“ und der „FPI-R“. Der „BIP“ erfasst, weil für die berufliche Bewerberauswahl entwickelt, berufsrelevante Persönlichkeitseigenschaften, und der „PSSI“ erfasst das Kontinuum zwischen Persönlichkeitseigenschaft und Persönlichkeitsstörung.

Eine Sonderform der Persönlichkeitstests stellen die so genannten „Integrity“-Tests dar (z.B. der „IBES“). Diese erfassen, wie integer (= ehrlich, aufrichtig) ein Mensch ist – und tatsächlich können sie sehr gut unlauteres Verhalten am Arbeitsplatz (z.B. Diebstahl) vorhersagen, was verblüffend ist.

Persönlichkeitstests liegen meist in Fragebogenform vor, d.h. die Teilnehmer kreuzen an, wie sehr sie entsprechenden Aussagen (siehe oben) zustimmen. Es gibt aber auch Fremdbeurteilungsverfahren, d.h. Persönlichkeitstests, bei denen das Verhalten von Psychologen beobachtet und Rückschlüsse auf die Persönlichkeit desjenigen gezogen werden (was größte Sorgfalt und Vorsicht erfordert). Ebenso gibt es so genannte objektive Persönlichkeitstests wie den „OLMT“, die die Persönlichkeit indirekt erfassen, d.h. ohne dass der Teilnehmer weiß, dass es um seine Persönlichkeit geht. Beim OLMT wird z.B. die Leistungsmotivation des Probanden erfasst, in dem man ihn eine recht simple, aber auf Dauer anstrengende Aufgabe an einem Computerbildschirm lösen lässt, die inhaltlich nichts dem zu tun hat, was erfasst wird: Je länger der Proband „durchhält“, desto höher laut diesem Test die Leistungsmotivation. Auch hierbei wird also aus dem Verhalten auf die Persönlichkeit geschlossen. Fremdbeurteilungsverfahren und objektive Persönlichkeitstests bieten den Vorteil, dass sie nicht willentlich durch die Teilnehmer verfälscht werden können, was bei den Fragebögen natürlich möglich ist. Ihre Validität ist meist vorhanden, stellt jedoch teilweise ein Problem dar.

Auch unter diese Rubrik einzuordnen sind übrigens Tests zur Erfassung der Motive eines Menschen (wie der TAT, in der Reihe zu Motivation vorgestellt) sowie dessen Einstellungen gegenüber bestimmten Themen, Phänomenen und Menschengruppen (z.B. Migranten, Homosexualität, Esoterik, Übernatürliches…). Bei Letzterem wäre ich allerdings vorsichtig, den Begriff „Test“ zu verwenden und würde eher für die Bezeichnung „spezifischer Fragebogen“ plädieren, weil es sich ja immer um ein bestimmtes Thema dreht. Es gibt aber auch die Möglichkeit, Einstellungen, ebenso wie Motive, indirekt zu erfassen, d.h. ohne dass der Teilnehmer das Ergebnis verfälschen kann und ohne dass er weiß, dass es um seine Einstellungen geht. Ein bekanntes und recht valides Verfahren hierfür ist z.B. der IAT, der implizite Assoziationstest.

Die Validität von Persönlichkeitstests wird z.B. durch den Zusammenhang mit anderen Persönlichkeitstests oder mit bestimmten Verhaltensweisen, die zu der jeweiligen Eigenschaft passen, gesichert.

Exkurs „Faktorenanalyse“

Grob gesagt passiert bei der Faktorenanalyse Folgendes: Nachdem Probanden einen Fragebogen mit sehr vielen Aussagen (z.B. „Ich mag es, unter Leuten zu sein“ / „Ich erledige alle meine Arbeiten gründlich“) beantwortet haben, indem sie mit Hilfe einer Skala (die z.B. von 1-7 reicht) angaben, wie sehr diese Aussage auf sie zutrifft, werden statistische Analysen angewendet, die ausspüren, welche Aussagen des Fragebogens stark zusammenhängen (korrelieren). Zwei Aussagen sind dann korreliert, wenn Personen dazu tendieren, sie gleich oder ähnlich zu beantworten. Meistens hängen mehr als zwei Fragen zusammen, und diese werden dann zu einem „Faktor“ zusammengefasst. So gehören z.B. die Aussagen „Ich erledige alle meine Arbeiten gründlich“ und „Ich hasse es, wenn Unordnung entsteht“ zum Faktor „Gewissenhaftigkeit“ – einem der fünf großen Persönlichkeitsfaktoren, in dem sich Personen unterscheiden. Die Faktorenanalyse ist aber auch die Basis der Intelligenzforschung: Hier bearbeiten Probanden verschiedenste Aufgaben anstelle von Aussagen, und es werden diejenigen Aufgaben zusammengefasst, die häufig zusammen gelöst werden. Da Menschen z.B. sehr häufig sowohl in Wortschatz- als auch in Analogieaufgaben gute Leistungen bringen, werden beide Aufgabenarten, vereinfacht gesagt, oft zu dem Faktor „sprachliche Intelligenz“ zusammengefasst. Dass Leute, die gut in Wortschatzaufgaben sind, auch gute Leistungen in Rechenaufgaben bringen, ist derweil weniger häufig der Fall – sodass man hier von zwei verschiedenen Faktoren (z.B. „sprachliche Intelligenz“ vs. „mathematische Intelligenz“) ausgeht. Mehr dazu in den Artikeln zum Thema „Intelligenz“.

Tests zur Erfassung von Aufmerksamkeit, Konzentration & Gedächtnis

Hierunter fallen sämtliche Tests, die kognitive Funktionen wie Wahrnehmung, Aufmerksamkeit, Gedächtnis und Konzentration erfassen. Der „VLMT“ z.B. erfasst verbale Lern- und Merkfähigkeiten und ist in der Alzheimer – und Demenzdiagnostik wichtig. Die „TAP“ ist eine Testbatterie, mit der die selektive Aufmerksamkeit, das Arbeitsgedächtnis und die Konzentrationsleistung überprüft werden. Auch der „d2“ und der „FAIR“ erfassen die Konzentrationsleistung, in dem sie den Teilnehmer vor die Aufgabe stellen, eine vergleichsweise einfache Aufgabe, die aber viel Konzentration erfordert, unter Zeitdruck zu bearbeiten, ohne Fehler zu machen. Ebenso gibt es Tests, die die Belastbarkeit einer Person unter Stress und die motorischen Fähigkeiten erfassen. In diese Gruppe von Tests fallen all die Tests, die Teil der Aufnahmeprüfung in Berufen sind, in denen mangelnde Konzentration etc. fatal sein können – bei Piloten, Fluglotsen, Zugführer, LKW-Fahrer, etc. Auch bei der MPU, der medizinisch-psychologischen Untersuchung, die z.B. auf Verkehrsteilnehmer wartet, die zu viele Punkte in Flensburg haben, kommen viele von diesen Tests zum Einsatz.

Fragebögen zu klinischen Symptomen

Auch hier sollte man mit dem Begriff „Test“ vorsichtig sein und die Bezeichnung „Fragebogen“ wählen. Klinische Fragebögen erfassen Symptome psychischer Störungen und liegen entweder als Selbstbeurteilungsvariante (der Patient kreuzt selbst an) oder als Fremdbeurteilungsvariante (ein_e Psychologe_in beurteilt das Verhalten und die Schilderungen des Teilnehmers und kreuzt an) vor. Es gibt Fragebögen, die Symptome mehrerer Störungsbilder gleichzeitig abfragen (z.B. die „SCL-90-R“) und Fragebögen, die Symptome nur jeweils einer Störung erfassen – hier ein paar Beispiele von qualitativ hochwertigen diagnostischen Fragebögen:

Depression

  • Selbstbeurteilung: „BDI“, „ADS“ (hat nichts mit AD(H)S zu tun, sondern steht für „allgemeine Depressionsskala“)
  • Fremdbeurteilung: „MADRS“, „HAMD“

Angststörungen/Ängstlichkeit

  • Selbstbeurteilung: „STAI“ und „ACQ“
  • Fremdbeurteilung: „HAMA“

Zwangsstörungen

  • Selbstbeurteilung: „HZI“

AD(H)S bei Erwachsenen

  • Selbstbeurteilung: „WURS-K“ (für Symptome in der Kindheit), „ADHS-SB“ (für Symptome im Erwachsenenalter)
  • Für AD(H)S bei Kindern stehen zahlreiche Fremdbeurteilungsverfahren vor, die auch von Eltern und Lehrern ausgefüllt werden können.

und viele mehr…

Der wichtige Grundsatz bei den klinischen Fragebögen lautet: Sie sind als zusätzliche Quelle von diagnostischen Informationen sinnvoll, aber eine Störungsdiagnose sollte niemals alleine auf dieser Basis vergeben werden! Deshalb sollte hier auch nicht von Tests die Rede sein – denn die liefern sehr viel eindeutigere und vor allem unumstößliche Ergebnisse.

Im dritten Teil stelle ich dann abschließend eine Reihe von Tests vor, die die in Teil 1 dargestellten Gütekriterien von psychologischen Tests kaum oder gar nicht erfüllen. Sie glauben gar nicht, auf wie viele so genannte „Tests“ dies zutrifft…

© Christian Rupp 2013

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