ADHS im Erwachsenenalter – Teil 2: Über die Kernsymptome, die Frage nach ihrer Sichtbarkeit & „high performance ADHD“

Aufmerksamkeitsstörungen sind ein zentrales Symptom von ADHS im Erwachsenenalter, jedoch nicht allein ausschlaggebend für die Diagnose. Betroffene können sich grundsätzlich gut konzentrieren, sind jedoch leicht ablenkbar und können Reize schlechter filtern. Hinzu kommen meist dauerhafte innere Unruhe und ein Gefühl, getrieben zu sein. Kompensationsmechanismen führen oft zu Erschöpfung und einem hohen Risiko für Depressionen. Das Verständnis von „high performance ADHD“ ist daher entscheidend für die richtige Diagnostik.

Nachdem ich in Teil 1 dieser Artikelreihe beschrieben habe, wie die adulte Form der ADHS korrekt diagnostiziert werden sollte, möchte ich nun beginnen, Ihnen die spezifischen Diagnosekriterien für ADHS im Erwachsenenalter näher zu bringen – und im Zuge dessen einige wichtige Aspekte und Implikationen zu beleuchten, die diese Problematik mit sich bringt.

Aufmerksamkeitsstörungen

Zwar sind die Aufmerksamkeitsstörungen (erwartbar) ein Leitsymptom von ADHS im Erwachsenenalter, jedoch definieren sie nicht allein eine ADHS. Wichtig ist, dass es im Kern nicht so ist, das Betroffene sich per se nicht konzentrieren können. Das können sie grundsätzlich sehr gut, weshalb sie in psychometrischen Tests zur Aufmerksamkeits- und Konzentrationsleistung (z. B. der TAB oder dem d2) auch kaum schlechter abschneiden als Nichtbetroffene. Aber weil (und das ist zentral) als Kern der ADHS heutzutage hauptsächlich ein Inhibitionsdefizit, also eine unzureichende Hemmung bzw. Unterdrückung von sowohl Sinneseindrücken als auch „inneren Ereignissen“ wie Gedanken, Erinnerungen oder Impulsen, angenommen wird, ist die Konzentrationsleistung vergleichsweise „brüchig“. Mit anderen Worten: Betroffene werden aus einem konzentrierten Zustand sehr schnell rausgerissen (z. B. durch ein Geräusch von außen oder einen Impuls von innen), sie sind leicht ablenkbar, verlieren sich dementsprechend schnell in Tagträumen und wirken nach außen geistesabwesend, obwohl sie innerlich hochgradig mit gedanklichen Dingen beschäftigt sind. Tatsächlich erleben Betroffene typischerweise ein förmliches „Chaos im Kopf“ aus kreuz und quer fliegenden Gedanken, Ideen und Impulsen, das man sich symbolhaft ganz gut als Hauptbahnhof oder Hauptverkehrskreuzung vorstellen kann. Daraus ergeben sich nachvollziehbare Folgeprobleme wie z. B. Schwierigkeiten, längere Zeit jemandem zuzuhören (ohne abzuschweifen), längere Texte zu lesen oder einem Vortrag zu folgen. Die sozialen Folgen, z. B. dass Gesprächspartner sich vor den Kopf gestoßen fühlen, wenn die Betroffenen ihnen nicht zuhören, kann man sich vorstellen. Die Abschweif-Problematik gilt wiederum bei ADHS-Betroffenen nicht, wenn sie sich für ein Thema interessieren – fehlt hingegen das Interesse, fällt es ihnen enorm schwer, „bei der Sache“ zu bleiben. Dieser Aspekt wird in der aktuellen Forschung zu ADHS übrigens als Beleg dafür diskutiert, dass neben oder anstatt eines Inhibitionsdefizits auch ein motivationales Defizit (Wir erinnern uns: Dopamin spielt in unserem Belohnungssystem hinsichtlich Motivation eine zentrale Rolle) den Kern der ADHS darstellen könnte.

Das innere „Chaos im Kopf“ führt übrigens in der Praxis nicht selten dazu, dass typische Achtsamkeitsübungen, bei denen man angeleitet wird, den Fokus auf sein inneres Erleben zu lenken, für Betroffene ein Alptraum sind, was leicht verständlich wird, wenn man sich vorstellt, beim In-sich-hinein-Horchen das Zentrum eines Jahrmarkts zu betreten. Was man ebenfalls diesem Symptombereich zuordnen kann, sind die bei ADHS-Betroffenen häufig anzutreffenden Koordinationsschwierigkeiten in Verbindung mit grob- und feinmotorischen Problemen, die dann, alltagsnah beschrieben, zu Tollpatschigkeit und Ungeschicktheit führen – sei es beim fallen Lassen von Dingen, beim Fangen oder Werfen eines Balls, beim Erlernen des Autofahrens in der Fahrschule oder beim Entwickeln einer leserlichen Handschrift.

Wichtig: Dieses Diagnosekriterium muss zwingend erfüllt (und das heißt: ausreichend schwer und zudem konstant seit der Kindheit vorhanden) sein, um die Diagnose einer ADHS im Erwachsenenalter vergeben zu können. Und es ist von allen ADHS-Diagnosekriterien dasjenige, das die ADHS am eindeutigsten von der emotional-instabilen Persönlichkeitsstörung abgrenzt, und zwar sowohl vom Borderline-Typ (kurz „Borderline-Störung“, F60.31) als auch vom impulsiven Typ (F60.30). Beide Störungsbilder weisen ansonsten zumindest vordergründig einige Gemeinsamkeiten mit ADHS im Erwachsenenalter auf, weshalb sie leider viel zu häufig fälschlicherweise diagnostiziert und die ADHS als eigentlich korrekte Diagnose, die meist mehr Symptome erklären kann als jene Störungsbilder, übersehen wird.

Überaktivität/Rastlosigkeit

Auch dieses Diagnosekriterium muss zwingend erfüllt sein, um die Diagnose einer ADHS im Erwachsenenalter vergeben zu können. Es ist quasi die Übersetzung des kindlichen Symptoms der Hyperaktivität, das bei Erwachsenen meistens als ein dauerhafter Zustand der inneren Unruhe bzw. des inneren Getrieben Seins in Erscheinung tritt. Betroffene fühlen sich meist ruhelos (und zwar weitgehend dauerhaft, nicht nur in bestimmten stressauslösenden Situationen), können auf „klassischen Wegen“ (am Strand liegen und nichts tun, auf der Couch sitzen und ein Buch lesen, eine Traumreise machen…) kaum entspannen und sind „immer in Bewegung“, d. h. immer mit irgendeiner Aufgabe beschäftigt, deren Ausführung für Außenstehende nicht selten chaotisch und erratisch wirkt. Tatsächlich ist Aktivität, so kribbelig und chaotisch sie für Außenstehende aussehen mag, jedoch das, wobei ADHS-Betroffene am ehesten entspannen können. Außenstehende können die Rastlosigkeit zudem manchmal an Verhaltensweisen erkennen: So wippen Betroffene gerne mal unablässig mit dem Fuß, trommeln mit den Fingern, rutschen auf dem Stuhl hin und her oder fummeln an einem Gegenstand herum, den sie in der Hand haben. Das tun sie übrigens, weil dadurch wie bei einem Ventil ein wenig von der inneren Unruhe abgelassen werden kann – was nicht bedeutet, dass diese Verhaltensweisen den Menschen in ihrem Umfeld nicht auch gehörig auf die Nerven gehen können.

Was bedeutet „high performance ADHD“?

Bei Erwachsenen mit vordergründig „normalem Lebenslauf“, die erfolgreich im Beruf sind und nicht den traurigen Weg in Arbeits- und Ausbildungslosigkeit, Drogensucht und Delinquenz gehen (hier lesen Sie mehr darüber), spricht die Wissenschaft von „high performance ADHD“ (im Englischen wird das „S“ von „Störung“ durch „D“ wie „Disorder“ ersetzt). Nicht wenige psychiatrische und teils auch psychotherapeutische Kolleg:innen machen den Fehler, die ADHS bei diesen Betroffenen zu verkennen oder zu behaupten, dass jemand, der (vordergründig betrachtet) im Leben „klarkommt“, keinen Leidensdruck und somit keine behandlungsbedürftige ADHS haben kann – was fatal ist. Ich nehme mich da in Bezug auf die Vergangenheit explizit nicht aus, da auch ich lange der Fehlannahme aufsaß, dass, wenn jemand geordnet und sortiert vor mir sitzt und dem Gespräch folgen kann, er unmöglich ADHS haben kann. Das ist jedoch mitnichten so.

Der Unterschied zwischen diesen „high performance“-Betroffenen und denen mit jener traurigen Abstiegskarriere ist, dass erstere meist dank günstiger Umstände (z. B. ein förderliches Elternhaus, das ihnen wichtige Fertigkeiten vermittelt hat, und/oder durch eine hohe Intelligenz) Wege erlernt haben, die Symptome zu kompensieren – das Inhibitionsdefizit aufgrund des (vereinfacht gesagt) Dopaminmangels im Gehirn besteht aber trotzdem und macht die Kompensation ja erst erforderlich. So haben sich erwachsene Betroffene im Hinblick auf das Symptom der Rastlosigkeit oft so gut im Griff, dass es einem Beobachter nicht auffällt – weil sie gelernt haben, sich „zusammenzureißen“, sodass die innere Unruhe nach außen hin nicht sichtbar wird. Aber (und das ist äußerst wichtig!): Kompensiert bedeutet nicht „weg“ (!), sondern im Wesentlichen „unterdrückt“. Es ist in etwa vergleichbar damit, Erkältungssymptome durch Grippostad & Co. zu unterdrücken: Man funktioniert im Alltag, und das ist erstmal gut. Aber nicht selten bekommt man die Quittung in Form stärkerer Symptome am nächsten Tag. Bezogen auf die ADHS bedeutet das: Die Quittung kommt in Form von Erschöpfung und dauerhafter Müdigkeit, weil die Kompensation so unglaublich viel Energie „frisst“. Das ist der wesentliche Grund, warum viele erwachsene ADHS-Betroffene aus der high-performance-Richtung mit Dauererschöpfung und ständiger Müdigkeit zu kämpfen haben: Es sind Verschleißerscheinungen der Kompensationsmechanismen, die sie „normal“ wirken lassen. Und es ist der nachvollziehbare Grund, warum Betroffene so ein hohes Risiko haben, zusätzlich in eine Depression zu rutschen. Das Problem ist nur: Wird nur diese erkannt und behandelt, geht die Therapie am eigentlichen Grundproblem vorbei. Und wie bei anderen psychischen Störungen gilt auch hier: Wird nichts am Grundproblem verändert, kommt auch die vordergründige Problematik (in diesem Fall die Depression) immer wieder. Also wäre es, logisch geschlussfolgert, natürlich schön, wenn in diesen Fällen die Grunderkrankung adäquat behandelt würde – was im Falle der adulten ADHS in der Regel eine Medikation, typischerweise mit Stimulanzien wie Methylphenidat, einschließt.

Warum auch diese Betroffenen ernst genommen und behandelt werden sollten

Leider erlebe ich immer wieder, dass erwachsene ADHS-Betroffene, mit denen ich eine sehr gründliche Diagnostik durchgeführt habe und die daraufhin eine Psychiaterin aufsuchen, um zumindest eine Medikation (in der Regel mit Methylphenidat) auszuprobieren, die vielleicht „gut gemeinte“, aber erstens von Unkenntnis zeugende und zweitens hochgradig invalidierende und niederschmetternde Erfahrung machen, dass die Psychiaterin Ihnen Dinge sagt wie: „Naja, aber Sie sind doch wunderbar in Ihrem bisherigen Leben klargekommen, dann brauchen Sie so ein Medikament nicht“. Das mag ja, wenn man von der besten aller möglichen Absichten ausgeht, noch als Irrläufer einer ressourcenorientierten Intervention durchgehen („Schauen Sie auf das, was Sie alles schon geschafft haben, und feiern Sie Ihre Stärken!“) und hat natürlich auch verständliche Beweggründe (Psychiater:innen stehen durchaus unter Druck, nicht zu viele betäubungsmittelpflichtige Medikamente wie Methylphenidat zu verschreiben), ist jedoch meistens für die Betroffenen eher ein Schlag ins Gesicht, denn die Botschaft dieser Aussage ist auch: „Ich nehme Ihr Leiden nicht ernst“. Ich denke, dass den meisten psychiatrischen Kolleg:innen tatsächlich, vielleicht mangels Fachkenntnis und Erfahrung mit dieser Patientengruppe, vielleicht auch mangels sozialer Kompetenz und Fähigkeit der Patientin auf Augenhöhe zu begegnen, nicht bewusst ist, wie sehr sie ihr Gegenüber durch diese Aussage vor den Kopf stoßen. Sollte also ein psychiatrischer Kollege diesen Text lesen, würde ich mich freuen, wenn ich mit diesem Hinweis zu einer gewissen Sensibilisierung dafür beitragen könnte, dass:

1) vordergründige Selbstkontrollmechanismen kein Beleg für fehlenden Leidensdruck sind, sondern der Leidensdruck eine Folge der energiezehrenden Kompensationsmechanismen ist,

2) eine Medikation, in der Regel mit Stimulanzien, den Leidensdruck dieser Menschen drastisch senken kann, weil sie weniger Energie für die Kompensation ihrer Symptome aufwenden müssen – und

3) die Betroffenen (und nicht die Behandelnden!) Experten für ihre Symptome UND für Ihr Leben sind – während die Behandelnden lediglich Experten für die Behandlung sind.

Das bedeutet ganz konkret: Anstatt dem Patienten zu sagen, dass er klarkommt, sollte man ihn vielleicht besser fragen, wie gut und wodurch er es schafft, klarzukommen – und ob er evtl. den Eindruck hat, dass „klarzukommen“ mit jedem Lebensjahr etwas anstrengender und erschöpfender wird.

Und bitte bedenken Sie Folgendes: Sie können sich als nicht betroffener Behandler nicht vorstellen, wie ein ADHS-Betroffener unbehandelt die Welt erlebt und sollten sich daher bitte mit Urteilen darüber, ob dies zumutbar ist oder nicht, bescheiden zurückhalten. Gleichzeitig empfehle ich, sich außerdem klarzumachen: ADHS-Betroffene hingegen wissen meistens ab dem Moment, in dem sie medikamentös behandelt werden, wie die Welt sich für Nichtbetroffene anfühlt. Und in den meisten Fällen wünschen Sie sich lediglich exakt das – und somit ein angenehmeres, einfacheres Leben, das zu weniger Verschleiß führt.

In Teil 3 der Artikelreihe widme ich mich den fünf weiteren Wender-Utah-Kriterien, von denen zum Stellen der Diagnose zusätzlich mindestens zwei Stück ausreichend stark erfüllt sein müssen, sowie der Erklärung für den Zusammenhang zwischen ADHS und Angst- sowie Zwangsstörungen.

© Dr. Christian Rupp 2025

ADHS im Erwachsenenalter – Teil 1: Wie eine korrekte Diagnostik abläuft

Gute Nachrichten: Ein knappes Jahr nach der Veröffentlichung meines Buchs „Blackbox Psychotherapie“ habe ich die Freude am Schreiben wiedergefunden! Ich habe direkt eine ganze Reihe von Themen in der Pipeline, aber los geht es nun zunächst mit einer Artikelreihe zum Thema „ADHS im Erwachsenenalter“, die weit über das hinaus geht, was ich in meiner nun schon einige Jahre alten Artikelserie beschrieben hatte. Das Thema liegt mir aus verschiedenen Gründen sehr am Herzen, die ich voraussichtlich im Laufe der kommenden Artikel näher beschreiben werde. Los geht’s!

Zwar gab es schon in den 1970er Jahren Hinweise darauf, dass die bis dato dem Kindesalter zugerechnete Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) bei einem erheblichen Teil der Betroffenen bis ins Erwachsenenalter fortbesteht, jedoch rückte die adulte (= erwachsene) ADHS erst in den 1990er Jahren (und dazu leider sehr langsam) in den Fokus der Forschung. Inzwischen ist gut belegt, dass die ADHS bei 30-50 % der betroffenen Kinder bis ins Erwachsenenalter anhält und ca. 2,5-5% der Erwachsenen hiervon betroffen sind. Tatsächlich dauerte es daher bis 2011, dass der für die Behandlung von Kindern zugelassene Wirkstoff Methylphenidat auch für Erwachsene zugelassen wurde, für die das Überschreiten des 18. Lebensjahrs leider vor dem Jahr 2011 bedeutete, dass sie hinsichtlich medikamentöser Behandlung in die Röhre guckten. Ich hatte durch den Forschungsschwerpunkt zu adulter ADHS an der Universität Münster das Glück, früh mit dem Thema in Berührung zu kommen, durfte in einem entsprechenden Forschungsprojekt meine Bachelorarbeit schreiben und habe mich seither auch in meiner praktischen Arbeit als Psychotherapeut viel mit dem Thema befasst. Meine praktische Erfahrung hat mir leider gezeigt, dass sowohl in der Allgemeinbevölkerung als auch unter ärztlichen (inkl. psychiatrischen) und psychotherapeutischen Kollegen teilweise erschreckend wenig Fachkenntnis zu dem Thema vorhanden ist, was wiederum zu sehr unangenehmen Erfahrungen führt, die Patienten machen, wenn sie sich dazu durchringen, entsprechende Fachleute aufzusuchen. Mein Anliegen ist es daher, einen gut verständlichen Überblick dazu zu liefern, woran man die adulte Form der ADHS erkennt, wie man sie von vordergründig ähnlichen Störungen unterscheidet – und wie man sie korrekt diagnostiziert.

Wie man ADHS im Erwachsenenalter nicht diagnostizieren sollte

Auch wenn es (leider) so ist, dass in Sachen Diagnostik manche Psychiater:innen ihr jeweils eigenes „Süppchen kochen“ und sich auf den Abgleich zwischen dem vor ihnen sitzenden Patienten und einem subjektiven Stereotyp eines „ADHSlers“ verlassen, so sieht eine leitliniengerechte ADHS-Diagnostik doch deutlich anders aus. Wie immer in der Diagnostik psychischer Erkrankungen gilt auch hier: Eine Behandlerin muss den Patienten sehr viele Dinge fragen, um die Diagnosekriterien zu überprüfen. So genannte „Blickdiagnosen“ binnen 5 Minuten, wie sie vor allem in der älteren psychiatrischen Kollegenschaft leider noch zu oft anzutreffen sind, sind mit allergrößter Vorsicht zu genießen und sollten Sie sehr skeptisch machen, falls Sie als Betroffene:r diese Erfahrung machen sollten. Im Grunde gilt: Je weniger Fragen Ihr Gegenüber Ihnen stellt, bevor es Ihnen sagt, dass die Diagnose gestellt bzw. ausgeschlossen werden kann (und, je überzeugter und selbstgefälliger im Sinne von „Ich erkenne das mit wenigen Fragen“ es sich gebart), desto skeptischer sollten Sie sein. Ebenso kann man eine ADHS alleinig auf Basis von Fragebögen, die die Patientin selbst ausfüllt, weder stellen oder ausschließen. Selbstberichtsfragebögen können ein Teil und eine Eingangstür in die Diagnostik sein, aber absolut niemals (!) darf alleinig hierauf eine Diagnose gestellt oder ausgeschlossen werden. Da merkt man leider dann doch immer mal wieder, dass auf ärztlich-psychiatrischer Seite mitunter ein unzureichendes Wissen über die Konstruktion, Interpretation und (begrenzte) Aussagekraft psychometrischer Fragebögen besteht.

Wie man ADHS im Erwachsenenalter richtig diagnostiziert

Eine gute Diagnostik in Sachen ADHS kombiniert grundsätzlich eine Fülle von diagnostischen Informationen. Was es auf jeden Fall braucht, ist eine von einer in der ADHS-Diagnostik erfahrenen Psychotherapeutin oder Psychiaterin vorgenommene Einschätzung der Diagnosekriterien auf Basis von 1) den Antworten der Patientin selbst (idealweise im Rahmen eines standardisierten diagnostischen Interviews wie dem Wender-Reimherr-Interview, das Teil der Homburger ADHS-Skalen für Erwachsene, kurz HASE, ist), 2) ihrem klinischen Eindruck von sichtbaren Verhaltensweisen (z. B. Abschweifen im Gespräch, unablässiges Wippen mit dem Fuß…) oder bereits aus anderen Erzählungen bekannten Problemen sowie 3) (idealerweise) einer Fremdeinschätzung der Symptome durch eine andere, der Patientin nahestehende Person, weil es nicht selten vorkommt, dass andere Personen bestimmte Symptome sehr viel deutlicher wahrnehmen als die Betroffenen selbst. Was es bei der adulten ADHS zusätzlich immer (!) braucht, sind ausreichende Informationen darüber, ob die ADHS schon in der Kindheit bestand. Denn es ist, zumindest in meiner Praxis, eher der Regelfall, dass die Störung nicht bereits in der Kindheit offiziell diagnostiziert wurde, sodass man mitunter kreative Wege gehen muss. Auch hier ergibt sich das diagnostische Urteil aus mehreren Informationsquellen: Dem genauen retrospektiven Bericht des Patienten selbst, der Fremdeinschätzung durch Elternteile oder Geschwister und, wenn vorhanden, schriftlicher Quellen wie Schulzeugnissen, sofern diese Verhaltensbeschreibungen enthalten. Und nur, wenn man die ADHS sowohl hinsichtlich der Kindheit als auch des Erwachsenenalters bestätigen kann, ist die Diagnose ADHS (ICD-10 F90.0) zu stellen.

Gehören Konzentrationstests zur Diagnostik?

Was es wiederum nicht braucht (wichtig zu wissen), sind psychometrische Tests, die Aufmerksamkeits- und Konzentrationsleistung erfassen. Das hat zwei gute Gründe: Erstens hätten diese bei einer Person, die die ADHS-Diagnose „gerne haben möchte“, einen diagnostischen Wert, der gen Null geht, weil man solche Tests natürlich „nach unten hin“ verfälschen kann, indem man sich schlechter anstellt, als man ist (was umgekehrt nämlich nicht geht). Zweitens schneiden ADHS-Betroffene bei solchen Leistungstests nachweislich kaum schlechter ab als Nichtbetroffene, was daran liegt, dass, nach aktueller wissenschaftlicher Auffassung, die ADHS im Kern nicht ein Defizit an Aufmerksamkeit per se, sondern eine Störung der exekutiven Funktionen des Gehirns darstellt, konkret ein Defizit im Bereich Inhibition (was „Hemmung“ auf neuronaler Ebene bedeutet). Konkret bedeutet das: ADHS-Betroffene können sich eigentlich genau so gut wie Nichtbetroffene konzentrieren, aber weil sie von außen kommende Reize (wie ein Geräusch) – oder von innen kommende Impulse und Gedanken – nicht so gut wie Nichtbetroffene unterdrücken, d. h. „rausfiltern“ können, werden sie davon so wahnsinnig schnell abgelenkt und zudem gestresst. Sprich: In einer reizarmen Umgebung können sie sich weitgehend genau so gut konzentrieren wie Menschen ohne ADHS, aber wenn es um sie herum – oder „in ihnen drin“ – laut wird, ist der Ofen aus.

Anders als bei der ADHS-Diagnostik von Kindern verzichtet man bei Erwachsenen übrigens auf die zusätzlichen Tests hinsichtlich allgemeiner Intelligenz und Teilleistungsstörungen wie Lese-Rechtschreib-Schwäche und Dyskalkulie. Bei Kindern ist dies wichtiger Bestandteil der Diagnostik, weil man sinnvollerweise ausschließen möchte, dass vorhandene Schwierigkeiten auf eines dieser spezifischen Probleme zurückzuführen sind.

In den nächsten Teilen dieser Themenreihe möchte ich Ihnen die Diagnosekriterien für die adulte Form der ADHS etwas näher bringen und dabei jeweils auf interessante damit verknüpfte Aspekte eingehen – z. B. darauf, was die Unterschiede zwischen der ADHS und der emotional-instabilen Persönlichkeitsstörung sind, woher die Zusammenhänge zwischen ADHS, Angststörungen und Depressionen kommen und was es mit der besonderen Untergruppe derjenigen ADHS-Betroffenen auf sich hat, die von außen betrachtet wunderbar klarkommen und tolle Leistungen erbringen (daher der Begriff „high performance ADHD“, jedoch „hinter den Kulissen“ leiden.

Da die momentan gültigen Diagnosesysteme (ICD-10 und DSM-5) keine für das Erwachsenenalter spezifischen Diagnosekriterien anführen, beziehe ich mich in den folgenden Artikeln auf die sieben spezifischen Diagnosekriterien für die erwachsene ADHS, nach ihren Autoren „Wender-Utah-Kriterien“ genannt, die für die Diagnostik der adulten ADHS den Goldstandard repräsentieren. Hier geht es weiter zu Teil 2.

© Dr. Christian Rupp 2025

Endlich: „Blackbox Psychotherapie“ ab sofort überall im Buchhandel erhältlich

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Heute, am 01.08.2024 kann ich endlich verkünden, dass mein Buch „Blackbox Psychotherapie – Von Irrtümern, Missständen und Lösungsansätzen“ offiziell erschienen ist. Es kann noch ein paar Tage dauern, bis es in allen Buchhandlungen und Onlineshops (wieder) verfügbar ist, jedoch sollten all diejenigen, die es schon vor Monaten vorbestellt haben, es kommende Woche in den Händen halten. Damit kommt ein zwei Jahre dauernder Prozess (im Sommer 2022 kam der Kohlhammer Verlag auf mich zu, wonach sich die Idee zu dem Buch immer weiter konkretisierte) nun endlich an sein Ziel.

Allen Interessierten kann ich wärmstens empfehlen, auf der Website des Verlags selbst ins Vorwort und in die ersten beiden Kapitel des Buchs (Leseprobe) hineinzuschauen. Hier können Sie das Buch außerdem direkt beim Verlag bestellen. Und sowohl beim Kohlhammer Verlag als auch weiter unten in diesem Blog-Post können Sie sich das gesamte Inhaltsverzeichnis ansehen und sich einen Überblich über die Themen machen, auf die ich eingehe. Wer allerdings wissen will, warum ich in dem Buch Bezug zu Schlager, der Verfilmung von “Titanic“ und Romanen wie „Das Parfum“ nehme, der muss es sich kaufen :-).

Blick ins Inhaltsverzeichnis (Teil 1)

Das Schreiben dieses Buchs war seit meiner Promotion vor fast genau fünf Jahren die wohl größte Herausforderung und fiel in eine Zeit, in der nicht nur privat sehr viel bei mir „los war“, sondern ich auch meiner eigentlichen Arbeit in meiner Praxis unverändert in Vollzeit nachging. Das Ergebnis war eine ziemlich lange Zeit, in der jede freie Minute für das Buch reserviert war und es so etwas wie freie Wochenenden de facto nicht gab. Was mich über diese lange Zeit antrieb, war kein finanzieller Aspekt (jeder kann sich ausrechnen, dass ich mit meiner Arbeit als Psychotherapeut sehr viel mehr Geld verdiene als mit Buchverkäufen), sondern das Bestreben, einer breiten und diversen Leserschaft von der (künftigen) Patientin oder dem interessierten Laien über die Hausärztin bis zum angehenden Psychotherapeuten einen Einblick in meinen Beruf zu geben, mit einer Fülle von (für mich durchaus lästigen) Missverständnissen aufzuräumen, wahrscheinlich an etlichen Stellen für Überraschung und Verwunderung zu sorgen – und eine präzise und ehrliche Analyse zu dem zu liefern, was in der Psychotherapie in Deutschland gegenwärtig schiefläuft.

Blick ins Inhaltsverzeichnis (Teil 2)

Ich bin daher unglaublich froh und auch stolz, dass das Buch, als Zusammenfassung all der Dinge, die ich gerne in kompakter Form einmal gesagt haben wollte, nun endlich „da“ ist und es sich neben dem informativen auch den unterhaltsam-schmunzelnden Charakter erhalten konnte, der mir so wichtig war. Denn ich bin der festen Auffassung, dass Informationen am besten verdaut werden, wenn sie mit Humor zusammen konsumiert werden.

Ich hoffe, dass viele Leserinnen und Leser, ganz gleich welchen Hintergrund sie haben, mit Interesse und Freude dieses Buch lesen werden – und dann zumindest ein Teil der Bevölkerung besser Bescheid weiß über die „Blackbox Psychotherapie“, über die genau so viele Mythen wie Halb- und Unwahrheiten kursieren.

Ich bedanke mich bei allen, die als treue Abonnenten dieses Blogs immer dabei geblieben sind und den Werdungsprozess dieses Buches, das letztlich aus 11 Jahren „psycholography“ hervorging, mitverfolgt haben!

Herzlichst

Ihr Dr. Christian Rupp

Wie man sinnvoll mit Schuldgefühlen umgeht – Teil 2: Wiedergutmachung oder entgegengesetztes Handeln?

In Teil 1 ging es darum, herauszufinden, wie viel tatsächliche Verantwortung einem vorhandenen Schuldgefühl gegenübersteht. In diesem Teil soll es nun darum gehen, wie Sie – je nachdem, wie viel Verantwortung Sie rational betrachtet haben – sinnvoll handeln können. Was Sie am besten tun, hängt nun massiv davon ab, was die vorausgehende Analyse ergeben hat. Schauen wir uns das also konkret an:

Fall 1: Hohe tatsächliche Verantwortung.

Der Einfachheit halber definieren wir diesen Fall als „mind. 50 % eigene Verantwortung gemäß Verantwortungskuchen“ (siehe Teil 1). Das dürfte z. B. der Fall sein, wenn Sie betrunken Auto gefahren sind und dabei einen anderen Menschen verletzt haben. Tatsächlich kommt man hier je nach Sachlage nah an die 100 % heran – etwas weniger vielleicht, wenn andere Akteure eine relevante Rolle spielten (andere Person, die Sie gegen Ihren Willen drängte zu fahren, Geschädigter, der bei Rot über die Ampel ging, etc.). In solchen Fällen ist die Handlungsempfehlung ganz klar: Erkennen Sie Ihre Schuld an, stehen Sie zu ihr und übernehmen Sie die Verantwortung. Sorgen Sie, soweit Sie selbst können und die geschädigte Person es zulässt, für Wiedergutmachung durch Entschuldigung, offizielle Schadensersatzleistungen oder symbolische Gesten jedweder Art. Zusätzlich ist es sinnvoll, zukunftsorientiert zu handeln und dafür zu sorgen, dass man selbst – und vielleicht auch andere – denselben Fehler nicht noch einmal begehen. Ich kannte z. B. einmal jemanden, dem es in dieser Situation geholfen hat, ehrenamtlich Vorträge in Fahrschulen zu halten und die Fahrschüler vor Alkohol am Steuer zu warnen. Ganz gleich, wie hoch der Verantwortungsanteil ist: Es ist wichtig, diesem ins Auge zu blicken und ihn vor sich selbst zu akzeptieren (womit ich nicht „gutheißen“ meine, sondern das wertungsfreie Annehmen dieser Schuld als Teil der eigenen Person).

Unabhängig davon, ob der eigene Verantwortungsanteil über oder unter 50 % liegt, kann es natürlich auch Fälle geben, in denen diese Akzeptanzhaltung um noch einen Punkt ergänzt wird, nämlich das Bewusstmachen möglicher guter Gründe für das eigene Handeln, das man trotz der erworbenen Schuld nach wie vor vertreten kann. Das ist immer dann der Fall, wenn man aus einer verantwortungsvollen Position heraus eine Entscheidung trifft (z. B. als Arbeitgeber drei Arbeiter zu entlassen), die einigen Menschen schadet (Arbeitslosigkeit), aber eine Mehrheit von Menschen (den Rest der Belegschaft und den Betrieb als Ganzes) schützt.

Fall 2: Niedrige tatsächliche Verantwortung.

Ganz anders sieht es derweil aus, wenn die tatsächliche Verantwortung, wie in unserem Beispiel mit der Krankmeldung aus Teil 1, eher gering ausfällt – oder man gemäß dem tatsächlichen eigenen Anteil alles an Wiedergutmachung & Co. geleistet hat, was ging – und das Schuldgefühl trotzdem anhält. In diesen Fällen ist es wichtig, sich klarzumachen, dass bei solchen irrationalen, also weit über die tatsächliche Verantwortung hinausgehenden Schuldgefühlen ein Teufelskreis (siehe Abbildungen) greift, der darauf basiert, dass unser Gehirn leider grundsätzlich unser Handeln (im Falle von Schuldgefühl: sich entschuldigen, rechtfertigen, klein machen und bestrafen) als Bestätigung seiner Gefühle versteht („Ich bestrafe mich, also bin ich schuld“) und dadurch das Schuldgefühl nicht verschwindet, sondern immer stärker wird. Daher greift hier ein altbewährtes Prinzip, das Sie vielleicht auch aus meinen Artikeln zum Thema Angst kennen: Das entgegengesetzte Handeln. Im Falle von Schuldgefühl bedeutet das: Tun Sie das Gegenteil von dem, was eine Person tut, die schuldig ist. Tun Sie sich mit voller Absicht etwas Gutes, seien Sie wohlwollend zu sich – und nehmen Sie ganz bewusst eine aufrechte, würdevolle Körperhaltung ein. Machen Sie sich groß statt klein! Das mag unangenehm egoistisch klingen – und ist genau deswegen richtig, um den Teufelskreis zu durchbrechen. Und ja, es wird sich erst einmal komisch anfühlen, befreit aber dafür bei wiederholter Umsetzung langfristig von den quälenden Schuldgefühlen.

Sonderfall: Schuldgefühl statt Hilflosigkeit

Es gibt bei Schuldgefühlen noch einen Sonderfall, der aus der Reihe tanzt: Nämlich den, dass Schuldgefühle eine Kompensation von realer Hilflosigkeit sind. Das ist z. B. der Fall, wenn Menschen einen geliebten Angehörigen durch einen Autounfall verlieren und diesen Verlust, über den Sie real keinerlei Kontrolle hatten, verarbeiten, indem Sie sich Vorwürfe der Art „Hätte ich ihn doch davon abgehalten, ins Auto zu steigen“ machen. Hier ist es essenziell wichtig zu verstehen, dass diese im Grunde selbst produzierten Schuldgefühle einen Zweck haben: Die selbst zugewiesene Schuld gaukelt einem vor, man habe Kontrolle gehabt, sprich man war nicht hilflos. Oft wählen Menschen (unbewusst) daher den Weg des Schuldgefühls, weil es leichter zu ertragen ist als die Hilflosigkeit. Letztere anzuerkennen und emotional zuzulassen, ist in diesem Fall die Herausforderung und somit auch der Weg zum Loslassen des quälenden Schuldgefühls.

© Dr. Christian Rupp 2024

Wie man sinnvoll mit Schuldgefühlen umgeht – Teil 1: Die Analyse der eigenen Verantwortung.

Schuldgefühle zählen zu den Problemen, die in der Psychotherapie mit am häufigsten Thema sind und enorm zu psychischem Leid beitragen. Schuldgefühle können sehr unterschiedliche Hintergründe haben: So unterscheidet sich das Schuldgefühl, nachdem man im betrunkenen Zustand mit dem Auto einen Menschen angefahren hat, in wichtigen Aspekten von dem Schuldgefühl, das sich einschleicht, nachdem man sich entschieden hat, einem Bedürfnis nachzugehen (sich bei der Arbeit krankmelden, anstatt sich hinzuschleppen, oder den Nachmittag auf dem Sofa verbringen, anstatt die Oma anzurufen), was automatisch bedeutet, dass das Bedürfnis einer oder mehrerer anderer Personen (einen entspannten Arbeitstag haben, von der Enkelin angerufen werden) nicht oder nur teilweise erfüllt wird.

Um zu beantworten, wie man im Falle eines Schuldgefühls handeln sollte, muss man einen Schritt vorweg schalten, und zwar eine gründliche Analyse der rationalen Grundlage des Schuldgefühls. Mit anderen Worten: Sie müssen erst systematisch klären, inwieweit Sie Schuld haben – und woran überhaupt. Und dann gilt es den eigenen Anteil rational zu beziffern. Und weil Schuld als notwendige Voraussetzung hat, dass man für den jeweiligen Umstand Verantwortung trägt, werde ich im Folgenden vorwiegend den Begriff „Verantwortung“ verwenden. Also – legen wir los.

Wie gerade gesagt, müssen wir erst einmal klären, für welchen Umstand Sie (vermeintlich) Verantwortung zu übernehmen haben. In unserem Beispiel mit der Krankmeldung wäre dieser Umstand, dass wegen der eigenen Krankmeldung die anderen Kollegen in Ihrer Abteilung (oder Ähnlichem) heute Ihre Arbeit mitmachen müssen, also mehr Stress haben als sonst. Die nächste Frage lautet: Wie viel Verantwortung haben Sie also an dem zusätzlichen Stress Ihrer Kollegen? Um diese Frage zu beantworten, müssen Sie zunächst einige weitere Fragen stellen. Zunächst einmal fragen Sie sich bitte, ob Sie über eine andere Person, die sich exakt so verhält wie Sie (und aus denselben Gründen) auch so ein hartes Urteil fällen und ihr die Schuld am Stress der Kollegen geben würden. Na, ertappt sich der eine oder andere beim Messen mit zweierlei Maß? Es wäre nicht ungewöhnlich. Außerdem könnten Sie eine vertraute, neutrale dritte Person (Freund, Partnerin…) um eine ehrliche (!) Antwort dazu bitten, wie sehr diese Sie in der Verantwortung sieht. Und drittens können Sie, wenn möglich (es geht nicht immer) die „geschädigten“ Personen selbst fragen, ob sie Ihnen einen Vorwurf machen (auch das ist natürlich nur sinnvoll, wenn diese Personen ehrlich antworten). Aber das ist noch nicht alles.

Die meisten Menschen, ganz gleich ob psychisch erkrankt oder nicht, überschätzen die eigene Verantwortung in solchen Situationen massiv und übersehen, wie viele andere Akteure am jeweiligen Umstand Verantwortung tragen. Um diese Anteile anderer Akteure sichtbar zu machen und zu quantifizieren, gibt es die wunderbare Übung des „Verantwortungskuchens“, bei dem Sie aufgefordert sind, zunächst alle Akteure mit Einfluss auf den jeweiligen Umstand aufzulisten – und ihnen dann im Sinne eines Kreisdiagramms „Kuchenstücke“ von Verantwortung zuzuordnen. Wichtig: Ihren eigenen Anteil schätzen Sie als letztes ein, und natürlich gibt es insgesamt nur 100 % Verantwortung zu verteilen.

„Verantwortungskuchen“ für den hypothetischen Fall, dass durch die eigene Krankschreibung Mehrarbeit für Kollegen entsteht.

Im Schaubild sehen Sie einen hypothetischen Verantwortungskuchen zu unserem Beispiel mit der Krankmeldung, bei dem es darum geht, die Verantwortung für den Stress der Kollegen zu verteilen. Ziemlich schnell wird klar: Ihre Verantwortung ist größer als 0 %, aber weitaus geringer als 100 %, weil man erstens anderen Akteuren Verantwortung zuspricht, die allein aufgrund ihrer Rolle (Arbeitgeber) schon mehr Einfluss und somit Verantwortung tragen (z. B. dadurch, dass Sie für eine ausreichende Personalplanung und Arbeitsverteilung sowie den Schutz der Gesundheit der Mitarbeiter zuständig sind) – und man zweitens auch den vermeintlich Geschädigten eine Verantwortung für ihr eigenes Handeln zuspricht (bzgl. Überforderung hat auch jeder Betroffene selbst eine Verantwortung für sich selbst, sich durch Abgrenzung vor dieser zu schützen). Was mir sehr wichtig ist: Es geht bei der rationalen Analyse von Schuldgefühl somit im Gegensatz zu manch anderer häufig gesehenen therapeutischen Technik nicht darum, dem Gegenüber Schuldgefühle „auszureden“, sondern es geht darum, der Realität ins Auge zu blicken.

Und damit haben wir den wichtigen Schritt 1 auch schon geschafft: Wir kennen nun unseren tatsächlichen, d. h. rational angemessenen Verantwortungsanteil, und sehr wahrscheinlich ist dieser kleiner als unser (irrationales) Schuldgefühl. In Teil 2 wird es daher darum gehen, wie man, aufbauend auf dem Ergebnis der Analyse, ins Handeln kommt. Und so viel sei schon jetzt gesagt: Je nach Ergebnis der Analyse werden sich die Handlungsempfehlungen gravierend unterscheiden.

© Dr. Christian Rupp 2024

Das „Burnout-Syndrom“: Erfundene Diagnose oder echte Krankheit? (Update aus 2023)

Das „Burnout-Syndrom“ oder kurz „Burnout“ ist in aller Munde und aus dem alltäglichen Sprachgebrauch nicht wegzudenken. Doch worum handelt es sich dabei? Gerade wenn man bedenkt, wie oft Menschen berichten, sie seien wegen „Burnout“ krankgeschrieben, erscheint es mir wichtig, mit dem bedeutenden Hinweis einzusteigen, dass entgegen dem landläufigen Eindruck „Burnout“ nach wie vor kein offiziell diagnostizierbares Störungs- bzw. Krankheitsbild ist und somit auch nicht als Diagnose gestellt werden kann. In der 5. Auflage des Diagnostischen und Statistischen Manuals Psychischer Störungen (DSM-5) existiert die Diagnose ebenso wie in den vorherigen Auflagen nicht, und in der von der WHO herausgegebenen und für das deutsche Gesundheitssystem verbindlichen Internationalen Klassifikation von Krankheiten taucht „Burnout“ in der neusten Version (ICD-11) und in der Vorgängerversion (ICD-10, bis heute im Gebrauch) jeweils nicht als Diagnose auf, die eine Behandlung begründen kann, sondern wird in beiden Fällen weiterhin nur im Kapitel „Faktoren, die den Gesundheitszustand beeinflussen“ gelistet – quasi als „Nebenfaktor“ (ICD-10-Code: Z73), aber nicht als Diagnose, die eine Behandlung oder eine Krankschreibung begründen könnte. Auf letzterer findet sich als tatsächliche Diagnose, obwohl dem Patienten nicht selten mündlich „Burnout“ mitgeteilt wird, übrigens oft entweder die Diagnose einer depressiven Episode (ICD-10-Code: F32) oder aber die (Verlegenheits-)Diagnose der so genannten Neurasthenie (ICD-10-Code: F48.0), die letztlich auf ziemlich schwammige Weise einen umfassenden Erschöpfungszustand beschreibt, wobei ironischerweise in der ICD-10 beschrieben wird, dass Neurasthenie und das „Burnout-Syndrom“ (Z73) sich gegenseitig ausschließen. Oft habe ich übrigens auch schon gesehen, dass auf einer Krankschreibung Neurasthenie und eine depressive Episode standen. Das ist, wenn man dem Patienten gegenüber von „Burnout“ spricht, nicht nur Etikettenschwindel, sondern auch inhaltlich unsinnig, da die beiden Diagnosen sich gegenseitig ausschließen: Man kann nicht beides haben.

Und trotz dieser Faktenlage ist „Burnout“ inzwischen ein etablierter Begriff im Gesundheitssystem – Anlass genug, einmal zu schauen, wo die Wurzeln dieses Begriffs liegen und was er uns trotz der gegen ihn sprechenden Sachlage bringen könnte.

Die Geschichte des Begriffs

Während der Begriff „Burnout“ („Ausgebranntsein“) heute eher mit der profit- und leistungsorientierten Gesellschaft in Verbindung gebracht wird, bezeichnete er in den 70er Jahren ursprünglich vielmehr den Zustand der Erschöpfung, Ernüchterung und Resignation unter Angehörigen von Berufsgruppen, die sich als an ihren hohen ideellen (nicht materiellen) Zielen gescheitert sahen, z. B. Sozialarbeiter, Pflegekräfte oder Ärztinnen.
Heute hingegen werden Leute, die an „Burnout“ leiden, tendenziell eher als Opfer der Konsum- und Leistungsgesellschaft angesehen, und „Burnout“ selbst hat vielerorts in der Gesellschaft den Status eines „Verwundetenabzeichens“ erhalten: Die Symptomatik ist gesellschaftlich verzeihbar geworden, denn schließlich hat man der Leistungsgesellschaft gedient und sich „kaputt gearbeitet“.

Die vermeintliche Ursache: Stress am Arbeitsplatz

Zweifelsohne: Die Arbeitswelt hat sich verändert. Sie ist schnelllebiger geworden und setzt auf optimierte Kommunikation und permanente Erreichbarkeit. Vor allem E-Mails stellen einen permanenten Stressor dar, der den Arbeitsfluss erheblich behindert. Einer Studie zufolge kann eine deutsche Führungskraft nur durchschnittlich 11 Minuten ununterbrochen arbeiten, bevor eine neue E-Mail reinkommt, das Telefon klingelt, ein Messenger quakt oder es an der Tür klopft. Der Leistungsdruck ist in der Arbeitswelt allgegenwärtig: Der Anteil der Arbeitnehmer, die sich laut der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in ihrem Job überfordert fühlen, stieg in den letzten zwei Jahrzehnten deutlich an, und die Folgen dessen sind ziemlich eindeutig.

Was Stress mit unserem Gehirn macht

Dauerhafter Stress führt zur übermäßigen Ausschüttung von Cortisol, einem so genannten Stresshormon. Dieses bewirkt, dass der Präfrontale Cortex (stark beteiligt an wichtigen kognitiven Funktionen wie Entscheiden und logischem Denken) und der Hippocampus (wichtige Funktion für das Gedächtnis und Geburtsstätte neuronaler Stammzellen) ihre Aktivität reduzieren und messbar an Volumen verlieren, während die Amygdala (das Angstzentrum) stärker aktiv wird. Das Ergebnis dieser Prozesse ist das, was man in der klinischen Psychologie und Psychiatrie schon lange kennt – allerdings nicht als „Burnout“, sondern schlichtweg als Depression.

„Burnout“ vs. Depression

Fakt ist: Symptomatisch ist das „Burnout-Syndrom“ so gut wie gar nicht von der Depression zu unterscheiden. In beiden Fällen sind die Leitsymptome gedrückte Stimmung, Freudlosigkeit, Erschöpfung, Konzentrationsschwäche und verminderte Leistungsfähigkeit (siehe auch mein Artikel zum Thema Depression). Wissenschaftlich ist eine Trennung der beiden Konzepte nicht haltbar.

Wenn man Depression und „Burnout“ nicht anhand der Symptome unterscheiden kann, dann vielleicht anhand der Ursache? Bei „Burnout“ hat es schließlich den Anschein, als wäre der übermäßige Stress die alleinige Ursache. Eigentlich ist es aber nicht der Stress selbst, sondern der Umgang der Person damit, der krank macht. Außerdem gilt wie bei Depression: Stress löst im Allgemeinen nur in Kombination mit bereits bestehender Vorbelastung eine psychische Störung aus. Auch hier möchte ich auf meinen Artikel zu Depression und das dort dargestellte “Vulnerabilitäts-Stress-Modell” verweisen. Dort findet sich eine Aufzählung sämtlicher Faktoren, die in diese Vorbelastung („Vulnerabilität“) eingehen. Insgesamt kann man sich aber merken: Dass von zwei Personen, die objektiv gesehen gleich viel Stress am Arbeitsplatz haben, nur eine eine Depression (oder einen vermeintlichen „Burnout“) entwickelt, erklärt sich dadurch, dass die beiden Personen unterschiedlich stark vorbelastet sind. Dies soll aber ganz ausdrücklich nicht bedeuten, dass der Stress am Arbeitsplatz keine Rolle spielt: Dass dieser in der Vergangenheit zugenommen hat, ist relativ unstrittig und zu großen Teilen in der Veränderung der Arbeitskultur zu sehen, in der wir jedoch ganz aktuell erfreuliche Entwicklungen einer Gegenbewegung sehen (mehr Flexibilität bei Teilzeitarbeit, Vier-Tage-Woche, weniger Pendeln dank Home Office, etc.).

Die Chance, die uns trotz allem der neue Begriff bietet

Depression ist eine schwerwiegende Erkrankung, die mit erheblichen Beeinträchtigungen im Leben einhergeht und leider auch viel zu häufig im Suizid endet. In jedem Augenblick leidet rund einer von 20 Menschen an einer Depression (die so genannte „Punktprävalenz“). Das Risiko, in seinem Leben jemals an Depression zu erkranken, kann mit ca. 10-15 % beziffert werden. Es ist also alles andere als ein seltenes Störungsbild.
Das Problem liegt darin, dass die wenigsten Patienten eine Behandlung erhalten, weil auf dieser Erkrankung ein so großes Stigma liegt. Die Menschen schämen sich, denken, sie seien selbst schuld an ihrer Erkrankung, und gehen nicht zum Arzt. Warum? Weil diese Gerüchte in der Gesellschaft fest verankert sind: Wer an Depression leidet, muss eine schwache Persönlichkeit haben, sollte sich einfach mal aufraffen und sich nicht so anstellen. Studien zufolge begeben sich aufgrund dessen nur rund 60 % der an Depression Erkrankten in Behandlung. Das ist viel zu wenig. Mal abgesehen davon, dass dann nur ein Bruchteil von ihnen angemessen behandelt wird, aber das ist ein anderes Thema.

Das Interessante ist nun, dass die Verbreitung des weniger stigmatisierenden Begriffs „Burnout“ dazu zu führen scheint, dass Menschen sich ihre Probleme eher eingestehen und Hilfe aufsuchen. Immer häufiger kommt es vor, dass jemand mit dem Anliegen namens „Burnout“ einen Psychotherapeuten aufsucht und nach den ersten 20 Minuten die tatsächliche Diagnose gestellt werden kann: Depression.

Sollte man nun vielleicht doch diese Diagnose offiziell machen, damit mehr Leuten geholfen werden kann? Für diese Idee spricht zusätzlich, dass durch diese „Legitimierung“ eventuell langfristig die Arbeitswelt dahingehend unter Druck geraten könnte, ihre Arbeitsbedingungen zu verbessern – ein erfreulicher Trend, der seit einigen Jahren, gerade im Zuge des Mangels an Arbeitskräften deutlich zu beobachten ist. Es sprechen allerdings auch eine ganze Reihe von Faktoren dagegen. Es ist genauso gut möglich, dass „Burnout“, wenn die Diagnose einmal „offiziell“ ist, seinen Reiz als Stigma-freie Erkrankung verliert, weil die Menschen beginnen, sich in genau gleichem Ausmaß dafür zu schämen, sodass wir nichts gewonnen hätten. Zudem sollten sich die offiziellen Diagnosesysteme am Stand der wissenschaftlichen Forschung orientieren und sich nicht dem Druck der Öffentlichkeit beugen (Nach dem Motto: „Wir machen zur Diagnose, was der Volksmund für eine Diagnose hält“). Letztlich wäre dies auch keine wahre Maßnahme gegen die Stigmatisierung von Depression, sondern man würde eine relativ beliebige Zweiteilung („Burnout“/Depression) bestätigen, die schlichtweg nicht zutrifft. Viel wichtiger wäre oder ist es, die Bevölkerung mehr über den Begriff der Depression und ihre Ursachen aufzuklären.

Mein Fazit

Meiner Einschätzung nach trägt der Begriff „Burnout“ eher zu einem Etikettenschwindel bei und erweist der Depression als tatsächlicher Erkrankung in Sachen Entstigmatisierung einen ziemlichen Bärendienst. Für viel wichtiger als die Diskussion über „Burnout“ als anerkannte Krankheit halte ich es, über Depression als schwerwiegende, aber gut behandelbare Erkrankung aufzuklären und gleichzeitig Arbeitgeber dazu zu bewegen, nachhaltiger mit ihren „Human Resources“ umzugehen – was gegenwärtig passiert und in eine erfreuliche Richtung geht.

© Dr. Christian Rupp 2023

Typische Missverständnisse rund um die Psychotherapie – Teil 4: „Wer zum Psychotherapeuten geht, ist bekloppt“

Über die Ursachen und Lösungsmöglichkeiten für die Stigmatisierung psychischer Störungen – und warum wir als Therapeuten oft die Falschen behandeln.

Vor Kurzem wurde ich damit konfrontiert, dass in der Bevölkerung, zumindest im Einzugsgebiet meiner Praxis, offenbar doch auch noch ab und zu die Annahme in den Köpfen der Leute anzutreffen ist, zum Psychotherapeuten gingen nur „Bekloppte“, was natürlich zur Stigmatisierung von Menschen führt, die mich oder meine Kolleg:innen aufsuchen. Und weil ich in Teil 3 viel Wert darauf gelegt habe, u. a. deutlich zu machen, dass die Diagnose einer psychischen Störung vorliegen muss, um in Deutschland Psychotherapie machen zu können, ist es mir ein Anliegen, auch zu erklären, warum die Menschen, die mich aufsuchen, durchaus nicht „bekloppt“ sind.

Hier bietet es sich an, mit einer Statistik zur Häufigkeit psychischer Störungen einzusteigen. Tatsächlich ist es so, dass nach einer repräsentativen, methodisch guten Untersuchung von 2004 (Jacobi et al.) in Deutschland 42 von 100 Menschen im Laufe ihres Lebens irgendeine psychische Störung entwickeln – man spricht hierbei von der so genannten „Lebenszeitprävalenz“. Mit am häufigsten vertreten sind dabei depressive Störungen, woran rund 17% der Deutschen zwischen dem 18. und 65. Lebensjahr irgendwann mindestens einmal erkranken. Zum Vergleich: Einen Herzinfarkt erleiden im Verlauf ihres Lebens durchschnittlich 4,7 % der Menschen (Gößwald et al., 2013), einen Schlaganfall 2,9 % (Busch et al., 2013). Wahrscheinlich gehen Sie beim Lesen jetzt auch im Kopf ihren Bekanntenkreis durch und kommen zu dem Ergebnis, dass das nicht sein kann, weil „die doch alle ganz normal sind“ bzw. man „keinem was anmerkt“. Und hiermit liegen Sie falsch, und zwar aus zwei Gründen, die miteinander verbundenen sind. Erstens, weil man psychische Störungen den meisten Menschen nicht anmerkt, und zweitens, weil im privaten Umfeld noch zu wenige Menschen hiervon (sowie davon, dass sie eine Behandlung beginnen) erzählen.

Diese beiden Gründe sind deshalb miteinander verbunden, weil der Grund für das Nicht-Anmerken und das Nicht-Erzählen in der Regel derselbe ist: Scham. Scham, die bedingt ist durch eben solche gesellschaftlichen Stigmata wie „Nur Bekloppte gehen zum Psychotherapeuten“ und die dazu führt, dass Menschen sich verstellen, eine „fröhliche Maske“ aufsetzen, all ihr Leid weglächeln und somit gar nicht erst den Verdacht aufkommen lassen, dass sie vielleicht unter Depressionen oder übermäßigen Ängsten leiden. Bei den meisten Betroffenen sind diese Gedanken verbunden mit der Fehlannahme, dass ihr Problem sehr selten ist und sie mit diesem somit allein sind, weil ja auch „alle anderen total normal“ wirken und scheinbar „mühelos“ mit dem Leben klarkommen (was, wie ich berufsbedingt weiß, definitiv nicht der Fall ist). In der Folge begeben sich diese Menschen dann nicht oder „nur heimlich“ in Behandlung, was wiederum verstärkt, dass Menschen mit psychischen Störungen nicht sichtbar werden – und der Teufelskreis (siehe Abbildung) sich schließt.

Dass man psychische Störungen den meisten Menschen in der ambulanten Psychotherapie nicht anmerkt, hat allerdings außerdem noch den Grund, dass in einer ambulanten psychotherapeutischen Praxis solche Störungsbilder klar überwiegen, die man den Betroffenen von Natur aus nicht anmerken kann (so, wie Sie ja auch nicht bei jemandem, den sie auf der Straße treffen, sagen können, ob er Nierensteine hat), weil die psychischen Funktionen, die es erfordert, sich „nach außen hin unter Kontrolle zu haben“, bei den meisten Betroffenen noch gut funktionieren. Übrigens – wir erinnern uns an Teil 3 – ist das Vorhandensein guter geistiger Fähigkeiten eine der Voraussetzungen für Psychotherapie. Störungsbilder, die bei mir wie auch in den meisten anderen psychotherapeutischen Praxen den größten Anteil ausmachen, sind leichte bis mittelgradige depressive Episoden, Angststörungen und somatoforme Störungen – allen ist gemeinsam, dass man sie von außen nicht einfach so sieht, sondern man die Betroffenen genau fragen muss.

Das, was meiner Wahrnehmung nach viele Menschen unter „bekloppt“ oder „verrückt“ (im Sinne von „nicht mehr Herr der eigenen Sinne“) verstehen, lässt sich am ehesten einem diffusen Verständnis von geistiger Behinderung, einer Demenz oder einer psychotischen Erkrankung (wie der Schizophrenie) zuordnen. Menschen mit solchen Problematiken wird man in der Regel nicht in einer psychotherapeutischen Praxis antreffen, weil Psychotherapie hierfür überwiegend nicht das geeignete Behandlungsverfahren ist. Die drei genannten Gruppen werden eher ambulant oder stationär von Psychiater:innen behandelt, da die Behandlungsansätze vorwiegend medikamentös sind, und leben häufig in betreuten Wohngruppen oder Einrichtungen, da sie mit einem eigenständigen Leben oft aufgrund ihrer Einschränkungen überfordert sind.

An dieser Stelle möchte ich jedoch noch einen weiteren Aspekt ergänzen und dabei den Titel des Buchs von Manfred Lütz aus dem Jahr 2009 aufgreifen, der bereits die Kernthese aufstellt, dass wir im Bereich der Psychiatrie und Psychotherapie eigentlich „die Falschen behandeln“ (d. h., salopp gesagt, die „Nicht-Bekloppten“). Ich gebe Herrn Lütz insofern Recht, als ich es tagtäglich erlebe, dass eben nicht die Person vor mir sitzt, die das eigentliche Problem hat, sondern die Person, die zum Opfer ersterer geworden ist. Dies gilt insbesondere für die Angehörigen von Menschen mit schweren (z. B. narzisstischen) Persönlichkeitsstörungen, die in der Regel nicht wahrnehmen, dass nicht das Umfeld, sondern sie selbst das Problem sind, und infolgedessen ihr Umfeld bewusst oder unbewusst tyrannisieren. Zu mir kommt in der Regel nicht der alkoholabhängige Ehemann, der betrunken zuschlägt, sondern die Ehefrau, die nicht mehr weiterweiß, und es kommt auch nicht der narzisstisch persönlichkeitsgestörte Chef, der seine Mitarbeiterinnen wie Vieh behandelt und sexuell belästigt, sondern es kommt die Mitarbeiterin zur Therapie. Natürlich haben die „Opfer“ in diesen Beispielen auch ihren Anteil (weil sie es zulassen, so behandelt zu werden), aber ich denke, es ist offensichtlich, wo jeweils das eigentliche Problem liegt. Genau wie Manfred Lütz sehe auch ich es so, dass unser Problem in der Gesellschaft nicht diejenigen sind, die sich psychotherapeutische oder psychiatrische Hilfe suchen. Im Gegenteil: Diese Menschen sind in der Regel sehr reflektiert, haben ein Problembewusstsein, sind (da sie entgegen einem Stigma handeln müssen) mutig und übernehmen dadurch Verantwortung für sich und andere. All diese Aspekte unterscheiden diese Menschen von jenen, die uns gesellschaftlich wirklich Sorgen bereiten sollten: Menschen mit teils gravierenden Persönlichkeitsstörungen, die in der Vorstellung leben, dass ihr Umfeld an allem schuld ist, und die deshalb zu tickenden Zeitbomben werden, weil sie sich eben keine Hilfe suchen. Die Menschen, die sich bei mir in Behandlung befinden, sind im Schnitt meinem Urteil nach auf jeden Fall um einiges „normaler“ und meinem Ermessen nach psychisch „intakter“ als so manche Person, die mir im letzten Jahr in einem Geschäft, im Zug, als Kollege, „Dienstleister“ oder am anderen Ende einer Telefonhotline begegnet ist.

Sollten Sie als Leserin oder Leser dieses Artikels also demnächst wieder einmal jemanden in meine Praxis gehen sehen, so sollten Sie sich bewusst machen, dass dieser Mensch nicht bekloppt ist, sondern Verantwortung übernimmt und mutiger als die meisten anderen ist. Übrigens hat es einen Grund, warum ich weder in Kropp noch in Groß Rheide darauf aus war, einen versteckten Praxiseingang in irgendeinem Hinterhof zu haben, wo die Menschen, die zu mir kommen, „nicht so gesehen werden“. Der Grund ist derselbe wie der, aus dem ich vor Kurzem einer Patientin widersprochen habe, die sich wünschte, dass ich ihr einen Brief ohne Absenderangaben schicke, und er ergibt sich aus der obenstehenden Abbildung. Wenn ich einen versteckten Hinterhofeingang hätte und den Absender auf Briefen weglassen würde, würde ich den beschriebenen Teufelskreis nur weiter befeuern, weil ich erstens dadurch vermitteln würde, dass man sich zu schämen hat, wenn man zum Psychotherapeuten geht, und zweitens dazu beitragen würde, dass Menschen mit psychotherapeutischem Anliegen weiter ungesehen bleiben und sich dadurch die Fehlannahme zementiert, psychische Störungen seien „selten“ (denken Sie an die 42 %!). Beides würde gewaltig dem entgegenstehen, was mein erklärtes Ziel ist, nämlich den Besuch bei mir genau so „normal“ zu machen wie den beim Zahnarzt, Gastroenterologen, der Fußpflege oder der Physiotherapie. Und deshalb liegt meine Praxis gut sichtbar an der Hauptstraße genau richtig.

© Dr. Christian Rupp 2022

Gendersternchen, divers, trans, non-binary, inter & Co: Was bedeutet eigentlich was?

Ein kurzer Überblick über die Hintergründe des Genderns, des dritten Geschlechts und wichtiger psychologischer Forschung.

Vor einiger Zeit wurde ich als Psychologe und Psychotherapeut von einer lieben Bekannten gefragt, was es eigentlich mit dem neuen dritten Geschlecht namens „divers“ auf sich hat, warum sich Transmenschen meist nicht als divers identifizieren und was genau eigentlich der Sinn des Genderns ist. Daher entschied ich, einen kurzen Beitrag zu verfassen, um ein wenig Klarheit in den diesbezüglich schwer zu überblickenden Begriffsdschungel zu bringen. Also – los geht’s.

Warum eigentlich gendern? Die psychologischen Hintergründe.

Hier muss man zwei Aspekte trennen: Erstens die Frage, warum es sinnvoll ist, z. B. bei der Nennung von Berufen („Arzt/Ärztin“, „Polizist/Polizistin“, „Psychotherapeut/Psychotherapeutin“, etc.), nicht nur die männliche Form (das so genannte generische Maskulinum) zu verwenden, sondern die weibliche und die männliche Form – und zweitens, was der Grund dafür ist, männliche und weibliche Form in ein einzelnes Wort mit Sternchen, Unterstrich oder Doppelpunkt zu integrieren („Ärzt*in“, „Polizist_in“, „Psychotherapeut:in“).

Zum ersten Punkt: Weibliche und männliche Formen nebeneinander zu nennen, hat tatsächlich gute Gründe, da psychologische Forschung klar zeigt, dass wir (und insbesondere Kinder) je nach Wortwahl („Arzt“, „Krankenschwester“, „Ingenieur“, „Erzieherin“, etc.) entsprechende Repräsentationen von Männern oder Frauen im Kopf haben und das generische Maskulinum somit eben nicht wirklich „alle einschließt“. Mit anderen Worten: Die Wortwahl hat Einfluss auf unsere Vorstellung von dem zugrundeliegenden Begriff. Die besagten (methodisch guten) Studien zeigen, dass bei der genderstereotypen Verwendung der Berufsbegriffe („Arzt“, „Erzieherin“…) Kinder mit einer höheren Wahrscheinlichkeit den zu ihrem Geschlecht passenden Beruf (Mädchen „Erzieherin“, Jungen „Arzt“) auswählen als den nicht zu ihrem Geschlecht passenden Beruf. Daher kann man sagen, dass es tatsächlich Sinn macht, beide Geschlechtsformen in der Kommunikation zu verwenden, damit man z. B. bei Stellenanzeigen alle Menschen anspricht. Wer sich hierfür noch weiter interessiert, dem kann ich diesen Beitrag von Leschs Kosmos sehr empfehlen: https://www.zdf.de/wissen/leschs-kosmos/gendern-wahn-oder-wissenschaft-100.html

Zum zweiten Punkt: Das mit dem Sternchen, Doppelpunkt oder Unterstrich (auch genannt „gender gap“) hat wiederum die Bewandtnis, dass man dadurch all diejenigen einschließen möchte, die sich weder dem einen noch dem anderen Geschlecht klar zuordnen können. Hier gibt es nun wiederum verschiedene Formen.

Die Bedeutung von divers, inter & non-binary

„Divers“, was als offizielles drittes Geschlecht eingeführt wurde, bezieht sich meinem Verständnis nach sowohl auf auf das biologische Geschlecht (englisch „sex“) als auch auf das soziale Geschlecht (englisch „gender“), also die selbst gewählte und gefühlte gesellschaftliche Geschlechterrolle. Zum einen gibt es Menschen, die biologisch nicht eindeutig einem Geschlecht zuzuordnen sind, also männliche und weibliche Geschlechtsmerkmale haben. Hier spricht man medizinisch von Intersexualität. In der Vergangenheit wurden diese Menschen meist als Säugling in die von den Eltern gewünschte Option „hin operiert“, was sich dann nicht selten in der Pubertät als falsche Entscheidung entpuppte, weshalb dies heute nicht mehr praktiziert wird. 

Zum anderen bezeichnet „divers“ all jene Menschen, die zwar biologisch eindeutig einem Geschlecht zugeordnet werden können, sich aber vom subjektiven Gefühl her keiner der beiden Geschlechterrollen (gender) zuordnen können oder wollen. Diese Menschen bezeichnen sich oft auch als nicht-binär bzw. non-binary. 

Und was bedeutet nun „trans“?

Insgesamt handelt sich es sich beim dritten Geschlecht „divers“ also um ein deutlich anderes Konzept als Transsexualität. Hierbei ist es so, dass das biologische Geschlecht nicht mit dem Gender übereinstimmt und die Menschen daher oft, aber nicht immer, eine Angleichung des biologischen Geschlechts an das subjektiv empfundene Gender anstreben. Dies bedeutet für die Betroffenen in der Regel einen beschwerlichen Weg, im Zuge dessen die Betroffenen sich auch psychotherapeutisch oder psychiatrisch begutachten lassen müssen, um sicherzustellen, das der Wunsch nach Angleichung nicht einer psychischen Störung entwächst und eine Operation sich nicht als folgenschwerer Fehler erweist. Anders als diverse Menschen ordnen sich transsexuelle Menschen aber nicht zwischen den Geschlechtern ein (wie diverse bzw. non-binäre Menschen), sondern eindeutig demjenigen, das nicht ihrem biologischen Geschlecht entspricht. Korrekter als „transsexuell“ wäre übrigens der Begriff „transident“, weil die Geschlechtsidentität nichts mit der sexuellen Orientierung zu tun hat, sondern eben mit der Geschlechtsidentität (Gender).

Ich hoffe, hiermit, gang unabhängig davon, welche Meinung man zu dem Thema vertritt, zumindest zu einem besseren Verständnis dafür beigetragen zu haben, worum es geht und welche Sachverhalte sich hinter dem aktuell teils hitzig geführten Diskurs um Gendergerechtigkeit etc. verstecken.

Was meine eigenen Blogeinträge betrifft, habe ich mich übrigens überwiegend dazu entschieden, einfach abwechselnd die weibliche und männliche Form zu verwenden. Das ist für mich vom Lesefluss her eine angenehmere Variante als *, : oder _ , wenngleich ich in den meisten Praxisdokumenten und auf der Praxiswebsite das Gendersternchen verwende. Ich bin derweil froh, meine Bachelor-, Master- und Doktorarbeit alle auf Englisch verfasst zu haben, denn da ist die ganze Angelegenheit zum Glück viel einfacher zu lösen.

© Dr. Christian Rupp 2021

Über das Phänomen „Orbiting“: Das Ghosting 2.0?

Durch das Interview mit dem Journalisten Martin Busse vom Magazin „Mannschaft“ (nachzulesen hier) kam es vor ca. einem Monat dazu, dass eine freie Journalistin bei mir wegen eines Interviews zum Thema Orbiting anfragte. Hierbei handelt es sich, kurz gesagt, um das Phänomen, dass Person A Person B ghostet, aber dann doch, z. B. über soziale Medien, indirekt im Dunstkreis von Person B bleibt, indem sie beispielsweise Twitter-Beiträge oder Instagram-Posts liked. Da meine ausführlichen Interviewantworten in dem endgültigen Zeitungsartikel leider nur sehr stichprobenartig vorkommen, veröffentliche ich sie hier in einem eigenen Blogbeitrag, der sich an den 6 Fragen der Journalistin an mich orientiert.

Warum betreiben Menschen Orbiting?

Auch wenn mir keine spezifische psychologische Forschung zu diesem Thema bekannt ist, so würde ich vermuten, dass es zwei wesentliche Motive hinter dem Verhalten gibt, sich zwar aus dem direkten zwischenmenschlichen Kontakt zurückzuziehen, jedoch „auf Umwegen“ immer noch am Leben der anderen Person teilzuhaben. Das erste Motiv scheint mir das Streben nach Kontrolle zu sein, also danach, die Person, die man eigentlich „geghostet“ hat, weiterhin „im Auge zu behalten“ und, z. B. getrieben von Eifersucht, daraufhin im Blick zu behalten, ob sie sozial positive Rückmeldungen erhält, gemocht wird, etc. Das andere naheliegende Motiv besteht vermutlich in einer ausgeprägten Ambivalenz derjenigen Person, die orbiting-Verhalten zeigt. D. h., das Orbiting stellt eine scheinbare Lösung für die Bindungsambivalenz der Person dar, die daraus besteht, dass sie, aus den unterschiedlichsten Gründen, von der anderen Person gerne Abstand möchte, aber es dann doch irgendetwas derart Anziehendes an der Person gibt, das sie dazu verleitet, immer wieder auf indirektem Wege an ihrem Leben teilzuhaben – vielleicht aus dem Gedanken heraus, dass man sich die Person ja doch noch „für später warmhalten“ kann.

Ist es immer ein bestimmter Typ Mensch, der Orbiting betreibt?

Auch hier kann ich nicht aufgrund von Forschungsergebnissen antworten, sondern nur aufgrund meiner psychologischen Grundkenntnis und meiner Berufserfahrung als Psychotherapeut. Das vorausgesetzt, würde ich nicht vermuten, dass nur ein bestimmter Typ Mensch Orbiting betreibt. Naheliegend ist es sicherlich, dass Menschen mit einem ambivalenten Bindungsstil und solche mit ausgeprägterer Selbstunsicherheit zu diesem Verhalten neigen (wegen der Angst vor der direkten Konfrontation) – ebenso wie Menschen mit Borderline-Persönlichkeitsstörung, bei denen derartiges Verhalten Teil der imponierenden Instabilität ist. Aber mit ziemlich großer Sicherheit hat meiner Einschätzung nach nur ein geringer Teil der Menschen, die Orbiting betreiben, eine psychische Störung.

Wie merke ich, dass jemand Orbiting mit mir betreibt?

Das haben Sie ja im Grunde schon selbst beschrieben. In der Regel fällt es im Bereich der sozialen Medien auf, da man dort nachverfolgen kann, wenn z. B. bei Instagram ein Foto geliked wurde oder die betreffende Person bei WhatsApp in meinen Status geschaut hat. Aber auch im realen Leben tritt dies auf, z. B. wenn eine Person, die eigentlich nicht mehr Teil meines Lebens ist, scheinbar „zufällig“ zur selben Zeit wie ich einkaufen geht oder unnötigerweise an meinem Haus vorbeifährt, um „mal unauffällig zu schauen, was los ist“. In extremen Fällen würde man hier von Stalking sprechen.

Wie komme ich aus einer Orbiting-Situation wieder raus?

Wenn es von der Ausprägung her in Richtung Stalking im realen Alltagsleben geht, würde ich aufgrund der dahingehend verbesserten Gesetzeslage immer dazu raten, sich an die Polizei zu wenden. Wenn das Orbiting lediglich im Bereich der sozialen Medien stattfindet, würde ich Betroffenen empfehlen, den betreffenden Menschen entweder mit dem Momentum der Überraschung zu konfrontieren (vielleicht einfach mal stumpf anschreiben und fragen, warum er/sie meine Bilder liked, aber mir seit Wochen nicht antwortet) oder aber einfach die Funktionen der sozialen Medien zu nutzen und die Person auf allen Kanälen zu blocken. Kommt es dann zu Stalking im realen Leben, sollte man sich wiederum an die Polizei wenden.

Wie kann ich verhindern, dass jemand Orbiting betreibt oder dass ich Orbiting mit einem Menschen betreibe?

Ich denke nicht, dass man Orbiting prophylaktisch verhindern kann. Das ginge höchstens dadurch, eine Person, die sich bei mir nicht mehr meldet, schon frühzeitig aktiv zu blockieren. Wichtiger scheint mir, wie in der vorherigen Frage beschrieben, die nötigen Grenzen zu setzen, sobald es passiert. Wenn es um einen selbst geht, so ist es sicherlich gut, die unter Frage 1 beschriebenen inneren Prozesse in sich selbst zu reflektieren und sich zu fragen, warum man von der Person nicht ablassen kann, sich aber auch nicht bei ihr meldet. Psychisch gesund ist es sicherlich eher, ambivalente Zustände nicht ewig aufrechtzuerhalten, sondern durch eine bewusste Entscheidung für oder gegen diese Person für Klarheit zu sorgen.

Wurde Orbiting durch Social Media erschaffen oder verstärkt? 

Erschaffen wurde es hierdurch sicherlich nicht, da es entsprechende Tendenzen (siehe Frage 3) schon früher gab und das Thema wahrscheinlich so alt wie die Menschheit ist. Allerdings haben soziale Medien orbiting natürlich viel einfacher und dadurch viel besser sichtbar gemacht. Neu ist im Gegensatz zu den alten orbiting-Methoden im realen Leben ist allerdings nach meiner Einschätzung, dass die Hemmschwelle niedriger ist – weil die Scham, die man vielleicht noch beim Ertappt Werden im realen Leben empfunden hätte, in den Weiten des Internets natürlich wegfällt.

Der Artikel in der WELT

Den am 5.11.21 online in der WELT veröffentlichten Artikel kann man hier nachlesen. Der Absatz, in dem ich in (kleinen) Auszügen wiedergegeben werde, ist dieser:

Leider ist dieser Fall ein solcher, bei dem ich es im Nachhinein ein Stück weit bereue, ein Interview gegeben zu haben. Zwar werde ich korrekt zitiert (auch wenn es ein wenig wo wirkt, als käme das mit den 99 % von mir, was es nicht tut), jedoch fühle ich mich nicht wirklich wohl damit, in einem Artikel aufzutauchen, der vom Stil her ein wenig an die Bravo erinnert und nicht meinen Geschmack in Sachen Seriosität trifft. Zumal es natürlich schade ist, dass aus meinen Interviewantworten nur so ein kleiner Bruchteil verwendet wurde, und dann nicht einmal das, was aus meiner Sicht interessant oder wissenswert gewesen wäre – wobei es journalistisch auch angemessen gewesen wäre, bei der Frage nach dem Typ Mensch, der Orbiting betreibt, nicht nur die Sichtweise des Kollegen Steffes-Holländer, der narzisstische Motive ins Feld führt, zu erwähnen, sondern daneben auch meine Sichtweise (s. o., zweite Frage). Daher missfällt mir auch die Überschrift ein gutes Stück weit. Und dann ist leider ausgerechnet in dem oben abgebildeten Abschnitt noch ein Tippfehler (bei „oder Person“ fehlt ein „die“). Alles in allem ein bisschen sad.

An dieser Stelle möchte ich umso mehr noch einmal erwähnen, dass ich mit Presseanfragen zu psychologischen Themen bisher stets gute Erfahrungen gemacht habe und dieser Fall eine Ausnahme darstellt. Und da so ein Vorfall mir vor Augen führt, wie gut ich selbst schreiben kann, habe ich das diese Woche gleich zweimal wieder getan – nämlich mit eben diesem Artikel und hier zum Thema Gendern, drittem Geschlecht & Co.

© Dr. Christian Rupp 2021

Typische Missverständnisse rund um die Psychotherapie – Teil 3: „Psychotherapie ist was für jeden“

Man könnte meinen, im ländlich geprägten Herzen Schleswig-Holsteins, wo ich praktiziere, wäre es noch erforderlich, Werbung für Psychotherapie zu machen, um die Menschen zu erreichen. Weit gefehlt – das Gegenteil ist der Fall. Pro Woche melden sich in meiner Praxis rund 25 Menschen und fragen nach einem Termin. An regelmäßigen wöchentlichen Therapieplätzen kann ich ca. 30 bieten, dazu im Schnitt zwei Erstgespräche pro Woche im Rahmen der Psychotherapeutischen Sprechstunde. Eine Kurzzeittherapie dauert ca. ein halbes Jahr. Man muss kein Mathematiker sein, um zu begreifen, dass die Gleichung nicht aufgeht. Die Konsequenzen daraus sind leider hart und beinhalten 1) lange Wartezeiten und 2) die Notwendigkeit, relativ früh schon eine Selektion durchzuführen. Grundlage dieser Selektion ist unter anderem der wichtige, aber selten kommunizierte Umstand, dass Psychotherapie eben nicht „etwas für jeden“ ist. Auf Basis des in Teil 2 beschriebenen Missverständnisses, beim Psychotherapeuten würde man „einfach mal reden“, hält sich in der Bevölkerung, aber auch in der Ärzteschaft teilweise hartnäckig der Irrtum, jede Patientin mit psychischen Problemen sei für eine Psychotherapie geeignet. Doch worin besteht der Irrtum? Er besteht darin, dass eine ganze Menge Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit eine Psychotherapie tatsächlich eine sinnvollen Behandlungsmaßnahme darstellt (oder, wie man sagt, damit die Indikation für eine Psychotherapie gegeben ist). Das Problem: Viele dieser Voraussetzungen werden nicht oder zu wenig beachtet. Und das ist ein Problem in einer Welt, in der Psychotherapie ein knappes Gut ist, denn allzu oft wird sie daher Menschen angeboten, bei denen sie gar nichts bringen kann, während die wirklich Bedürftigen auf der Strecke bleiben. Im Folgenden werde ich die wichtigsten Voraussetzungen kurz beschreiben.

Vorhandensein einer Diagnose

Vielen Menschen ist nicht klar, dass Psychotherapie die (Heil-)Behandlung von Störungen mit Krankheitswert bedeutet (siehe Teil 1). Das bedeutet, es muss eine im Diagnosesystem namens ICD-10 beschriebene psychische Störung, z. B. eine depressive Episode oder eine Angststörung, vorliegen. Insbesondere bei analytischen Psychotherapeuten (die auf Basis der Psychoanalyse arbeiten) finden sich teils aber noch Diagnosen, die überhaupt nicht in diesem verbindlichen Diagnosesystem stehen, z. B. solche Dinge wie „Ödipale Fixierung“ oder „Versorgungs-Autarkie-Konflikt“. Beides sind Begriffe, die aus der psychoanalytischen Theorie heraus die vorhandene Problematik einordnen und labeln – anders als das Diagnosesystem ICD-10 sind diese Beschreibungen aber eben nicht objektiv und für alle Therapieschulen gleichermaßen gültig.

Ähnliches gilt für den meiner Wahrnehmung nach inzwischen inflationär verwendeten Begriff des „Traumas“. Sicherlich kann man darüber diskutieren, ob ein Diagnosesystem wie das ICD-10 sich anmaßen darf, zu definieren, was ein Trauma ist und was nicht (was das ICD-10 tut), aber eines ist klar: Ein Trauma per se ist keine psychische Störung. Viele Menschen haben Traumata erlebt, aber nur ein kleiner Teil davon entwickelt im Verlauf des Lebens Traumafolgestörungen wie eine Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS), eine Depression oder Angststörungen. Letztere stellen tatsächlich psychische Störungen dar – und somit eine Indikation für eine Psychotherapie, das Vorhandensein eines Traumas alleine aber nicht.

Hinzu kommt: Selbst wenn eine Diagnose vorliegt, ist bei Weitem nicht jede psychische Störung ein Anlass für Psychotherapie. Dies ist z. B. gemäß den geltenden Behandlungsleitlinien, die für psychische Störungen ebenso wie für körperliche Erkrankungen konkrete Behandlungsempfehlungen geben, bei akuter Schizophrenie oder einer Suchterkrankung der Fall – hier kommt ambulante Psychotherapie, wenn überhaupt, erst deutlich später im Verlauf ins Spiel.

Nicht oft, aber ab und zu erlebe ich es in Erstgesprächen, dass der Patient zwar Psychotherapie machen will, aber beim besten Willen für keine psychische Störung die diagnostischen Kriterien erfüllt sind. Manche freuen sich, wenn ich ihnen dies mitteile, andere sind beleidigt oder fallen zumindest aus allen Wolken. Wenn keine psychische Störung, aber ein greifbares Problem (z. B. Konflikte am Arbeitsplatz oder biographische Konflikte) vorliegt, kann man dies natürlich auch mit entsprechenden Methoden bearbeiten. Dies wäre dann jedoch per Definition keine Psychotherapie, sondern Coaching – und dafür zahlt (verständlicherweise) keine Krankenversicherung, wenn keine Krankheit vorliegt. Psychotherapie darf nach aktuell geltenden Gesetzen nämlich nicht prophylaktisch eingesetzt werden, um einer psychischen Störung vorzubeugen. Darüber, wie sinnvoll das ist, kann man allerdings definitiv diskutieren, wie ich finde.

Kognitive Fähigkeiten

Psychotherapie ist geistig anspruchsvolle Arbeit – für beide Seiten. Wenn, z. B. aufgrund einer hirnorganischen Erkrankung wie einer Demenz, kognitive Fähigkeiten wie das Denken, das Erinnern oder die Fähigkeit, die Inhalte der Sitzung in den Alltag zu übertragen und dort anzuwenden, zu stark beeinträchtigt sind, kann eine Psychotherapie nicht wirken und wird obendrein zu einem unbefriedigenden Erlebnis für den Patienten (und die Therapeutin). Eine gute Alternative stellt in solchen Fällen oft eine Sozio- oder Ergotherapie dar, die wiederum ein Psychotherapeut, aber auch eine Hausärztin oder ein anderer Facharzt verordnen kann.

Introspektionsfähigkeit

Hinter diesem wunderbaren Begriff verbirgt sich die Fähigkeit eines Menschen, in sein Innenleben hineinzuschauen, d. h. über seine Gefühle und Gedanken Auskunft zu geben. Manchmal begegne ich der impliziten Annahme, Psychotherapie sei dazu da, Introspektionsfähigkeit zu schaffen. Dem ist nicht so: Sie ist eine notwendige Voraussetzung dafür, dass sie gelingen kann. Stellen Sie sich einmal eine 50-minütige Sitzung vor, in der die Psychotherapeutin sich abmüht, die Patientin auf den unterschiedlichsten Wegen zu fragen, was sie in bestimmten Situationen denkt oder fühlt und warum sie bestimmte Dinge tut – und die Antwort der Patientin ist jedes Mal „Weiß nicht“ oder „Keine Ahnung“. Ich sage es Ihnen: Am Ende werden es für beide Seiten die frustrierendsten 50 Minuten des Tages gewesen sein.

Änderungsmotivation UND „cOMPLIANCE“

Eine Psychotherapie funktioniert und wird wirksam, wenn Psychotherapeutin und Patient gemeinsam am selben Ziel arbeiten, nämlich daran, dass es dem Patienten besser geht bzw. sich etwas an einem Problem verändert. Änderungsmotivation ist aber bei Weitem nicht automatisch gegeben, nur weil eine Diagnose besteht und der Patient unter den Beschwerden leidet. Wann immer, ob bewusst oder unbewusst, es Dinge im Patienten gibt, die einer Veränderung entgegenstehen, wird das Unterfangen schwierig. Zum einen liegt dies oft daran, dass Patienten nicht aus eigener Motivation einen Psychotherapeuten aufsuchen, sondern weil das Umfeld (Partnerin, Kind, Eltern, Hausarzt, Freundin) ihnen gesagt hat, sie sollten das tun. Natürlich gibt es auch die Personen, die bei der Psychotherapeutin gerne einfach mal jammern und sich darüber aufregen wollen, wie gemein und blöd der Rest der Menschheit ist. Tatsächlich war einmal der erste Satz eines Patienten im Erstgespräch bei mir: „Ich bin hier, weil ich die Schnauze voll habe, ständig was an mir zu ändern“ (Genau, es wurde keine Behandlung hieraus).

Zum anderen liegt es daran, dass psychische Probleme allzu oft „versteckte Vorteile“, oder wie wir auch sagen, „Funktionen“ haben. Nicht selten sind es genau diese Funktionen, die eine Störung am Leben halten – ein Aspekt, den am ehesten die Systemische Therapie in ihrer Denkweise aufgreift. Diese Funktionen können der Person bewusst, völlig unbewusst oder irgendwo dazwischen sein. So kann z. B. einer Agoraphobie, bei der eine betroffene Person aus Angst nicht mehr das Haus verlässt, mit der Zeit die Funktion zukommen, sich die Zuneigung der Menschen im eigenen Umfeld zu sichern und diese an sich zu binden. Ein Verlust der Agoraphobie würde also mit dem Risiko einhergehen, Zuneigung und Bindung einzubüßen, weshalb die ansonsten sehr wirksame Expositionstherapie hier mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nichts bringen wird. Andere Funktionen bestehen z. B. darin, dass die Person durch die Störung, z. B. eine Depression, andere große Probleme, z. B. einen ungelösten Paarkonflikt, vermeiden kann. Und bei Anorexie (Magersucht) besteht die oft übersehene Funktion sehr häufig darin, in einem von Fremdbestimmung geprägten Elternhaus Autonomie zu erlangen. Manche Funktionen kann man rechtzeitig entdecken und auflösen, aber generell stellen sie immer einen Faktor dar, der die Behandlung erschwert und die Prognose verschlechtert – besonders, wenn Patienten sie nicht erkennen (wollen).

Eine besondere Form der Funktion (ebenfalls irgendwo zwischen bewusst und unbewusst) liegt vor, wenn an das Fortbestehen der psychischen Störung ganz konkrete Vorteile geknüpft sind, wie dies beispielsweise bei einer länger bestehenden Arbeitsunfähigkeit, einer beantragten Erwerbsminderungsrente oder einem Grad der Behinderung der Fall ist. In allen Fällen bringt das Fortbestehen der Problematik Entlastung oder Vorteile, was mit dem Ziel einer Psychotherapie, den Zustand zu verbessern (und so natürlich auch Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen oder weniger „behindert“ zu sein) natürlich nicht vereinbar ist. So sehr dies offensichtlich auf der Hand liegt, so wenig berücksichtigen das viele Patientinnen. Der einen Gruppe von Patientinnen, die hierüber vielleicht einfach nicht genug nachgedacht hat, kann ich das noch verzeihen. Aber bei der anderen Gruppe, die zu mir ins Erstgespräch kommt und als Anliegen formuliert, dass ich ihnen bitte eine (nicht bestehende) psychische Diagnose attestieren soll, damit sie in Rente gehen können, weil sie „keine Lust mehr haben“, ist eine rote Linie überschritten. Diesen Menschen sei gesagt, dass Rente 1) aus einem Topf bezahlt wird, in den (fast) alle Bundesbürger einzahlen und aus dem man sich nicht einfach bedienen kann und 2) für die Menschen gedacht ist, die wirklich nicht mehr arbeiten können – nicht für die, die von ihrem Arbeitgeber die Nase voll haben und „entschieden“ haben, dass sie keine Lust mehr auf Arbeit haben.

Mann kann daher ein Rentenbegehren, wenn es auf der Basis psychischer Probleme fußt, durchaus als Kontraindikation für eine Psychotherapie ansehen. Tatsächlich haben wissenschaftliche Studien gezeigt, dass Rentenbegehren bei z. B. Depressionen eher wenig zur Gesundung, sondern (im Gegenteil) massiv zu einer Chronifizierung beitragen, und zwar über die angestrebte Berentung hinaus. Zum einen liegt dies an der beschriebenen Funktion, die sich leider oft über die Berentung hinaus verselbstständigt, zum anderen am Dauerstress, den im Kontext eines Rentenbegehrens der typische „Krieg“ mit der Deutschen Rentenversicherung (Ablehnungen, Widersprüche, Klage, Gerichtsverfahren, mehrere Gutachten…) mit sich bringt.

Unabhängig davon, ob und warum die Änderungsmotivation zu gering ist, um die Therapie zum Erfolg zu führen, ist in Verbindung mit der Änderungsmotivation auch immer die so genannte Compliance mit heranzuziehen, wenn es darum geht, zu beurteilen, ob eine Psychotherapie gerade sinnvoll ist oder nicht. Gemeint ist hiermit, salopp übersetzt, wie gut der Patient in der Therapie „mitmacht“, also ob er zu den vereinbarten Sitzungen pünktlich erscheint, die therapeutischen Hausaufgaben erledigt, Gesprächsthemen in die Sitzungen mitbringt und das in den Sitzungen Erarbeitete in der Zeit zwischen den Sitzungen umsetzt (was wir als Transfer bezeichnen). Meist ist eine schlechte Compliance auf fehlende Änderungsmotivation zurückzuführen, manchmal liegt es aber auch an anderen Faktoren, wie z. B. schlichtweg der organisatorischen Unmöglichkeit, die Therapie in den viel zu vollen Alltag zu integrieren. Manche Patient*innen denken, es sei meine Aufgabe, ihnen zu zeigen, wie man alles unter einen Hut kriegt – ist es aber nicht. Erstens ist es meine Aufgabe, denen, die etwas an sich ändern wollen, dabei zu helfen, dies zu schaffen, und zweitens kann ich nicht zaubern. Ist der Alltag zu voll für eine Therapie (womit ich nämlich explizit nicht nur die eine Sitzung in der Woche meine, denn das Wesentliche passiert zwischen den Sitzungen), muss entweder etwas anderes weichen, oder eine Therapie ist schlichtweg nicht möglich und nicht sinnvoll. Manchmal geht eine geringe Compliance aber auch auf einen der bereits genannten anderen Faktoren zurück – oder auf eine schlechte therapeutische Beziehung.

Therapeutische Beziehung

Dieser Faktor, also die Frage, wie gut Patientin und Psychotherapeutin miteinander auskommen und ob „die Chemie stimmt“, betrifft natürlich nicht die generelle Frage, ob Psychotherapie sinnvoll wäre, sondern lediglich die Frage, ob diese zwei speziellen Menschen miteinander so arbeiten können, dass eine Besserung eintritt. Die Psychotherapieforschung hat immer wieder gezeigt, dass die Qualität der therapeutischen Beziehung ein sehr wichtiger Faktor für den Therapieerfolg ist. Dies ist einer der Gründe, warum ich sehr lange Erstgespräche von meist 100 Minuten Dauer durchführe: Am Ende habe ich einen ausreichend guten Eindruck, ob mein Gegenüber und ich zusammenpassen und ich mir vorstellen kann, das wir miteinander arbeiten können – oder ich zugunsten meines Gegenübers eher weiterverweise.

Welches Verfahren?

Selbst wenn alle oben genannten Voraussetzungen gegeben sind, kann es noch sein, dass ein Patient mit seinem Anliegen zwar für eine Psychotherapie im Allgemeinen geeignet ist, aber vielleicht nicht für eine verhaltenstherapeutische Behandlung (wie ich sie anbiete), sondern eher für eine systemische (weil einem z. B. ausgeprägte Funktionen ins Auge springen) oder eine tiefenpsychologische (weil der Eindruck entsteht, dass in der Biographie verwurzelte Konflikte die Problematik bedingen). Auch dies würde dazu führen, dass ich den betreffenden Patienten nicht für eine Behandlung bei mir auf die Warteliste nehme, sondern weiterverweise.

Was sich hieraus ergibt

Die Konsequenz aus all diesen Faktoren schmeckt nicht jeder und stößt sicherlich auch manch einen vor den Kopf, sie ist aber äußerst wichtig: Zum einen ist Psychotherapie denen vorbehalten, bei denen eine behandlungsbedürftige psychische Störung nach ICD-10 vorliegt, und zum anderen ist eine solche Diagnose (mit anderen Worten: dass es jemandem schlecht geht) bei Weitem nicht automatisch ein Anlass, eine ambulante Therapie zu beginnen – oder fortzuführen. Letzterer Punkt nimmt Bezug dazu, dass all die oben genannten Faktoren auch im Verlauf einer Psychotherapie laufend durch den Psychotherapeuten zu berücksichtigen sind. Dinge wie Compliance und Änderungsmotivation, aber auch kognitive Fähigkeiten, die Qualität der therapeutischen Beziehung oder die Art der Diagnose können sich im Verlauf einer Therapie ändern, was dazu führen kann, dass Behandlungen, z. B. bei der Frage nach einer Umwandlung von Kurz- in Langzeittherapie, nicht fortzuführen oder sogar im Verlauf zu beenden sind – entweder weil dank erfolgreicher Therapie keine behandlungsbedürftige Störung mehr vorliegt oder weil absehbar ist, dass (aufgrund von Veränderungen in den beschriebenen Faktoren) durch die Behandlung keine weitere Besserung mehr erzielt werden kann. Für alle gesetzlich Versicherten wird dieser Umstand sogar im SGB V geregelt, welches eindeutig beschreibt, dass jegliche von den Krankenkassen getragenen Heilbehandlung sowohl notwendig (d. h., es muss eine behandlungsbedürftige psychische Störung vorliegen) als auch zweckmäßig (d. h., es muss absehbar sein, dass die gewählte Heilbehandlung zur Besserung oder Heilung führt) sein muss.

Meiner auf Erfahrung basierenden Meinung nach würde es wahrscheinlich schon zu einer Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung beitragen, wenn diese Prinzipien von all meinen Kolleg*innen konsequent angewendet würden, sodass Psychotherapie seltener bei denen Anwendung findet, bei denen sie gar nicht wirken kann. Dabei ist es mir wichtig zu betonen, dass all diese Faktoren dynamisch sind und sich natürlich verändern können. So kann es sein, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt im Leben einer Patientin (und mit dem richtigen Therapeuten) die Voraussetzungen für den Erfolg einer Psychotherapie erfüllt sind, in einer anderen Lebensphase oder bei einer anderen Therapeutin hingegen nicht.

Ich hoffe, ich konnte mit dieser dreiteiligen Reihe dazu beitragen, ein realistischeres und korrekteres Bild davon zu vermitteln, was Psychotherapie ist – und für wen sie geeignet ist. Interessierte können hier gerne mehr über meine persönliche Arbeitsweise als Psychotherapeut erfahren.

© Dr. Christian Rupp 2021

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