Zugangswege zur Psychotherapie bei mir
Prinzipiell können Sie auf zwei Wegen an meine Praxis geraten – entweder, weil Sie durch die Terminservicestelle (116117) an meine Praxis für ein Erstgespräch vermittelt wurden (hierbei haben Sie keinen Einfluss auf die Wahl der Praxis) oder weil Sie sich selbst gezielt bei mir melden. Letzterer Weg ist der übliche und auch der, der mir persönlich im Hinblick auf die Möglichkeit, von Anfang an für eine gute Passung zwischen Therapeut und Patient:in zu sorgen, lieber ist. Generell können Sie alle Möglichkeiten auf der Seite Kontakt nutzen, um sich an meine Praxis zu wenden.
Variante A: Sie wurden von der Terminservicestelle (116117) an meine Praxis vermittelt und haben einen Vermittlungscode.
In diesem Fall lesen Sie bitte weiter unten unter „Variante B“ bei Schritt 4 weiter, da wir verpflichtet sind, Ihnen binnen vier Wochen ein Erstgespräch in der Psychotherapeutischen Sprechstunde anzubieten. Wichtig: Hierzu müssen Sie sich aktiv zu den Telefonzeiten bei uns melden und den Vermittlungscode nennen – das Zusenden des Kontaktformulars ist hier nicht ausreichend! Bitte bedenken Sie: Wir sind lediglich verpflichtet, Ihnen einen möglichen Termin vorzuschlagen, nicht Ihren Wunschtermin. Haben Sie bitte außerdem Verständnis dafür, dass Ihr Anspruch sich auf eine Erstabklärung der vorhandenen Problematik im Erstgespräch bezieht – nicht auf einen Therapieplatz, da dieser ja nicht auf dem „Nichts“ erschaffen werden kann. Zudem verfällt Ihr Rechtsanspruch auf einen Terminvorschlag, wenn Sie sich nicht binnen einer Woche nach der Vermittlung durch die Terminservicestelle bei uns gemeldet haben.
Variante B: Sie melden sich selbst gezielt bei mir.
Schritt 1: Prüfen Sie für sich, ob ich zu Ihnen passe.
Damit auch Sie die Möglichkeit haben, zu überprüfen, ob ich für Sie der „richtige“ Therapeut bin, sollten Sie sich als allererstes unter dem Menüpunkt „Über mich“ nicht nur über meine Schwerpunkte und Arbeitsweise informieren, sondern unter „Passe ich zu Ihnen?“ auch die 9-Punkte-Checkliste durchgehen. Diese dient vor allem dazu, Ihnen die Enttäuschung zu ersparen, die damit einhergeht, wenn man vielleicht lange auf ein Erstgespräch warten muss und dann feststellt, dass die Chemie nicht stimmt – was für eine gelingende Psychotherapie aber absolut unabdingbar ist. Wenn Sie den Eindruck haben, dass ich für Sie der passende Therapeut sein könnte, dann richten Sie gerne eine Anfrage an meine Praxis (Schritt 2).
Schritt 2: Aufnahme auf die Warteliste für ein Erstgespräch
Wenn Sie uns ein ausgefülltes Kontaktformular über die Praxiswebsite zuschicken oder sich während der Telefonzeiten bei meinen beiden Mitarbeiterinnen melden, geben wir Ihnen zeitnah, i. d. R. binnen zwei Werktagen, eine Rückmeldung, ob wir Sie auf die Warteliste für ein Erstgespräch aufnehmen oder nicht. Im Angesicht einer sehr großen Zahl von Anfragen mussten wir diesen frühen Vorauswahl-Schritt einführen, was letztlich zugunsten der Patient:innen ist, da wir hierdurch schon früh für eine bessere Zuordnung sorgen können. Faktoren bei der Entscheidung über die Aufnahme auf die Warteliste für ein Erstgespräch sind u. a. beispielsweise die Passung zwischen dem beschriebenen Anliegen und meinen Tätigkeitsschwerpunkten, der Überlappungsgrad zwischen ihren angegebenen Verfügbarkeitszeiten und meinen Arbeitszeiten, die aktuelle Länge der Warteliste (um unzumutbare Wartezeiten zu verhindern) und die Frage, ob evtl. (was im ländlichen Bereich schnell einmal vorkommt) ein naher Angehöriger oder Freund der anfragenden Person bei mir in Behandlung ist (in diesem Fall schreibt die Berufsordnung für Psychotherapeuten vor, dass ich die anfragende Person nicht behandeln darf). Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass, sollte letzteres zutreffen, wir Ihnen aufgrund der Schweigepflicht natürlich nicht mitteilen dürfen, um wen es sich handelt.
Schritt 3: Ihre Rückmeldung ist gefragt
Wenn wir Sie auf die Warteliste für ein Erstgespräch aufnehmen, teilen wir Ihnen einen Zeitpunkt mit, zu dem Sie sich bitte erneut von sich aus in Erinnerung rufen. Wenn Sie dies tun, werten wir dies als Zeichen von anhaltendem Interesse und Bedarf und berücksichtigen es bei der Vergabe von Erstgesprächsterminen positiv. Da wir auf unserer Warteliste immer den genannten Zeitpunkt dokumentieren, nehmen wir Sie von der Warteliste herunter, wenn zu dem genannten Zeitpunkt keine Rückmeldung eingegangen ist, was wiederum denjenigen zugutekommt, die sich aktiv zurückmelden und mit einem Erstgespräch versorgt werden können. Durch das beschriebene Vorgehen ist es uns zwar gelungen, die Wartezeit auf ein Erstgespräch zu verkürzen; Sie liegt jedoch im Schnitt immer noch bei 3-6 Monaten.
Schritt 4: Erstgespräch in der Psychotherapeutischen Sprechstunde
Erstgespräche in der Psychotherapeutischen Sprechstunde finden meist montags nachmittags und/oder freitags mittags sowie teilweise an weiteren Tagen statt, wenn Termine durch bestehende Patient:innen abgesagt wurden. Ich nehme mir für diese in der Regel anderthalb Stunden Zeit (manchmal auch noch mehr), da es mir ein Anliegen ist, alle Informationen zusammenzutragen, die für mich wichtig sind, um zu entscheiden, ob eine Behandlung indiziert ist (Liegt eine Diagnose vor?), welche Art von Behandlung indiziert ist (ambulante Psychotherapie oder etwas anderes, z. B. stationäre Behandlung?) und, wenn Psychotherapie indiziert ist, welche Art (Verhaltenstherapie oder ein anderes Verfahren) am besten geeignet wäre. Wenn Verhaltenstherapie geeignet ist, kommt es dann noch auf die persönliche beidseitige Passung („Stimmt die Chemie?“) und die Frage an, ob ich mich imstande fühle, mit meiner Fachkompetenz das vorliegende Problem zu behandeln, da ich andernfalls einen Behandlungsfehler durch Übernahmeverschulden begehen würde. Auch bei diesem Schritt ist es somit möglich, dass ich Sie aus den unterschiedlichsten Gründen zur weiteren Behandlung an eine andere Stelle weiterverweise, wobei ich stets bemüht bin, eine möglichst individuell passende Empfehlung auszusprechen. Oft nenne ich in dem Fall auch gezielt geeignete Selbsthilfeliteratur, verschreibe eine passende Gesundheits-App (DiGA) oder berate Sie gezielt, wie Sie in Eigenregie Veränderungsschritte einleiten können, sodass jede und jeder nach dem Erstgespräch meine Praxis mit einer Idee verlässt, was sie oder er als nächstes unternehmen kann. Liegt eine akute schwerwiegende Problematik mit sofortigem Behandlungsbedarf vor, kann ich Ihnen am Ende des Erstgesprächs direkt eine Klinikeinweisung erstellen und Ihnen geeignete Kliniken nennen. In jedem Fall erhalten Sie am Ende des Termins von mir auch ein Formular namens PTV 11, auf dem meine (Verdachts-)Diagnose und meine Empfehlungen zum weiteren Vorgehen dokumentiert sind.
Schritt 5: Aufnahme auf die Warteliste für einen ambulanten Therapieplatz
Wenn im Erstgespräch alles passt, werden Sie auf die Warteliste für einen festen Therapieplatz aufgenommen, welche von der Warteliste für Erstgespräche getrennt ist. Da Therapieplätze immer einen festen wöchentlichen Termin zur jeweils gleichen Uhrzeit beinhalten, frage ich Sie in der Regel, ob Sie alle Uhrzeiten möglich machen können oder wir Zeiten notieren sollen, die „tabu“ sind. Generell gilt: Je mehr terminliche Einschränkungen, desto länger wird die Wartezeit werden. Erfreulicherweise konnte die Wartezeit zwischen Erstgespräch und Therapiebeginn im vergangenen Jahr deutlich reduziert werden und liegt nun meist zwischen 2 und 6 Monaten.
Schritt 6: Ihre Rückmeldung ist erneut gefragt
Wie auch schon bei der Warteliste für Erstgespräche gilt auch hier: Ihre aktive Rückmeldung ist wichtig. Am Ende des Erstgesprächs nenne ich Ihnen den Zeitpunkt, zu dem Sie sich bitte zurückmelden sollen, um Ihr anhaltendes Interesse an einem Therapieplatz kundzutun, und dokumentiere diesen. Auch hier gilt: Erhalten wir zum vereinbarten Zeitpunkt keine Rückmeldung von Ihnen, nehmen wir Sie zugunsten der anderen wartenden Patient:innen von der Warteliste herunter.
Schritt 7: beginn regelmässiger termine
Wenn wir Ihnen einen regelmäßigen Therapieplatz anbieten können, meldet sich in der Regel ca. zwei Wochen vorher eine meine Mitarbeiterinnen bei Ihnen, wird Ihnen den Termin vorschlagen und Ihnen zudem das Prozedere bzgl. des Konsiliarberichts erklären, den wir Ihnen danach zuschicken, damit Sie frühzeitig Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt aufsuchen können, die oder der dieses Formular im Vorfeld des Therapiebeginns ausfüllen muss. Im ersten Gespräch nach der Wartezeit kläre ich Sie ausführlich über alles auf, was Sie vor Beginn einer Psychotherapie alles wissen müssen, und erst in der nächsten Sitzung stellen wir gemeinsam den Antrag auf Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse, sodass Sie noch einmal in sich gehen und die Entscheidung bewusst treffen können. Es folgt dann noch eine weitere probatorische Sitzung, und erst dann beginnt die eigentliche Therapie.
Alles, was Schritt 7 und den anschließenden Therapieverlauf betrifft, finden Sie zusammengefasst in der PDF-Datei „Informationen zur Psychotherapie“, die Sie am Ende des Erstgesprächs auch ausgedruckt von mir erhalten und die ich im Falle eines Therapiebeginns (nicht vorher) in unterschriebener Form benötige, da Sie hiermit offiziell in die Rahmenbedingungen der Therapie einwilligen. Da sich Teile des Ablaufs und die Abrechnung zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den privaten Krankenversicherungen bzw. der Beihilfe unterscheiden, finden Sie jeweils ein Dokument für gesetzlich versicherte und eines für privat versicherte Patient:innen.
- Informationen zur Psychotherapie für gesetzlich versicherte Patient*innen
- Informationen zur Psychotherapie für privat versicherte Patient*innen
Anbei finden Sie zudem als PDF-Dokument die Patienteninformation zu Datenverarbeitungsvorgängen in meiner Praxis, zu der ich gemäß EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) verpflichtet bin.