Die Fallstricke unseres Gedächtnisses – Teil 2: Von falschen Erinnerungen, fatalen Augenzeugenberichten und dem Nutzen für die Psychotherapie

Nachdem ich mich in Teil 1 mit der Ursache für das Fehlen von Erinnerungen an die frühe Kindheit beschäftigt habe, komme ich nun zu den „falschen“ Erinnerungen bzw. zu der Antwort auf die Frage, warum manche Menschen durchaus sehr echt wirkende Erinnerungen an beispielsweise ihren eigenen Kinderwagen haben. Nun, dies ist dem Umstand geschuldet, dass unser gesamtes autobiographisches Gedächtnis extrem flexibel – und damit ebenso fehleranfällig ist. Die Erforschung der Unzuverlässigkeit unserer Erinnerungen hat wahrscheinlich in den letzten drei bis vier Jahrzehnten eine ganze Menge unschuldige Angeklagte davor bewahrt, zu Unrecht eingesperrt oder gar hingerichtet zu werden. Zuvor, so ist es inzwischen bekannt, kam es nicht selten vor, dass Angeklagte aufgrund falscher Aussagen verurteilt wurden. Ich spreche hier nicht von absichtlich falschen Aussagen, sondern von solchen, die den Fehlern unseres Gedächtnisses innewohnen.

Ein Beispiel: Stellen Sie sich bitte vor, was im Kopf einer Zeugin, die eine Straftat beobachtet hat, passiert, die von der Richterin als allererstes gefragt wird: „Mit welcher Hand hat der Täter das Opfer erwürgt?“. Das Problem an dieser Frage ist, dass sie gleich zwei Suggestionen, d. h. vermeintliche Feststellungen enthält, die der Zeugin hier quasi unbewusst „untergejubelt“ werden, nämlich 1) dass der Täter ein Mann war, und 2) dass dieser das Opfer mit der Hand gewürgt hat.

Um nun zu verstehen, was im Kopf der Zeugin von statten geht, muss man wissen, dass Erinnerungen grundsätzlich alles andere als ein korrektes Abbild der Realität sind. Vielmehr sind sie eine Konstruktion aus verschiedenen Elementen, und Suggestionen wie die der Richterin können einer Erinnerung wesentliche Elemente hinzufügen, denn (auch das muss man wissen): Jedes Mal, wenn eine Erinnerung ins Bewusstsein geholt, d. h. erinnert wird, kann sie verändert und in diesem veränderten Zustand abgespeichert werden.

 Im vorliegenden Fall passiert folgendes: Die Zeugin hat womöglich gesehen (= echte Erinnerung), dass eine vermummte Gestalt das Opfer angegriffen hat, mehr aber nicht. Durch ihre Aussage im Gerichtssaal ist die Erinnerungsspur nun aktiv und für Veränderungen anfällig, und die wahrscheinlich unbeabsichtigten Suggestionen der Richterin werden der Erinnerung hinzugefügt, die nun abgespeichert wird als „Ein männlicher Täter würgte das Opfer mit der Hand“ (= falsche Erinnerung). Man kann diesem Phänomen entgegenwirken, indem man sich diese Prozesse bewusst macht (und die Richterin wäre gut beraten, statt suggestiver offene Fragen wie „Was haben Sie gesehen“ zu stellen!), aber um ehrlich zu sein: Das ist schwer und erfordert viel mentale Kontrolle. Zum Glück haben die Forschungsergebnisse zu falschen Augenzeugenaussagen inzwischen vielerorts Eingang in die juristische Praxis gefunden. Ein weiterer Bereich, in dem in der Vergangenheit leider aufgrund der Unkenntnis der leichten Manipulierbarkeit von Erinnerungen viel Unfug getrieben wurde, ist leider die Psychotherapie, insbesondere die Psychoanalyse. Opfer dessen waren in dem Fall Patient*innen, denen der Therapeut in suggestiver Weise klargemacht hat, dass die Ursache ihren Leids ein nicht erinnerbares Trauma in der Kindheit sei, was diese fortan begangen zu glauben und was natürlich verheerende Folgen hatte. Mit anderen Worten: Diesen Menschen ging es nach der Therapie schlechter als vor dieser.

Aber was haben falsche Zeugenaussagen nun mit Erinnerungen an die Zeit vor unserem dritten Lebensjahr auf sich? Nun, hier stammen die Modifikationen unserer Erinnerungen nicht von einer Richterin, sondern von unseren Bezugspersonen, z. B. Eltern und älteren Geschwistern, die uns im weiteren Leben einiges über unsere frühe Kindheit erzählt haben, oder von Fotos und Videos, die wir von uns als Kleinkind gesehen haben. Machen Sie sich bewusst, dass, wie oben beschrieben, Erinnerungen immer eine Konstruktion sind, in der die echte Erinnerung nur ein Bestandteil ist. Aufgrund dieser Forschungserkenntnisse geht man heute allgemein davon aus, dass die besagten Erinnerungen an die Zeit vor dem vollendeten dritten Lebensjahr das Ergebnis möglicherweise rudimentärer bildhafter Erinnerungen (wie Sie vor dem vollendeten dritten Lebensjahr vorliegen, siehe Teil 1) sind, die dann in späteren Jahren um das angereichert wurden, was wir von anderen über uns gehört und gesehen haben. Es klingt verblüffend und schwer nachvollziehbar, denn man sollte ja meinen, dass diese Elemente miteinander nicht kompatibel sind, weil die Perspektive (Eigen- vs. Fremdperspektive) ja nicht dieselbe ist. Aber, so schwer es hinzunehmen ist: Genau so ist es. Tatsächlich kann eine falsche Erinnerung sogar ohne echte „Basis“ nur aus Informationen durch Dritte entstehen – und das Verblüffende, das uns die Forschung zeigt, ist, dass diese Erinnerungen sich vom Gefühl her genau so richtig und authentisch anfühlen wie die, denen weniger „beigemischt wurde“. Ein relativ alltagsnahes Phänomen kennt in diesem Kontext wahrscheinlich fast jeder, nämlich, wenn wir erinnern, etwas mit z. B. unserem Partner besprochen zu haben, obwohl wir nur intensiv darüber nachgedacht haben, es zu besprechen. Nun, Sie können mir glauben, zumindest mein Ehemann kann davon ein Lied singen.

So befremdlich und bisweilen unheimlich die Fehlbarkeit unseres Gedächtnisses scheinen mag, so sehr liegt darin doch auch Potenzial, und zwar vor allem für meine Tätigkeit als Psychotherapeut. Die Veränderbarkeit von Erinnerungsstrukturen, vor allem der damit verknüpften Gefühle und Bewertungen, ist nämlich die Voraussetzung für jede Art der Traumatherapie, die ansonsten schier unmöglich wäre (anzuwenden natürlich nur auf reale Traumata und nicht auf solche, die man der Patientin vorher eingeredet hat). Auch das bei der Behandlung von wiederkehrenden Alpträumen zur Anwendung kommende „Imagery Rescripting“ basiert hierauf. Somit bin ich, auch in Anbetracht der zu beachtenden Fallstricke bei Augenzeugenvernehmungen (und gewisser Ehekonflikte), absolut der Meinung, diese besondere Eigenschaft unseres Gedächtnisses vor allem als Chance zu betrachten.

© Dr. Christian Rupp 2021

Die Fallstricke unseres Gedächtnisses – Teil 1: Warum wir an unsere früheste Kindheit keine Erinnerungen haben

Erinnern Sie sich daran, wie Sie mit 18 Monaten im Kinderwagen lagen und Ihre Eltern Sie anschauten? Oder daran, wie Sie mit zwei Jahren fröhlich über die Blumenwiese im Allgäu flitzten? Die meisten psychologischen Forschungsbefunde zeigen relativ eindeutig, dass Erwachsene keine echten Erinnerungen an die Zeit vor dem vollendeten dritten Lebensjahr aufweisen. Ich schreibe bewusst „echte“, weil Erwachsene an diese Zeit vor dem vollendeten dritten Lebensjahr durchaus Erinnerungen berichten, es sich hierbei jedoch eher um falsche Erinnerungen handelt – doch mehr dazu in Teil 2.

Zunächst soll es um die Frage gehen, warum das bewusste Erinnern erst so spät einsetzt. Ich muss zudem präzisieren, dass es hierbei nur um das Erinnern autobiographischer Erfahrungen geht, also z. B. die letzte Geburtstagsfeier, die letzte Fahrt in den Urlaub, etc. Die psychologische Gedächtnisforschung hat gezeigt, dass autobiographische Erinnerungen im Gehirn ganz anders gespeichert werden als beispielsweise erlernte Fertigkeiten wie Krabbeln und Laufen oder auch Sprache. Wann immer ich von „Erinnerungen“ spreche, meine ich also immer die autobiographischen Erinnerungen an Ereignisse in unserem Leben.

Liegt die Unfähigkeit des Erinnerns also daran, dass Kleinkinder unter drei Jahren einfach keine autobiographischen Erinnerungen speichern? Nein, gewiss nicht. Aber, und das ist wichtig: Kleinkinder unter drei Jahren speichern Erinnerungen anders ab als ältere Kinder. Zwei Unterschiede hinsichtlich des Abspeicherns werden in der Wissenschaft als die ausschlaggebenden diskutiert. Der erste Unterschied besteht darin, dass Kinder unter drei Jahren im Gegensatz zu älteren Kindern noch nicht über ein so genanntes Ich-Bewusstsein verfügen (vielleicht haben Sie schon einmal von den Spiegelexperimenten mit dem roten Punkt auf der Stirn des Kindes gehört – hiermit wird genau dieses Ich-Bewusstsein untersucht). Weil dem so ist, werden auch Erinnerungen noch nicht mit Bezug zum eigenen Selbst gespeichert. Ist das Ich-Bewusstsein nach dem dritten Lebensjahr entwickelt, ist somit der Zugriff auf Erinnerungen, die noch nicht mit Bezug zum eigenen Selbst abgespeichert sind, blockiert.

Der zweite Unterschied betrifft die wohl wichtigste Veränderung im Kleinkindalter: Den Erwerb der Sprache. Was tun wir Erwachsene, wenn wir unsere Erinnerungen mit anderen teilen wollen? Wir erzählen ihnen davon, und die Voraussetzung dafür ist, dass wir die Dinge, die wir erlebt haben, in verbalisierbarer Form im Gedächtnis gespeichert haben. Bis ungefähr zum Ende des dritten Lebensjahrs ist diese Art des Abspeicherns wegen des Fehlens von Sprache jedoch nicht möglich, und folglich können die (durchaus vorhandenen) alten, aber lediglich bildhaft oder emotional abgespeicherten Erinnerungen nach dem Spracherwerb auch nicht mehr bewusst erinnert werden. Dass die Unfähigkeit zum bewussten Erinnern fehlt, bedeutet also keineswegs, dass keine Erinnerung vorhanden ist. So kommt es beispielsweise bei Kindern, die vor dem vollendeten dritten Lebensjahr missbraucht wurden, also ein Trauma erlitten haben, vor, dass diese zwar keine bewusste Erinnerung an den Vorfall haben, sich die Gedächtnisspur wohl aber in Form von diffusen Gefühlen und Körperreaktionen bemerkbar macht – und zwar bis ins Erwachsenenalter hinein.

Übrigens hat die Forschung hierzu auch gezeigt, dass die frühesten bewussten, also sprachlich zugängigen Erinnerungen an Kindheitserlebnisse mit zunehmendem Alter immer weniger bzw. schwerer erinnerbar werden, wobei insbesondere das siebte Lebensjahr einen Wendepunkt bzgl. des Erinnerns dieser frühen Kindheitserinnerungen zu markieren scheint. Interessanterweise sind es wiederum gerade die Kindheitserinnerungen, die z. B. von Menschen mit fortschreitender Alzheimer-Demenz noch bewusst erinnert werden. Ein weiteres Ergebnis der Forschung in diesem Bereich ist zudem, dass das Ausmaß unserer bewussten Erinnerungen an die Kindheit davon abhängig ist, wie viel unsere Bezugspersonen mit uns gesprochen haben. Wenn man sich die Bedeutung des Spracherwerbs für unser bewusstes Erinnern vor Augen führt, ist es keine Überraschung, dass Kinder, mit denen viel gesprochen wurde, später mehr aus ihrer Kindheit bewusst erinnern und in Worte fassen können.

In Teil 2 werde ich auf die Frage eingehen, wie sich die durchaus völlig echt und authentisch wirkenden Erinnerungen an unsere frühe Kindheit erklären lassen und was dies mit falschen Augenzeugenaussagen zu tun hat.

© Dr. Christian Rupp 2021