Gut zuhören statt gut zureden: Über Pseudo-Empathie und das Prinzip Validierung.

Wie es dazu kommt, dass Menschen, die ihre negativen Gefühle äußern, so schnell vor den Kopf gestoßen werden, und was Validierung daran ändern kann.

Es ist ein Phänomen, das mir nicht nur beruflich ständig begegnet, wenn ich in Einzel- und Gruppentherapiesitzungen zwischenmenschliche Problemsituationen auseinandernehme, sondern auch im privaten Alltag: Gut gemeinte, aber oft wenig hilfreiche Reaktionen auf Äußerungen von Menschen, die sich trauen, auf die Frage „Wie geht’s dir“ ehrlich zu sagen, dass es ihnen nicht gut (oder gar: schlecht) geht. Was typischerweise passiert, ist, dass das Gegenüber auf eine der folgenden Arten reagiert. Variante 1 möchte ich einmal das „Kleinreden“ nennen. Damit meine ich das, was das Gegenüber tut, wenn es Dinge entgegnet wie „Ach, das wird schon wieder“, „Jeder hat mal einen schlechten Tag“ oder „Du schaffst das schon“. Ich bin mir sicher, dass die meisten Menschen, die solche Dinge entgegnen, dies mit bester Absicht tun. Was man jedoch bedenken sollte, ist, dass alle genannten Äußerungen die Gemeinsamkeit haben, dass sie demjenigen, dem es schlecht geht, nicht signalisieren, dass man ihn mit seinem Befinden ernst nimmt – oder mit anderen Worten: Man spricht seinen Gefühlen damit keine Gültigkeit, keine Daseinsberechtigung zu. Ähnlich verhält es sich mit Variante 2, die ich als „Ungefragte Ratschläge“ bezeichnen würde. Hiermit meine ich die ebenso häufig zu beobachtende Tendenz, der Person, die einem offenbart hat, dass es ihr schlecht geht, irgendwelche Ratschläge oder Tipps zu geben, ohne dass diese überhaupt um diese gebeten hat. Äußerungen wie „Versuch mal Y, dann geht es dir schon wieder besser“ – oder sogar Vorwürfe wie „Tja, musst du dich bei deinem Lebenswandel ja auch nicht wundern, hab ich dir ja immer gesagt“ gehören in diese Rubrik. Dass Letztere der betroffenen Person nicht helfen, sondern vor allem die Unzufriedenheit und Genervtheit des Gegenübers zum Ausdruck bringen, muss ich wohl nicht erklären. Aber auch die nicht-vorwurfsvollen „Ratschläge“ können schnell nach hinten losgehen, denn erstens hat die betroffene Person, der es schlecht geht, ja gar nicht darum gebeten, und zweitens signalisieren auch diese auf der Beziehungsebene letztlich eine Missachtung der Gefühlslage.

Variante 3 ist eine, für die ich gerne die Bezeichnung „Pseudo-Empathie“ verwende. Damit meine ich Äußerungen des Gegenübers, die auf den ersten Blick so wirken, als würde man die Gefühle des Betroffenen wirklich nachempfinden, wie z. B. „Ja, das hatte ich auch mal – das ist bei dir bestimmt auch, weil du nicht genug raus gehst“ oder „Meine Schwester hatte das auch, die hatte die Trauer um Papa nicht verarbeitet – du hast ja dieses Jahr auch deine Mutter verloren“. In diese Kategorie fallen auch Verhaltensweisen wie das Beenden der Sätze des Betroffenen (weil man sich einbildet, man wisse, was die Person meint) oder suggestive Fragen wie „Du hast bestimmt auch den Lebensmut verloren, ne?“. Ich spreche deshalb von Pseudo-Empathie, weil das jeweilige Gegenüber sich hierbei nicht selten für hochgradig empathisch hält und es vordergründig auch so wirken kann, dies jedoch meist überhaupt nicht der Fall ist. Was Menschen in diesem Fall eigentlich tun, ist in der Regel, ihre eigenen persönlichen Erfahrungen auf die betroffene Person zu projizieren – getreu dem Motto: „Wenn es bei mir oder jemand anderem so war, ist es bei ihr bestimmt genauso“. Im Grunde sind diese Menschen in dem Moment also sehr ich-zentriert und mitnichten empathisch. Denn das würde bedeuten, wirklich offen für die Gefühle der anderen Person zu sein, sich selbst zurückzunehmen und besser gut zuzuhören anstatt gut zuzureden.

Doch warum machen Menschen so etwas? Nun, als Psychotherapeut habe ich hierzu Antworten auf mehreren Ebenen. Zum einen könnte man sagen, dass es daran liegt, dass es in der Schule kein Schulfach namens „sozial-emotionale Kompetenz“ gibt. Weil das so ist und weil wir es auch an anderer Stelle nicht wirklich beigebracht bekommen (außer vielleicht in einer guten Psychotherapie), sind wir meistens nicht besonders geübt darin, negative Emotionen (bei uns ebenso wie bei anderen Menschen) auszuhalten. Unterschwellig wird uns in der Regel ab dem Kindesalter vermittelt, dass man negative Gefühle „weg machen“ muss, und die Folge davon ist, dass wir sie bei anderen Menschen auch gerne „weg reden“ möchten, und zwar so schnell wie möglich. Und wie schon oben beschrieben, haben die allermeisten Menschen sicherlich eine sehr gute Absicht dabei und wollen dem Betroffenen wahrscheinlich tatsächlich helfen.

Doch was ist die Alternative? Sie besteht darin, das zu tun, was wir Psychotherapeuten „Validieren“ nennen. Hiermit gemeint ist im Kern, den Gefühlen unserer Mitmenschen, seien sie angenehm oder unangenehm (alle Gefühle gehören zum Leben dazu) Gültigkeit zuzusprechen, d. h. sie ernst zu nehmen, anzuerkennen und auszuhalten, ohne ungefragte Versuche der Lösung, Aufmunterung oder des „Wegmachens“ zu unternehmen. Es bedeutet, zu signalisieren, dass es okay ist, sich schlecht zu fühlen. Sagt eine Person, dass es ihr schlecht geht, könnte eine validierende Aussage des Gegenübers z. B. darin bestehen, einfach nur zu sagen „Ich verstehe. Das ist okay. Danke, dass du mir das erzählst“ und dann zu fragen, ob die Person mehr davon erzählen möchte. Und bevor man mit irgendeinem Ratschlag um die Ecke kommt, sollte man die Person besser fragen, was sie sich von einem wünscht („Sag mir ruhig, wie ich dir helfen kann: Brauchst du einen Ratschlag oder hilft es dir, wenn ich einfach nur zuhöre?“).

Möglicherweise liegt Ihnen das jetzt erst einmal quer im Magen, weil Sie denken, dass Sie die Person doch aus ihrem „Loch rausholen“ müssen und sie die negativen Gefühle nur verstärken. Ich kann Ihnen allerdings aus Überzeugung und Erfahrung sagen: Das Gegenteil ist der Fall. Validierung öffnet nicht nur oft die Tür zu einer Person, sondern reicht mitunter sogar aus, um die unangenehmen Gefühle besser zu verarbeiten. Was enorm verletzen kann, sind hingegen die Varianten 1 bis 3, denn sie stoßen die betroffene Person schnell vor den Kopf und vermitteln ihr das Gefühl, nicht okay zu sein. Validierung hilft also und ist gleichzeitig so einfach – vielleicht ein gutes Vorhaben für die bevorstehende besinnliche Zeit?

© Christian Rupp 2022

Artikel über Ghosting mit meinem Expertenbeitrag in der Süddeutschen Zeitung

Nach der kürzlichen Enttäuschung mit dem WELT-Artikel zum Thema „Orbiting“ habe ich mit der Süddeutschen Zeitung bzw. mit dem Journalisten Matthias Kreienbrink, dem ich erneut ein Interview zum Thema Ghosting gegeben habe, heute wieder eine positive Presseerfahrung gemacht. Der Link zum Online-Artikel findet sich hier, das Foto zeigt den Artikel in der Printausgabe vom 16.11.2021.

Süddeutsche Zeitung, 16.11.2021, S. 19

Gendersternchen, divers, trans, non-binary, inter & Co: Was bedeutet eigentlich was?

Ein kurzer Überblick über die Hintergründe des Genderns, des dritten Geschlechts und wichtiger psychologischer Forschung.

Vor einiger Zeit wurde ich als Psychologe und Psychotherapeut von einer lieben Bekannten gefragt, was es eigentlich mit dem neuen dritten Geschlecht namens “divers” auf sich hat, warum sich Transmenschen meist nicht als divers identifizieren und was genau eigentlich der Sinn des Genderns ist. Daher entschied ich, einen kurzen Beitrag zu verfassen, um ein wenig Klarheit in den diesbezüglich schwer zu überblickenden Begriffsdschungel zu bringen. Also – los geht’s.

Warum eigentlich gendern? Die psychologischen Hintergründe.

Hier muss man zwei Aspekte trennen: Erstens die Frage, warum es sinnvoll ist, z. B. bei der Nennung von Berufen (“Arzt/Ärztin”, “Polizist/Polizistin”, “Psychotherapeut/Psychotherapeutin”, etc.), nicht nur die männliche Form (das so genannte generische Maskulinum) zu verwenden, sondern die weibliche und die männliche Form – und zweitens, was der Grund dafür ist, männliche und weibliche Form in ein einzelnes Wort mit Sternchen, Unterstrich oder Doppelpunkt zu integrieren (“Ärzt*in”, “Polizist_in”, “Psychotherapeut:in”).

Zum ersten Punkt: Weibliche und männliche Formen nebeneinander zu nennen, hat tatsächlich gute Gründe, da psychologische Forschung klar zeigt, dass wir (und insbesondere Kinder) je nach Wortwahl (“Arzt”, “Krankenschwester”, “Ingenieur”, “Erzieherin”, etc.) entsprechende Repräsentationen von Männern oder Frauen im Kopf haben und das generische Maskulinum somit eben nicht wirklich “alle einschließt”. Mit anderen Worten: Die Wortwahl hat Einfluss auf unsere Vorstellung von dem zugrundeliegenden Begriff. Die besagten (methodisch guten) Studien zeigen, dass bei der genderstereotypen Verwendung der Berufsbegriffe (“Arzt”, “Erzieherin”…) Kinder mit einer höheren Wahrscheinlichkeit den zu ihrem Geschlecht passenden Beruf (Mädchen “Erzieherin”, Jungen “Arzt”) auswählen als den nicht zu ihrem Geschlecht passenden Beruf. Daher kann man sagen, dass es tatsächlich Sinn macht, beide Geschlechtsformen in der Kommunikation zu verwenden, damit man z. B. bei Stellenanzeigen alle Menschen anspricht. Wer sich hierfür noch weiter interessiert, dem kann ich diesen Beitrag von Leschs Kosmos sehr empfehlen: https://www.zdf.de/wissen/leschs-kosmos/gendern-wahn-oder-wissenschaft-100.html

Zum zweiten Punkt: Das mit dem Sternchen, Doppelpunkt oder Unterstrich (auch genannt “gender gap”) hat wiederum die Bewandtnis, dass man dadurch all diejenigen einschließen möchte, die sich weder dem einen noch dem anderen Geschlecht klar zuordnen können. Hier gibt es nun wiederum verschiedene Formen.

Die Bedeutung von divers, inter & non-binary

“Divers”, was als offizielles drittes Geschlecht eingeführt wurde, bezieht sich meinem Verständnis nach sowohl auf auf das biologische Geschlecht (englisch “sex”) als auch auf das soziale Geschlecht (englisch “gender”), also die selbst gewählte und gefühlte gesellschaftliche Geschlechterrolle. Zum einen gibt es Menschen, die biologisch nicht eindeutig einem Geschlecht zuzuordnen sind, also männliche und weibliche Geschlechtsmerkmale haben. Hier spricht man medizinisch von Intersexualität. In der Vergangenheit wurden diese Menschen meist als Säugling in die von den Eltern gewünschte Option “hin operiert”, was sich dann nicht selten in der Pubertät als falsche Entscheidung entpuppte, weshalb dies heute nicht mehr praktiziert wird. 

Zum anderen bezeichnet “divers” all jene Menschen, die zwar biologisch eindeutig einem Geschlecht zugeordnet werden können, sich aber vom subjektiven Gefühl her keiner der beiden Geschlechterrollen (gender) zuordnen können oder wollen. Diese Menschen bezeichnen sich oft auch als nicht-binär bzw. non-binary

Und was bedeutet nun “trans”?

Insgesamt handelt sich es sich beim dritten Geschlecht “divers” also um ein deutlich anderes Konzept als Transsexualität. Hierbei ist es so, dass das biologische Geschlecht nicht mit dem Gender übereinstimmt und die Menschen daher oft, aber nicht immer, eine Angleichung des biologischen Geschlechts an das subjektiv empfundene Gender anstreben. Dies bedeutet für die Betroffenen in der Regel einen beschwerlichen Weg, im Zuge dessen die Betroffenen sich auch psychotherapeutisch oder psychiatrisch begutachten lassen müssen, um sicherzustellen, das der Wunsch nach Angleichung nicht einer psychischen Störung entwächst und eine Operation sich nicht als folgenschwerer Fehler erweist. Anders als diverse Menschen ordnen sich transsexuelle Menschen aber nicht zwischen den Geschlechtern ein (wie diverse bzw. non-binäre Menschen), sondern eindeutig demjenigen, das nicht ihrem biologischen Geschlecht entspricht. Korrekter als “transsexuell” wäre übrigens der Begriff “transident”, weil die Geschlechtsidentität nichts mit der sexuellen Orientierung zu tun hat, sondern eben mit der Geschlechtsidentität (Gender).

Ich hoffe, hiermit, gang unabhängig davon, welche Meinung man zu dem Thema vertritt, zumindest zu einem besseren Verständnis dafür beigetragen zu haben, worum es geht und welche Sachverhalte sich hinter dem aktuell teils hitzig geführten Diskurs um Gendergerechtigkeit etc. verstecken.

Was meine eigenen Blogeinträge betrifft, habe ich mich übrigens überwiegend dazu entschieden, einfach abwechselnd die weibliche und männliche Form zu verwenden. Das ist für mich vom Lesefluss her eine angenehmere Variante als *, : oder _ , wenngleich ich in den meisten Praxisdokumenten und auf der Praxiswebsite das Gendersternchen verwende. Ich bin derweil froh, meine Bachelor-, Master- und Doktorarbeit alle auf Englisch verfasst zu haben, denn da ist die ganze Angelegenheit zum Glück viel einfacher zu lösen.

© Dr. Christian Rupp 2021

Über das Phänomen “Orbiting”: Das Ghosting 2.0?

Durch das Interview mit dem Journalisten Martin Busse vom Magazin “Mannschaft” (nachzulesen hier) kam es vor ca. einem Monat dazu, dass eine freie Journalistin bei mir wegen eines Interviews zum Thema Orbiting anfragte. Hierbei handelt es sich, kurz gesagt, um das Phänomen, dass Person A Person B ghostet, aber dann doch, z. B. über soziale Medien, indirekt im Dunstkreis von Person B bleibt, indem sie beispielsweise Twitter-Beiträge oder Instagram-Posts liked. Da meine ausführlichen Interviewantworten in dem endgültigen Zeitungsartikel leider nur sehr stichprobenartig vorkommen, veröffentliche ich sie hier in einem eigenen Blogbeitrag, der sich an den 6 Fragen der Journalistin an mich orientiert.

Warum betreiben Menschen Orbiting?

Auch wenn mir keine spezifische psychologische Forschung zu diesem Thema bekannt ist, so würde ich vermuten, dass es zwei wesentliche Motive hinter dem Verhalten gibt, sich zwar aus dem direkten zwischenmenschlichen Kontakt zurückzuziehen, jedoch „auf Umwegen“ immer noch am Leben der anderen Person teilzuhaben. Das erste Motiv scheint mir das Streben nach Kontrolle zu sein, also danach, die Person, die man eigentlich „geghostet“ hat, weiterhin „im Auge zu behalten“ und, z. B. getrieben von Eifersucht, daraufhin im Blick zu behalten, ob sie sozial positive Rückmeldungen erhält, gemocht wird, etc. Das andere naheliegende Motiv besteht vermutlich in einer ausgeprägten Ambivalenz derjenigen Person, die orbiting-Verhalten zeigt. D. h., das Orbiting stellt eine scheinbare Lösung für die Bindungsambivalenz der Person dar, die daraus besteht, dass sie, aus den unterschiedlichsten Gründen, von der anderen Person gerne Abstand möchte, aber es dann doch irgendetwas derart Anziehendes an der Person gibt, das sie dazu verleitet, immer wieder auf indirektem Wege an ihrem Leben teilzuhaben – vielleicht aus dem Gedanken heraus, dass man sich die Person ja doch noch „für später warmhalten“ kann.

Ist es immer ein bestimmter Typ Mensch, der Orbiting betreibt?

Auch hier kann ich nicht aufgrund von Forschungsergebnissen antworten, sondern nur aufgrund meiner psychologischen Grundkenntnis und meiner Berufserfahrung als Psychotherapeut. Das vorausgesetzt, würde ich nicht vermuten, dass nur ein bestimmter Typ Mensch Orbiting betreibt. Naheliegend ist es sicherlich, dass Menschen mit einem ambivalenten Bindungsstil und solche mit ausgeprägterer Selbstunsicherheit zu diesem Verhalten neigen (wegen der Angst vor der direkten Konfrontation) – ebenso wie Menschen mit Borderline-Persönlichkeitsstörung, bei denen derartiges Verhalten Teil der imponierenden Instabilität ist. Aber mit ziemlich großer Sicherheit hat meiner Einschätzung nach nur ein geringer Teil der Menschen, die Orbiting betreiben, eine psychische Störung.

Wie merke ich, dass jemand Orbiting mit mir betreibt?

Das haben Sie ja im Grunde schon selbst beschrieben. In der Regel fällt es im Bereich der sozialen Medien auf, da man dort nachverfolgen kann, wenn z. B. bei Instagram ein Foto geliked wurde oder die betreffende Person bei WhatsApp in meinen Status geschaut hat. Aber auch im realen Leben tritt dies auf, z. B. wenn eine Person, die eigentlich nicht mehr Teil meines Lebens ist, scheinbar „zufällig“ zur selben Zeit wie ich einkaufen geht oder unnötigerweise an meinem Haus vorbeifährt, um „mal unauffällig zu schauen, was los ist“. In extremen Fällen würde man hier von Stalking sprechen.

Wie komme ich aus einer Orbiting-Situation wieder raus?

Wenn es von der Ausprägung her in Richtung Stalking im realen Alltagsleben geht, würde ich aufgrund der dahingehend verbesserten Gesetzeslage immer dazu raten, sich an die Polizei zu wenden. Wenn das Orbiting lediglich im Bereich der sozialen Medien stattfindet, würde ich Betroffenen empfehlen, den betreffenden Menschen entweder mit dem Momentum der Überraschung zu konfrontieren (vielleicht einfach mal stumpf anschreiben und fragen, warum er/sie meine Bilder liked, aber mir seit Wochen nicht antwortet) oder aber einfach die Funktionen der sozialen Medien zu nutzen und die Person auf allen Kanälen zu blocken. Kommt es dann zu Stalking im realen Leben, sollte man sich wiederum an die Polizei wenden.

Wie kann ich verhindern, dass jemand Orbiting betreibt oder dass ich Orbiting mit einem Menschen betreibe?

Ich denke nicht, dass man Orbiting prophylaktisch verhindern kann. Das ginge höchstens dadurch, eine Person, die sich bei mir nicht mehr meldet, schon frühzeitig aktiv zu blockieren. Wichtiger scheint mir, wie in der vorherigen Frage beschrieben, die nötigen Grenzen zu setzen, sobald es passiert. Wenn es um einen selbst geht, so ist es sicherlich gut, die unter Frage 1 beschriebenen inneren Prozesse in sich selbst zu reflektieren und sich zu fragen, warum man von der Person nicht ablassen kann, sich aber auch nicht bei ihr meldet. Psychisch gesund ist es sicherlich eher, ambivalente Zustände nicht ewig aufrechtzuerhalten, sondern durch eine bewusste Entscheidung für oder gegen diese Person für Klarheit zu sorgen.

Wurde Orbiting durch Social Media erschaffen oder verstärkt? 

Erschaffen wurde es hierdurch sicherlich nicht, da es entsprechende Tendenzen (siehe Frage 3) schon früher gab und das Thema wahrscheinlich so alt wie die Menschheit ist. Allerdings haben soziale Medien orbiting natürlich viel einfacher und dadurch viel besser sichtbar gemacht. Neu ist im Gegensatz zu den alten orbiting-Methoden im realen Leben ist allerdings nach meiner Einschätzung, dass die Hemmschwelle niedriger ist – weil die Scham, die man vielleicht noch beim Ertappt Werden im realen Leben empfunden hätte, in den Weiten des Internets natürlich wegfällt.

Der Artikel in der WELT

Den am 5.11.21 online in der WELT veröffentlichten Artikel kann man hier nachlesen. Der Absatz, in dem ich in (kleinen) Auszügen wiedergegeben werde, ist dieser:

Leider ist dieser Fall ein solcher, bei dem ich es im Nachhinein ein Stück weit bereue, ein Interview gegeben zu haben. Zwar werde ich korrekt zitiert (auch wenn es ein wenig wo wirkt, als käme das mit den 99 % von mir, was es nicht tut), jedoch fühle ich mich nicht wirklich wohl damit, in einem Artikel aufzutauchen, der vom Stil her ein wenig an die Bravo erinnert und nicht meinen Geschmack in Sachen Seriosität trifft. Zumal es natürlich schade ist, dass aus meinen Interviewantworten nur so ein kleiner Bruchteil verwendet wurde, und dann nicht einmal das, was aus meiner Sicht interessant oder wissenswert gewesen wäre – wobei es journalistisch auch angemessen gewesen wäre, bei der Frage nach dem Typ Mensch, der Orbiting betreibt, nicht nur die Sichtweise des Kollegen Steffes-Holländer, der narzisstische Motive ins Feld führt, zu erwähnen, sondern daneben auch meine Sichtweise (s. o., zweite Frage). Daher missfällt mir auch die Überschrift ein gutes Stück weit. Und dann ist leider ausgerechnet in dem oben abgebildeten Abschnitt noch ein Tippfehler (bei “oder Person” fehlt ein “die”). Alles in allem ein bisschen sad.

An dieser Stelle möchte ich umso mehr noch einmal erwähnen, dass ich mit Presseanfragen zu psychologischen Themen bisher stets gute Erfahrungen gemacht habe und dieser Fall eine Ausnahme darstellt. Und da so ein Vorfall mir vor Augen führt, wie gut ich selbst schreiben kann, habe ich das diese Woche gleich zweimal wieder getan – nämlich mit eben diesem Artikel und hier zum Thema Gendern, drittem Geschlecht & Co.

© Dr. Christian Rupp 2021

Typische Missverständnisse rund um die Psychotherapie – Teil 1: „Ich hab‘ ne Überweisung zum Psychologen“.

Auch wenn die Aufklärung über sich hartnäckig haltende Missverständnisse, Mythen und Fehlannahmen bezüglich Psychologie und Psychotherapie der ureigene Kern meines Blogs „Psycholography“ ist und ich viele der folgenden Themen schon in diversen anderen Artikeln gestreift habe, so habe ich mich nach drei Jahren als Psychotherapeut in eigener Praxis entschieden, eine ganze dreiteilige Reihe über typische Missverständnisse rund um meinen Beruf zu schreiben. Inspiriert hierzu haben mich natürlich mein Berufsalltag, aber auch der Austausch mit Kolleginnen und wiederum Menschen in meinem Umfeld, die erfrischender Weise gar nichts mit der ganzen „Psycho-Welt“ zu tun haben.

Dieser erste Teil widmet sich all den Missverständnissen rund um die verschiedenen Berufsbezeichnungen, die (das muss man zugeben) in meinem Fachgebiet stets für viel Verwirrung sorgen. Als Aufhänger für diesen Teil habe ich im Titel bereits den mir beinahe täglich begegnenden Satz von Patientinnen gewählt, die sich mit der Aussage in meiner Praxis melden, sie hätten, in der Regel von der Hausärztin oder dem Hausarzt, eine „Überweisung zum Psychologen“ bekommen. Da mir tatsächlich schon von Ärzten ausgefüllte Überweisungen überreicht wurden, auf denen im Feld für die Fachrichtung „Psychologe“ oder sogar „Psychologie“ stand, ist es mir wichtig zu beschreiben, warum das falsch ist. Zum einen benötigen Patienten, um einen Psychotherapeuten aufzusuchen, gar keine Überweisung (das war einmal so, wurde aber vor rund 10 Jahren abgeschafft). Doch der wichtige Punkt ist ein anderer: „Psychologe“ ist kein Heilberuf, d. h. Psychologen verfügen über keine Approbation, sondern vor allem über eine naturwissenschaftliche Qualifikation (in der Regel einen Master of Science oder ein Diplom, so wie auch Physikerinnen oder Biologen) nach abgeschlossenem Universitätsstudium. Die Forschungs- und Anwendungsgebiete der Psychologie sind sehr viel breiter gefächert, als den meisten Menschen bewusst ist, und reichen von der Arbeits- und Organisations- bzw. Wirtschaftspsychologie bis hin zu den Neurowissenschaften und der Intelligenzforschung (einen breiteren Überblick finden Sie hier). Allen Psychologinnen und Psychologen gemeinsam ist jedoch (und das weiß kaum jemand) eine ausgeprägte naturwissenschaftliche Kompetenz, die, weil die wissenschaftlichen Methoden und Prinzipien in den verschiedenen Disziplinen (z. B. Biologie, Chemie, Physik) sehr ähnlich sind, sie in die Lage versetzt, auch fachfremde Forschungsrichtungen wie (aus aktuellem Anlass) die virologische Forschung zum Coronavirus und den Impfungen nachzuvollziehen und besser zu verstehen als die meisten anderen Menschen – von denen leider manche meinen, lautstark die Wissenschaft verunglimpfen zu können, ohne auch nur eine Ahnung davon zu haben, wie Wissenschaft funktioniert. Wenn Sie sich dafür interessieren, wie Wissenschaft funktioniert, finden Sie hier, hier und hier interessante Artikel dazu.

EXKURS: “Bitte um 5 probatorische Sitzungen”

Noch ein kurzer Nachtrag zu falschen Textbausteinen in Überweisungen zum Psychotherapeuten: Oft lese ich unter “Auftrag” Dinge wie “Bitte um 5 probatorische Sitzungen”. Dies ist gut gemeint, aber seit Frühjahr 2017 nicht mehr korrekt. Durch die damalige Reform der Psychotherapie-Richtlinie ist die “Eintrittskarte” in jede Psychotherapie ein erster Termin in der so genannten Psychotherapeutischen Sprechstunde, bei der der Behandlungsbedarf und die Indikation für Psychotherapie durch die Psychotherapeutin überprüft werden. Erst wenn dies geschehen ist und der Patient generell für eine Psychotherapie bei der jeweiligen Psychotherapeutin infrage kommt, finden (meist nach einigen Monaten Wartezeit) vor Beantragung der eigentlichen Psychotherapie so genannte probatorische Sitzungen statt, die der genaueren Diagnostik und Aufklärung sowie der Erarbeitung von Problemstellung und Therapiezielen dienen. Anders als vor 2017 beträgt die maximal mögliche Zahl von probatorischen Sitzungen nicht mehr fünf , sondern vier, jedoch müssen es mindestens zwei sein. In der Praxis macht man in der Regel genau diese zwei, weil aufgrund der vorgeschalteten “Psychotherapeutischen Sprechstunden”-Termine mehr nicht nötig ist, um die o. g. Punkte zu erarbeiten. Was also sinnvoller Weise auf einer Überweisung zum Psychotherapeuten stehen könnte, wäre: “Mit Bitte um Abklärung in der Psychotherapeutischen Sprechstunde” oder “Mit Bitte um einen Termin in der Psychotherapeutischen Sprechstunde”.

Was korrekterweise auf der eingangs erwähnten Überweisung stehen müsste, wäre „Psychotherapeut“ oder „Psychologischer Psychotherapeut“, denn das sind (anders als z. B. „Heilpraktiker für Psychotherapie“) rechtlich geschützte Begriffe, die echte Heilberufe bezeichnen. Psychotherapeut wird man in der Regel, nachdem man ein Psychologiestudium mit dem Master of Science (oder früher dem Diplom) abgeschlossen und anschließend eine drei bis fünf Jahre dauernde und sehr umfangreiche Ausbildung zum (Psychologischen) Psychotherapeuten absolviert und mit einem Staatsexamen abgeschlossen hat – wobei man zwischen verschiedenen Verfahren wählen und sich z. B. wie ich für die Verhaltenstherapie entscheiden kann. Am Ende dieser Ausbildung, die mit der Facharztausbildung in der Medizin vergleichbar ist, erhält man als Psychotherapeut dann auch eine Approbation, also eine Befugnis zur Ausübung der Heilkunde, wie sie ansonsten nur Ärzten, Apothekern und Zahnärzten vorbehalten ist. Diese Approbation unterscheidet Psychotherapeuten nicht nur von Psychologen, sondern auch von Heilpraktikern (mehr hierzu hier) und sog. Heilhilfsberufen wie Ergotherapeutinnen und Soziotherapeuten.

Was den Begriffsdschungel nicht einfacher macht: Psychotherapeuten, deren Approbation auf Menschen unter 21 J. begrenzt ist und die somit auf die Behandlung von Kindern und Jugendlichen spezialisiert sind, heißen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Der Ausbildungsweg ist dem der Psychologischen Psychotherapeuten ähnlich, jedoch können diese Ausbildung auch Menschen beginnen, die zuvor z. B. Sozialpädagogik studiert haben. Der Vollständigkeit halber sei zudem noch erwähnt, dass es auch sog. Ärztliche Psychotherapeuten gibt. Hierbei handelt es sich um Ärzte mit psychotherapeutischer Zusatzausbildung, die in der Regel sehr viel weniger umfangreich ist als die von Psychologischen Psychotherapeuten.

Und was sind nun Psychiater? Das ist vergleichsweise einfach. Psychiater sind Ärzte, die nach Abschluss des Medizinstudiums eine Facharztausbildung in Psychiatrie absolviert haben (oft in Kombination mit Neurologie). Manchmal verfügen Sie auch über eine psychotherapeutische Zusatzausbildung, hauptsächlich behandeln sie psychische Störungen jedoch mittels Medikamenten, v. a. den sog. Psychopharmaka. Ahnung von Psychopharmaka (darunter fallen z. B. Antidepressiva) haben allerdings auch Psychologische Psychotherapeuten, da dies Teil des Staatsexamens ist. Anders als Psychiater dürfen sie sie jedoch nicht selbst verschreiben, sondern nur empfehlen (was ich häufig tue). Verordnet werden muss jedes Medikament durch eine Ärztin oder einen Arzt, was auch Sinn ergibt, da eine Medikamentenverordnung mit einschließt, dass man die medizinischen Vorerkrankungen der Patientin und Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten berücksichtigt und beurteilt.

Was mir in meinem Berufsalltag auch häufig begegnet, ist die Annahme, ich sei ein Arzt, weil ich einen Doktortitel habe. Hierzu muss man mehrere Dinge kurz erklären (die ausführliche Erklärung finden Sie hier). Viele Ärzte haben einen medizinischen Doktortitel (Dr. med.), was jedoch nichts über ihre medizinische Kompetenz aussagt. Ein Doktortitel ist immer eine wissenschaftliche Zusatzqualifikation. Wenn man als Psychotherapeut promovieren (also einen Doktortitel erlangen) möchte, tut man dies in der Regel in der Psychologie, in der generell höhere wissenschaftliche Standards als in der Medizin gelten, wodurch eine Promotion drei bis fünf Jahre dauert, d. h. rund dreimal so lang wie in der Medizin. Weil es sich bei einer Promotion in der Psychologie somit im Vergleich zur Medizin um ein ziemliches Mammutprojekt handelt, haben vergleichsweise wenige Psychotherapeuten einen Doktortitel (man denke allein an die Dauer der Zusatzausbildung, s. o.). Wenn sie einen haben, dann lautet er heutzutage meist, wie bei mir auch, „Dr. rer. nat.“ (Doktor der Naturwissenschaften). Früher wurde, da an vielen Universitäten die Psychologie lange der philosophischen Fakultät zugerechnet wurde, derweil oft der „Dr. phil.“ vergeben. Aber auch hier gilt: Mit der psychotherapeutischen Kompetenz hat diese wissenschaftliche Zusatzqualifikation in der Regel wenig zu tun. Sie ist eher ein Grund mehr, ihre Psychotherapeutin einmal danach zu fragen, wie die Wirksamkeit eines Impfstoffs erforscht wird oder was ein Placeboeffekt mit Homöopathie zu tun hat.

Übrigens wird das Ganze noch einmal dadurch verwirrender, dass Psychologische Psychotherapeuten zwar keine Ärzte sind, aber durchaus in das so genannte Arztregister der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung eingetragen sind, über eine so genannte lebenslange Arztnummer verfügen (wenn sie über eine Kassenzulassung verfügen) und im System der Krankenversicherungen sogar als Fachärzte gelten, weil die Ausbildung zum Psychotherapeuten einer Facharztausbildung entspricht (s. o.). Spätestens angesichts dessen kann ich es daher niemandem mehr verübeln, wenn er aufhört durchzusteigen. Einen Vorteil hat diese Regelung aber: Da Termine beim Psychotherapeuten als Facharzttermin gelten (und auch die entsprechende Wartezeit aufweisen), können Arbeitnehmerinnen diese Termine oft während der Arbeitszeit wahrnehmen, da sie hierfür freigestellt werden können.

Im nächsten Teil werde ich der ebenso verbreiteten Fehlannahme widmen, Psychotherapie zu machen bedeute, „einfach mal zu reden“, und werde beschreiben, was in einer Psychotherapie tatsächlich passiert (oder passieren sollte).

© Dr. Christian Rupp 2021

Die Fallstricke unseres Gedächtnisses – Teil 2: Von falschen Erinnerungen, fatalen Augenzeugenberichten und dem Nutzen für die Psychotherapie

Nachdem ich mich in Teil 1 mit der Ursache für das Fehlen von Erinnerungen an die frühe Kindheit beschäftigt habe, komme ich nun zu den „falschen“ Erinnerungen bzw. zu der Antwort auf die Frage, warum manche Menschen durchaus sehr echt wirkende Erinnerungen an beispielsweise ihren eigenen Kinderwagen haben. Nun, dies ist dem Umstand geschuldet, dass unser gesamtes autobiographisches Gedächtnis extrem flexibel – und damit ebenso fehleranfällig ist. Die Erforschung der Unzuverlässigkeit unserer Erinnerungen hat wahrscheinlich in den letzten drei bis vier Jahrzehnten eine ganze Menge unschuldige Angeklagte davor bewahrt, zu Unrecht eingesperrt oder gar hingerichtet zu werden. Zuvor, so ist es inzwischen bekannt, kam es nicht selten vor, dass Angeklagte aufgrund falscher Aussagen verurteilt wurden. Ich spreche hier nicht von absichtlich falschen Aussagen, sondern von solchen, die den Fehlern unseres Gedächtnisses innewohnen.

Ein Beispiel: Stellen Sie sich bitte vor, was im Kopf einer Zeugin, die eine Straftat beobachtet hat, passiert, die von der Richterin als allererstes gefragt wird: „Mit welcher Hand hat der Täter das Opfer erwürgt?“. Das Problem an dieser Frage ist, dass sie gleich zwei Suggestionen, d. h. vermeintliche Feststellungen enthält, die der Zeugin hier quasi unbewusst „untergejubelt“ werden, nämlich 1) dass der Täter ein Mann war, und 2) dass dieser das Opfer mit der Hand gewürgt hat.

Um nun zu verstehen, was im Kopf der Zeugin von statten geht, muss man wissen, dass Erinnerungen grundsätzlich alles andere als ein korrektes Abbild der Realität sind. Vielmehr sind sie eine Konstruktion aus verschiedenen Elementen, und Suggestionen wie die der Richterin können einer Erinnerung wesentliche Elemente hinzufügen, denn (auch das muss man wissen): Jedes Mal, wenn eine Erinnerung ins Bewusstsein geholt, d. h. erinnert wird, kann sie verändert und in diesem veränderten Zustand abgespeichert werden.

 Im vorliegenden Fall passiert folgendes: Die Zeugin hat womöglich gesehen (= echte Erinnerung), dass eine vermummte Gestalt das Opfer angegriffen hat, mehr aber nicht. Durch ihre Aussage im Gerichtssaal ist die Erinnerungsspur nun aktiv und für Veränderungen anfällig, und die wahrscheinlich unbeabsichtigten Suggestionen der Richterin werden der Erinnerung hinzugefügt, die nun abgespeichert wird als „Ein männlicher Täter würgte das Opfer mit der Hand“ (= falsche Erinnerung). Man kann diesem Phänomen entgegenwirken, indem man sich diese Prozesse bewusst macht (und die Richterin wäre gut beraten, statt suggestiver offene Fragen wie „Was haben Sie gesehen“ zu stellen!), aber um ehrlich zu sein: Das ist schwer und erfordert viel mentale Kontrolle. Zum Glück haben die Forschungsergebnisse zu falschen Augenzeugenaussagen inzwischen vielerorts Eingang in die juristische Praxis gefunden. Ein weiterer Bereich, in dem in der Vergangenheit leider aufgrund der Unkenntnis der leichten Manipulierbarkeit von Erinnerungen viel Unfug getrieben wurde, ist leider die Psychotherapie, insbesondere die Psychoanalyse. Opfer dessen waren in dem Fall Patient*innen, denen der Therapeut in suggestiver Weise klargemacht hat, dass die Ursache ihren Leids ein nicht erinnerbares Trauma in der Kindheit sei, was diese fortan begangen zu glauben und was natürlich verheerende Folgen hatte. Mit anderen Worten: Diesen Menschen ging es nach der Therapie schlechter als vor dieser.

Aber was haben falsche Zeugenaussagen nun mit Erinnerungen an die Zeit vor unserem dritten Lebensjahr auf sich? Nun, hier stammen die Modifikationen unserer Erinnerungen nicht von einer Richterin, sondern von unseren Bezugspersonen, z. B. Eltern und älteren Geschwistern, die uns im weiteren Leben einiges über unsere frühe Kindheit erzählt haben, oder von Fotos und Videos, die wir von uns als Kleinkind gesehen haben. Machen Sie sich bewusst, dass, wie oben beschrieben, Erinnerungen immer eine Konstruktion sind, in der die echte Erinnerung nur ein Bestandteil ist. Aufgrund dieser Forschungserkenntnisse geht man heute allgemein davon aus, dass die besagten Erinnerungen an die Zeit vor dem vollendeten dritten Lebensjahr das Ergebnis möglicherweise rudimentärer bildhafter Erinnerungen (wie Sie vor dem vollendeten dritten Lebensjahr vorliegen, siehe Teil 1) sind, die dann in späteren Jahren um das angereichert wurden, was wir von anderen über uns gehört und gesehen haben. Es klingt verblüffend und schwer nachvollziehbar, denn man sollte ja meinen, dass diese Elemente miteinander nicht kompatibel sind, weil die Perspektive (Eigen- vs. Fremdperspektive) ja nicht dieselbe ist. Aber, so schwer es hinzunehmen ist: Genau so ist es. Tatsächlich kann eine falsche Erinnerung sogar ohne echte „Basis“ nur aus Informationen durch Dritte entstehen – und das Verblüffende, das uns die Forschung zeigt, ist, dass diese Erinnerungen sich vom Gefühl her genau so richtig und authentisch anfühlen wie die, denen weniger „beigemischt wurde“. Ein relativ alltagsnahes Phänomen kennt in diesem Kontext wahrscheinlich fast jeder, nämlich, wenn wir erinnern, etwas mit z. B. unserem Partner besprochen zu haben, obwohl wir nur intensiv darüber nachgedacht haben, es zu besprechen. Nun, Sie können mir glauben, zumindest mein Ehemann kann davon ein Lied singen.

So befremdlich und bisweilen unheimlich die Fehlbarkeit unseres Gedächtnisses scheinen mag, so sehr liegt darin doch auch Potenzial, und zwar vor allem für meine Tätigkeit als Psychotherapeut. Die Veränderbarkeit von Erinnerungsstrukturen, vor allem der damit verknüpften Gefühle und Bewertungen, ist nämlich die Voraussetzung für jede Art der Traumatherapie, die ansonsten schier unmöglich wäre (anzuwenden natürlich nur auf reale Traumata und nicht auf solche, die man der Patientin vorher eingeredet hat). Auch das bei der Behandlung von wiederkehrenden Alpträumen zur Anwendung kommende „Imagery Rescripting“ basiert hierauf. Somit bin ich, auch in Anbetracht der zu beachtenden Fallstricke bei Augenzeugenvernehmungen (und gewisser Ehekonflikte), absolut der Meinung, diese besondere Eigenschaft unseres Gedächtnisses vor allem als Chance zu betrachten.

© Dr. Christian Rupp 2021

Die Fallstricke unseres Gedächtnisses – Teil 1: Warum wir an unsere früheste Kindheit keine Erinnerungen haben

Erinnern Sie sich daran, wie Sie mit 18 Monaten im Kinderwagen lagen und Ihre Eltern Sie anschauten? Oder daran, wie Sie mit zwei Jahren fröhlich über die Blumenwiese im Allgäu flitzten? Die meisten psychologischen Forschungsbefunde zeigen relativ eindeutig, dass Erwachsene keine echten Erinnerungen an die Zeit vor dem vollendeten dritten Lebensjahr aufweisen. Ich schreibe bewusst „echte“, weil Erwachsene an diese Zeit vor dem vollendeten dritten Lebensjahr durchaus Erinnerungen berichten, es sich hierbei jedoch eher um falsche Erinnerungen handelt – doch mehr dazu in Teil 2.

Zunächst soll es um die Frage gehen, warum das bewusste Erinnern erst so spät einsetzt. Ich muss zudem präzisieren, dass es hierbei nur um das Erinnern autobiographischer Erfahrungen geht, also z. B. die letzte Geburtstagsfeier, die letzte Fahrt in den Urlaub, etc. Die psychologische Gedächtnisforschung hat gezeigt, dass autobiographische Erinnerungen im Gehirn ganz anders gespeichert werden als beispielsweise erlernte Fertigkeiten wie Krabbeln und Laufen oder auch Sprache. Wann immer ich von „Erinnerungen“ spreche, meine ich also immer die autobiographischen Erinnerungen an Ereignisse in unserem Leben.

Liegt die Unfähigkeit des Erinnerns also daran, dass Kleinkinder unter drei Jahren einfach keine autobiographischen Erinnerungen speichern? Nein, gewiss nicht. Aber, und das ist wichtig: Kleinkinder unter drei Jahren speichern Erinnerungen anders ab als ältere Kinder. Zwei Unterschiede hinsichtlich des Abspeicherns werden in der Wissenschaft als die ausschlaggebenden diskutiert. Der erste Unterschied besteht darin, dass Kinder unter drei Jahren im Gegensatz zu älteren Kindern noch nicht über ein so genanntes Ich-Bewusstsein verfügen (vielleicht haben Sie schon einmal von den Spiegelexperimenten mit dem roten Punkt auf der Stirn des Kindes gehört – hiermit wird genau dieses Ich-Bewusstsein untersucht). Weil dem so ist, werden auch Erinnerungen noch nicht mit Bezug zum eigenen Selbst gespeichert. Ist das Ich-Bewusstsein nach dem dritten Lebensjahr entwickelt, ist somit der Zugriff auf Erinnerungen, die noch nicht mit Bezug zum eigenen Selbst abgespeichert sind, blockiert.

Der zweite Unterschied betrifft die wohl wichtigste Veränderung im Kleinkindalter: Den Erwerb der Sprache. Was tun wir Erwachsene, wenn wir unsere Erinnerungen mit anderen teilen wollen? Wir erzählen ihnen davon, und die Voraussetzung dafür ist, dass wir die Dinge, die wir erlebt haben, in verbalisierbarer Form im Gedächtnis gespeichert haben. Bis ungefähr zum Ende des dritten Lebensjahrs ist diese Art des Abspeicherns wegen des Fehlens von Sprache jedoch nicht möglich, und folglich können die (durchaus vorhandenen) alten, aber lediglich bildhaft oder emotional abgespeicherten Erinnerungen nach dem Spracherwerb auch nicht mehr bewusst erinnert werden. Dass die Unfähigkeit zum bewussten Erinnern fehlt, bedeutet also keineswegs, dass keine Erinnerung vorhanden ist. So kommt es beispielsweise bei Kindern, die vor dem vollendeten dritten Lebensjahr missbraucht wurden, also ein Trauma erlitten haben, vor, dass diese zwar keine bewusste Erinnerung an den Vorfall haben, sich die Gedächtnisspur wohl aber in Form von diffusen Gefühlen und Körperreaktionen bemerkbar macht – und zwar bis ins Erwachsenenalter hinein.

Übrigens hat die Forschung hierzu auch gezeigt, dass die frühesten bewussten, also sprachlich zugängigen Erinnerungen an Kindheitserlebnisse mit zunehmendem Alter immer weniger bzw. schwerer erinnerbar werden, wobei insbesondere das siebte Lebensjahr einen Wendepunkt bzgl. des Erinnerns dieser frühen Kindheitserinnerungen zu markieren scheint. Interessanterweise sind es wiederum gerade die Kindheitserinnerungen, die z. B. von Menschen mit fortschreitender Alzheimer-Demenz noch bewusst erinnert werden. Ein weiteres Ergebnis der Forschung in diesem Bereich ist zudem, dass das Ausmaß unserer bewussten Erinnerungen an die Kindheit davon abhängig ist, wie viel unsere Bezugspersonen mit uns gesprochen haben. Wenn man sich die Bedeutung des Spracherwerbs für unser bewusstes Erinnern vor Augen führt, ist es keine Überraschung, dass Kinder, mit denen viel gesprochen wurde, später mehr aus ihrer Kindheit bewusst erinnern und in Worte fassen können.

In Teil 2 werde ich auf die Frage eingehen, wie sich die durchaus völlig echt und authentisch wirkenden Erinnerungen an unsere frühe Kindheit erklären lassen und was dies mit falschen Augenzeugenaussagen zu tun hat.

© Dr. Christian Rupp 2021

Die Psychologie hinter Schmerz – Teil 2: Vom Schmerzgedächtnis und chronischen Schmerzen

Wichtig ist: Dass das bewusste Erleben von Schmerz letztlich im Gehirn und nirgendwo sonst stattfindet, gilt für akuten ebenso wie für chronischen Schmerz. Akuter Schmerz ist das, was unsere Beispielperson Sieglinde aus Teil 1 erlebt: Der Körper reagiert mit Schmerz auf eine Gewebeschädigung. Und es ist eine absolut richtige Entscheidung von Sieglindes Organismus, den Schmerzreiz bis ins Gehirn durchdringen zu lassen (hierfür wäre gar kein erhöhter Stresspegel nötig gewesen), denn nur so wird Sieglinde darauf aufmerksam, dass es eine solche Schädigung gab, und wird sich in der Folge um die Versorgung der Wunde kümmern. Wäre die Reißzwecke wegen einer nicht erfolgten Weiterleitung des Schmerzsignals im Fuß stecken geblieben, hätte womöglich eine Entzündung gedroht. Lange Rede, kurzer Sinn: Akuter Schmerz hat eine wichtige Warnfunktion für den Körper und ist insofern unentbehrlich. Chronischem Schmerz hingegen, d. h. solchem, der ohne Vorliegen einer Gewebeschädigung (bzw. nach deren Abheilen) über mindestens sechs Monate weiter anhält, ist diese Warnfunktion abhandengekommen. Heißt das, chronische Schmerzen sind einfach nur eingebildet? Nein, sie sind genau so real wie akute Schmerzen (wir erinnern uns: Jedes Schmerzerleben entsteht im Gehirn – nicht da, wo’s wehtut) – aber um chronische Schmerzen zu verstehen, muss man sich zunächst klarmachen, was es mit dem so genannten Schmerzgedächtnis auf sich hat.

Um diesen Begriff zu verstehen, muss man sich zwei Dinge bewusst machen. Erstens muss man sich klarmachen, dass jegliche Art von Erinnerung, z. B. die an den letzten Urlaub, letztlich aus einer Vielzahl von Verknüpfungen zwischen Nervenzellen in unserem Gehirn besteht. Man spricht daher von einem neuronalen Netzwerk. D. h., auch wenn es unbequem ist: Unsere Erinnerungen sind letztlich nicht in einer Nervenzelle, sondern in den Verbindungen zwischen sehr (!) vielen Nervenzellen gespeichert. Zweitens muss man wissen, dass neuronale Netzwerke, also z. B. Erinnerungen, dadurch „zusammengeschweißt“ werden, dass die zu ihnen gehörenden Nervenzellen häufig gleichzeitig aktiv sind. Man spricht in diesem Kontext von „Bahnung“, was man sich anschaulich wie das schrittweise Austreten eines Trampelpfads vorstellen kann. Der Trampelpfad steht für die Verbindungen zwischen den Nervenzellen des neuronalen Netzwerks, und je ausgetretener diese Verbindungen sind, desto schneller ist das gesamte Netzwerk aktiviert, wenn einer seiner Knoten, also z. B. ein Element der Erinnerung „letzter Urlaub“, durch äußere Einflüsse (Ansehen eines Mitbringsels aus dem Urlaub) aktiviert wird.

Übertragen auf das Thema Schmerz bedeutet dies nun Folgendes: Wenn nun, z. B. ausgehend von einer echten Gewebeschädigung, die über einige Wochen oder gar Monate konstante Schmerzen verursacht hat, die Nervenbahnen des Schmerzsystems wie ein ausgetretener Trampelpfad gut trainiert sind, entspricht dieses ausgetretene neuronale Netzwerk einer Gedächtnisspur mit einer Vielzahl von Auslösern, welche die „Erinnerung“ – und somit den Schmerz selbst – aktivieren können. Da es sich hierbei, wie beim Abspeichern anderer Erinnerungen, um einen Lernprozess handelt, sagt man auch: „Der Schmerz wurde gelernt“ – und zwar unabsichtlich und unbewusst. Als Beispiel kann man sich vorstellen, dass jemand mit einer Verletzung im Bein, nennen wir ihn Bernhard, über einige Monate starke, durch die Gewebeschädigung verursachte akute Schmerzen hatte, wodurch die an der Weiterleitung und Verarbeitung der Schmerzen beteiligten neuronalen Netzwerke zu ausgetretenen Trampelpfaden geworden sind. Diese werden nun ein Jahr später, obwohl gar keine Gewebeschädigung mehr vorliegt, immer noch aktiviert, sobald Bernhard eine bestimmte Bewegung mit seinem Bein durchführt. Die Bewegung ist Teil des Schmerzgedächtnisses, aktiviert die „ausgetretenen“ Nervenbahnen, die Teil des Schmerzgedächtnisses sind – und wenn im Rückenmark und Thalamus keine Hemmung stattfindet, erreicht die zuständigen Hirnregionen das Signal „Schmerz“. In der Konsequenz erlebt Bernhard bewusst Schmerzen in seinem Bein. Und nur noch einmal zur Erinnerung: Dieser nun chronische Schmerz ist kein bisschen weniger real als der akute Schmerz kurz nach der Verletzung – er hat lediglich eine andere Ursache.  

Eine weitere Folge des Schmerzgedächtnisses ist, dass das neuronale Netzwerk aufgrund der Bahnung überempfindlich wird, was dasselbe zur Konsequenz hat wie das zu weit geöffnete Tor im Rückenmark (siehe Teil 1): Immer geringere Reize wie z. B. nur leichte Berührungen lösen bereits Schmerzen aus – ein Phänomen, das man bei vielen Patient*innen mit chronischen Schmerzen und speziell bei Patient*innen mit Fibromyalgiesyndrom beobachten kann.

Übrigens: Das Schmerzgedächtnis und die Tatsache, dass Schmerz letztlich im Gehirn entsteht, erklären auch das Phänomen des Phantomschmerzes, den Menschen in amputierten Gliedmaßen empfinden. Im Gehirn bleibt die amputierte Gliedmaße nämlich erst einmal repräsentiert und somit Teil eines jederzeit aktivierbaren Schmerzgedächtnisnetzwerks.

Im dritten Teil der Trilogie zum Thema „Schmerz“ werde ich auf die Rolle der verschiedenen an der Schmerzverarbeitung beteiligten Gehirnbereiche zurückkommen und eine Reihe von psychologischen Faktoren beschreiben, mit denen sich Schmerzen effektiv beeinflussen lassen.

© Dr. Christian Rupp 2021

Die Psychologie hinter Schmerz – Teil 1: Warum Schmerz nicht da entsteht, wo es wehtut

Wenn man verstehen möchte, was Schmerz mit Psyche zu tun hat (ich nehme vorweg: Eine ganze Menge!), muss man sich zunächst darüber klar werden, dass Schmerz eine Empfindung ist, die nicht da entsteht, wo es wehtut, sondern im Gehirn. Wie unsere so genannte „Schmerzbahn“ funktioniert, kann man am ehesten an einem Beispiel verdeutlichen. Stellen wir uns vor, Sieglinde läuft barfuß durch die Küche und tritt auf eine mit der Spitze nach oben zeigenden Reißzwecke. Die Hornhaut hat Sieglinde sich natürlich im Streben nach schöner glatter Haut an den Füßen entfernt, sodass die Reißzwecke sich bis zum Anschlag durch die Haut und tief in das darunter liegende Gewebe bohrt.

Schauen wir uns nun an, was in puncto Schmerz binnen Millisekunden passiert, bevor Sieglindes Mund ein „Aua“, gefolgt von diversen Flüchen, verlässt: Zunächst wird die Gewebeverletzung durch Schmerzrezeptoren in der Haut registriert. Schmerzrezeptoren kann man sich vorstellen wie elektronische Sensoren, die das Ende eines sehr langen Kabels markieren. Sensor und Kabel bilden zusammen die Nervenzelle, wobei das Kabel (der korrekte Begriff wäre „Axon“) nun dazu dient, den Schmerzreiz in die erste Schaltzentrale weiterzuleiten. Die liegt im Rückenmark, also dem dicken weißen Nervenstrang, der unserer Wirbelsäule aufliegt und als Teil des zentralen Nervensystems das Gehirn mit dem Rest des Körpers, auch genannt „Peripherie“, verbindet. Im Rückenmark passiert nun das erste Interessante: Und zwar kann bereits hier dafür gesorgt werden, dass der Schmerzreiz nicht weitergeleitet wird, somit nie im Gehirn eintrifft – und gar kein Schmerz bewusst erlebt wird. Möglich gemacht wird dies durch hemmende Nervensignale, die ihrerseits „von oben“, also vom Gehirn selbst kommen und die mal stärker und mal schwächer sind. Körpereigene schmerzhemmende Stoffe, so genannte endogene Opioide, spielen hierbei eine Rolle. Da man sich durch diese Hemmfunktion das Rückenmark wie ein mal mehr und mal weniger offenes Tor vorstellen kann, spricht man hier auch von der „Gate Control“-Funktion des Rückenmarks. Und da dieses Tor vom Gehirn gesteuert wird, wird sein Grad des Geöffnet Seins maßgeblich durch eine Reihe psychologischer Variablen beeinflusst: Dominieren im Gehirn aktuell eher Anspannung, Stress oder Angst, wird es sich weiter öffnen und mehr Schmerzsignale zum Gehirn durchlassen als in dem Fall, wenn Entspannung und ausgeglichene Stimmung vorliegen. Bei Menschen mit Fibromyalgiesyndrom, welches vorrangig durch überall im Körper verteilt auftretende Schmerzen ohne erkennbare organische Ursache gekennzeichnet ist, hat die Forschung zudem die Erkenntnis erbracht, dass die Hemmung (die bei gesunden Menschen übrigens 98 % aller Schmerzreize „aussortiert“, also gar nicht bewusst werden lässt) bei den hiervon Betroffenen zu gering ausgeprägt ist und somit auch kleinste Schmerzreize, z. B. durch leichte Berührungen, ins Gehirn weitergeleitet – und somit bewusst als Schmerz erlebt werden. Man spricht in diesem Fall von „Hyperalgesie“.

In Sieglindes Fall (die Reißzwecke war für sie heute eher nur die Spitze des Eisbergs nach einem bescheidenen Vormittag) ist das Tor dank ihres hohen Stresspegels großzügig geöffnet, sodass der Schmerzreiz das Tor im Rückenmark ohne Probleme passiert, d. h. auf die nächste Nervenzelle umgeschaltet wird. Das Kabel dieser Nervenzelle leitet das Schmerzsignal nun ins Gehirn, wo es im Zwischenhirn an einer weiteren Schaltzentrale vorbeikommt, die sich Thalamus nennt. Hier wird ein zweites und letztes Mal darüber entschieden, ob das Signal durch hemmende Einflüsse blockiert wird (in dem Fall würde Sieglinde trotz Reißzwecke im Fuß keinen Schmerz spüren) oder nicht. Wenn nicht, wird es schließlich in diejenigen Gehirnbereiche weitergeleitet, die erst dafür sorgen, dass Sieglinde bewusst Schmerz im Fuß wahrnimmt, „Aua“ ruft und anfängt zu fluchen. Ich schreibe bewusst von „Gehirnbereichen“, weil es nicht das eine Schmerzzentrum im Gehirn gibt. Vielmehr sind zahlreiche Strukturen an der Verarbeitung von Schmerz beteiligt – und genau darin liegt (neben den schon beschriebenen Einflüssen von Stress auf die Hemmung im Rückenmark) die Antwort auf die Frage, was alles psychologisch am Schmerz ist. Ich komme auf diese Antwort zurück, nachdem wir einen sehr wichtigen Abstecher gemacht haben, und zwar dazu, wie eigentlich chronische Schmerzen entstehen. Hiervon sowie vom Konzept des Schmerzgedächtnisses wird der zweite Teil der Trilogie zum Thema „Schmerz“ handeln.

© Dr. Christian Rupp 2021

Psychologe, Psychiater, Psychotherapeut & Co. – Was ist der Unterschied?

Im Volksmund werden die „Psych“-Berufe ganz häufig synonym, oft völlig falsch und selten sachgemäß verwendet. Dabei lohnt es sich, gerade wenn man z. B. auf der Suche nach einem “Therapieplatz” ist, einmal die Unterschiede genauer zu betrachten. Was Sie sich gleich zu Anfang schon einmal merken können: Wenn Sie einen Therapieplatz suchen, dann müssen Sie sich auf die Suche nach einem Psychotherapeuten begeben und nicht nach einem Psychologen suchen, auch wenn die meisten Psychotherapeuten auch Psychologen sind. Zu genüge verwirrt? Fangen wir also mit den Definitionen an. Ich bitte um Nachsehen dafür, dass ich der besseren Lesbarkeit wegen an allen Stellen nur die männliche Form verwende.

Psychologe

Psychologe ist ein geschützter Titel, den man nach einem abgeschlossenen Hochschulstudium der Psychologie erwirbt. In der Vergangenheit lautete der Titel (und auch die Berufsbezeichnung) nach dem Abschluss dann „Diplom-Psychologe“ (kurz: „Dipl.-Psych.“). Das Diplom war bis vor gut 10 Jahren der Regelabschluss im Fach Psychologie, den man nach ca. 9-10 Semestern erreichte. Im Zuge der Bologna-Reform der Studienabschlüsse wurde das Diplom als Abschluss abgeschafft und durch einen Bachelor- und einen Masterabschluss ersetzt, die aufeinander aufbauen. Den Bachelorabschluss hat man, wenn man in der Tretmühle dieses anstrengenden Studiums nicht auf der Strecke bleibt, nach frühestens 6 Semestern geschafft und trägt dann den akademischen Titel „Bachelor of Science” (kurz “B. Sc.” oder “BSc”). Der Zusatz des Faches, in dem der Abschluss erworben wurde (Psychologie) ist hierbei (unsinnigerweise) nicht vorgesehen, sodass keiner erkennen kann, ob man den Abschluss in Psychologie, Physik, Chemie, Biologie oder vielleicht auch in BWL gemacht hat. Der BDP (Der Berufsverband für Psychologen in Deutschland) möchte derweil nicht, dass Bachelor-Absolventen sich schon „Psychologen“ nennen, und auch die meisten Jobs erfordern einen Masterabschluss.

Das Masterstudium kann jeder beginnen, der einen guten bis sehr guten Bachelorabschluss geschafft hat (der Rest hat mehr oder weniger Pech), und man muss sich auf einen Masterstudienplatz erneut bewerben. Das Masterstudium dauert in der Regel weitere 4 Semester, wenn man es in der Regelstudienzeit absolviert und nicht länger braucht. Manche Universitäten, wie die CAU Kiel, bieten hingegen einen Master mit nur zwei Semestern Dauer an; allerdings haben diese Universitäten auch jeweils achtsemestrige Bachelorstudiengänge, sodass es am Ende auf dieselbe Gesamtdauer von mindestens 10 Semestern hinausläuft. Das Masterstudium ist meist sehr schwerpunktspezifisch, häufig angebotene Schwerpunkte sind z.B. Klinische Psychologie, Personal- und Wirtschaftspsychologie und Neurowissenschaften. Nach dem Masterabschluss lautet der Titel „Master of Science“ (kurz: “M. Sc.” oder “MSc”), und man darf sich laut BDP nun auch Psychologe nennen, da der Masterabschluss dem alten Diplom in Psychologie gleichgesetzt wird. Um den damit erlangten Beruf deutlich zu machen, wird dann häufig die Bezeichnung “Psychologe M. Sc.” oder “Psychologe (M. Sc.)” gewählt. Analog zum “Dipl.-Psych” findet sich in der letzten Zeit aber immer häufiger auch die Bezeichnung “M.Sc. Psych.”.

Ja, Psychologen sind Naturwissenschaftler

Der Zusatz „of Science“ zeigt übrigens an, dass es sich bei Psychologie um ein (natur)wissenschaftliches Fach handelt und bei Weitem nicht um eine Geisteswissenschaft (mehr dazu hier). Das gesamte Psychologiestudium ist sehr reich an Wissenschaftsmethodik und –praxis, Statistik und viel auswendig zu lernendem Wissen. Für beide Abschlussarbeiten (Bachelor- und Masterarbeit) muss man in der Regel auch eine eigene empirische Studie durchführen und auswerten. Da die grundlegende Wissenschaftsmethodik in allen Naturwissenschaften, egal ob Psychologie, Biologie, Chemie oder Physik, weitgehend gleich ist, erreicht man durch ein Studium der Psychologie also zunächst einmal sehr viel wissenschaftliche Kompetenz. Das mag den Studierenden vielleicht anfangs zuwider sein, kann sich aber im gesamten weiteren Leben als sehr nützlich erweisen – z. B. wenn es bei so aktuellen und politischen Themen wie dem Klimawandel oder der Covid-19-Krise darum geht, die verschiedenen Aussagen auf ihre Qualität und Fundiertheit hin zu bewerten. Mit anderen Worten: Man ist den Menschen ohne diese wissenschaftliche Kompetenz um einiges Voraus, was zwar von Vorteil ist, aber auch zu Frustration führen kann.

Psychologen sind, was ich hier mal, auch wegen des klinischen Schwerpunkts dieses Blogs, mal hervorheben muss, nicht automatisch klinische Psychologen, auch wenn diese die größte Gruppe darstellen. Viele Psychologen sind an Universitäten und Forschungsinstituten als Wissenschaftler tätig (in allen Bereichen, die die Psychologie bietet, z.B. Sozialpsychologie, Neurowissenschaften, Entwicklungspsychologie, Persönlichkeitspsychologie…), andere arbeiten in der Wirtschaft, vor allem in Personalabteilungen (Personalauswahl und –entwicklung sind ganz große Bereiche für Psychologen), in Erziehungsberatungsstellen (hier führen Sie z. B. Entwicklungs- und Intelligenzdiagnostik durch), als Verkehrspsychologen bei der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) – oder freiberuflich in allen möglichen Funktionen.

(Psychologischer) Psychotherapeut

Als Psychologe kann man in der Regel nicht therapeutisch tätig sein, zumindest nicht, wenn man mit den gesetzlichen Krankenkassen und den privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe abrechnen möchte. Deshalb ist die Berufsbezeichnung, nach der Sie suchen müssen, wenn Sie einen Therapieplatz suchen, die des Psychotherapeuten. Um, wenn man schon Psychologe ist, auch noch Psychotherapeut zu werden, muss man nach erfolgreich abgeschlossenem Psychologiestudium (M. Sc. oder Diplom) eine zwischen drei und fünf Jahren dauernde und 10.000 € bis 25.000 € teure Zusatzausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten absolvieren, die man mit der Facharztausbildung vergleichen kann, die Ärzte nach dem Abschluss ihres Medizinstudiums absolvieren, um z. B. Facharzt für Innere Medizin oder Gynäkologie zu werden. Dies ist zumindest aktuell noch so – wie weiter unten beschrieben, wird sich in den nächsten 10 Jahren hier ein bisschen was ändern.

Ausbildung, Approbation & Krankenkassenzulassung

Diese Ausbildung ist derzeit in fünf anerkannten Verfahren möglich: der (Kognitiven) Verhaltenstherapie (KVT oder VT), der analytischen Psychotherapie (AP), der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie (TP), der Gesprächspsychotherapie und der systemischen Therapie (ST). In allen fünf Verfahren kann man als Psychologe eine Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten (oder kurz “Psychotherapeuten”) absolvieren, allerdings werden aufgrund der Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses, der den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen festlegt, nur für die VT, die TP, die AP und (ganz neu seit Sommer 2020!) die ST die Kosten von den Krankenversicherungen in Deutschland übernommen. Da die Wirksamkeit der TP und besonders der AP weitaus schlechter wissenschaftlich belegt (und wegen der größeren Sitzungskontingente die Kosten für das Gesundheitssystem deutlich höher) sind als die Gesprächspsychotherapie und die systemische Therapie, macht das zwar wenig Sinn im Sinne des Wirtschaftlichkeitsprinzips der Krankenkassen, aber leider ist es so.

Nach einer solchen postgradualen (das bedeutet: an ein Studium dran gehängten) Ausbildung erhält man als Psychologe die Approbation, d.h. die Zulassung zum Heilberuf des Psychotherapeuten bzw. die Befugnis zur Ausübung der psychotherapeutischen Heilkunde (hier findet sich ein Unterschied zu den Ärzten: Sie erhalten ihre Approbation bereits nach Abschluss des Studiums und nicht erst nach abgeschlossener Facharztausbildung). Man erhält mit der Approbation den Titel „Psychologischer Psychotherapeut“ und ist dann befugt, in Kliniken oder in eigener Praxis eigenverantwortlich Patienten behandeln. Dabei sind Psychologische Psychotherapeuten formal-rechtlich einem Facharzt gleichgestellt. Für die Behandlung von Privatpatienten genügen in der Regel die Approbation und ein Eintrag in das Arztregister der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung; um hingegen gesetzlich Versicherte zu behandeln, benötigt man zusätzlich eine Kassenzulassung, die in den meisten Regionen nur von einem in den Ruhestand gehenden Psychotherapeuten erworben werden kann und meist mit 20.000 € bis 100.000 € bezahlt wird. Anders als Ärzte, die eine Praxis von ihrem Vorgänger übernehmen, erhält man dafür allerdings keinerlei Ausstattung oder einen Patientenstamm – man zahlt letzlich lediglich für die Erlaubnis, mit den Krankenkassen abrechnen zu dürfen (!).

Ärztliche Psychotherapeuten

Der Begriff „Psychologischer Psychotherapeut“ impliziert bereits, dass es auch noch andere gibt. Nämlich die „Ärztlichen Psychotherapeuten“, die aber weitaus seltener sind. Das sind Ärzte mit psychotherapeutischer Zusatzausbildung, die aber bei Weitem nicht so umfangreich ist wie die, die Psychologen nach ihrem Psychologiestudium absolvieren. Daher würde ich mit einem psychotherapeutischen Anliegen (Achtung: meine, wohlgemerkt jedoch von Erfahrung untermauerte Meinung) immer eher zu einem Psychologischen Psychotherapeuten gehen, da ich die Qualität der psychotherapeutischen Behandlung dort als gesicherter ansehe und Psychologische Psychotherapeuten auf diesem Gebiet im Allgemeinen kompeteter und eher auf dem neusten Stand sind – allein schon deshalb, weil sie mit dem Psychologiestudium eine ganz andere Grundlage haben und die psychotherapeutische Ausbildung viel umfangreicher ist als bei Ärzten.

Früher war nicht alles besser

Allerdings muss ich einschränkend ergänzen, dass die Qualität durch die oben beschriebene lange Ausbildung erst seit Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes Ende der 1990er Jahre so richtig gesichert ist. Psychologen, die ohne eine solch umfangreiche Ausbildung schon vor diesem Gesetz schon psychotherapeutisch tätig waren, mussten hingegen entweder nur eine Schmalspurabusbildung von der Dauer eines Jahres absolvieren oder bekamen die Approbation und somit die Bezeichnung “Psychologischer Psychotherapeut” quasi geschenkt, ohne eine staatliche Prüfung abzulegen, wie es heute erforderlich ist. Die Kassenzulassung gab es Anfang der 2000er Jahre übrigens meistens direkt gratis mit dazu.

Wichtige Frage: Wie alt ist der Patient?

Psychologische und Ärztliche Psychotherapeuten besitzen eine Approbation (also die Befugnis zur Ausübung der Heilkunde), die altersunabhängig ist, dürfen sozialrechtlich (d.h. im System der gesetzlichen Krankenkassen) aber nur Erwachsene über 18 Jahren behandeln. Das bedeutet im Klartext: Ist der Jugendliche oder das Kind privatversichert (wofür nur die Approbation wichtig ist), kann es/er durch einen Psychologischen Psychotherapeuten behandelt werden – bei gesetzlicher Krankenversicherung muss die Behandlung durch einen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (siehe nächster Abschnitt) erfolgen. Allerdings sollte man meiner Ansicht nach gerade bei Kindern immer eher einen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten aufsuchen, da Psychologische Psychotherapeuten meist über wenig bis keine Erfahrung in der Psychotherapie mit Kindern verfügen.

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut

Diese Bandwurmberufsbezeichnung steht für die Gruppe von Psychotherapeuten, die Kinder und Jugendliche unter 21 Jahren behandeln darf, aber keine Erwachsenen. Anders als bei Psychologischen Psychotherapeuten, bei denen die Approbation altersungebunden ist, ist die von KJP wirklich auf Personen unter 21 Jahren beschränkt. Ansonsten ist alles identisch mit den Erwachsenen-Psychotherapeuten, außer dass neben Psychologie und Medizin auch ein Studium der Pädagogik, Sozialpädagogik oder der Heilpädagogik als Zugangsvoraussetzung für die Ausbildung anerkannt wird. In einigen Bundesländern genügt für diese Ausbildung übrigens ein Bachelorabschluss, was im Hinblick auf die Qualitätssicherung und den Facharztstandard als kritisch zu betrachten ist und einer der vielen Gründe für die Reform des Psychotherapeutengesetzes war.

Reform der Psychotherapiewelt?

An dieser Stelle sei angemerkt: Ab 2020 ändert sich wieder einiges an den Begrifflichkeiten, da eine Reform des Psychotherapeutengesetzes in Kraft tritt. Allerdings betreffen diese Änderungen lediglich die Zukunft ab ca. 2025 und sind jetzt im Jahr 2020 noch nicht von Relevanz (außer für Menschen, die jetzt gerade Abitur machen, natürlich).

Die Reform ersetzt die sich an das Psychologiestudium anschließende Ausbildung durch ein Direktstudium, das man nach dem Abitur beginnt – so wie ein Medizinstudium. In der Praxis wird es so sein, dass man ein breit gefächertes Bachelorstudium der Psychologie abschließt, sodass man sich nicht direkt zu Beginn des Studiums schon auf den späteren Psychotherapeutenberuf festlegen muss. Es folgt dann ein klinisch-psychologisches Masterstudium. Bis hierhin ist ehrlich gesagt alles genau so wie bisher – der wichtige Unterschied ist dieser: Gemäß dem Gesetz soll man dann aber schon nach dem Masterabschluss die Approbation erhalten (die man sonst erst nach der Ausbildung zum Psychotherapeuten erhielt), muss dann aber, ähnlich wie bisher, noch eine vertiefende “Facharzt”ausbildung in einem der Verfahren, z. B. VT, dranhängen. Wichtig außerdem: Den Beruf des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, den ich im vorherigen Abschnitt beschrieben habe, wird es dann nicht mehr geben, weil beide Berufe zu einem zusammengefasst werden, der dann nur noch “Psychotherapeut” heißen soll. Man kann sich jetzt fragen, was so bewegend neu hieran sein soll. Tatsächlich im Grunde nicht viel – mit Ausnahme der Tatsache, dass sich die prekäre finanzielle Situation, in der sich bis dato die Betroffenen zwischen Masterabschluss und Approbation befanden (Arbeit unterhalb von Mindestlohnniveau, etc.) deutlich verbessern wird, weil die bereits nach dem Studium vergebene Approbation zu einer deutlich besseren Vergütung der Arbeit führt.

Psychiater & Facharzt für psychosomatische Medizin

Psychiater sind Fachärzte, d.h. sie haben Medizin studiert und dann eine Facharztausbildung absolviert, die auch ungefähr drei bis fünf Jahre dauert. Der offizielle Titel lautet daher auch „Facharzt für Psychiatrie“ bzw. für Patienten unter 18 „Facharzt für Kinder- und Jugendlichenpsychiatrie“. Oft findet sich auch die Facharztbezeichnung “Neurologie und Psychiatrie” sowie “Psychiatrie und Psychotherapie”. Psychiater behandeln, weil sie oft keine oder nur eine oberflächliche psychotherapeutische Ausbildung haben, psychische Störungen vorrangig mit anderen Mitteln, v. a. . Medikamenten, aber auch anderen Verfahren wie Tiefenhirnstimulation, Elektrokrampftherapie, transkranieller Magnetstimulation etc. Im Gegensatz zu Psychologischen Psychotherapeuten dürfen sie diese Heilmittel auch verschreiben. Sie arbeiten in Kliniken (Psychiatrien) oder in eigenen Praxen. Psychiater können zu ihrer Berufsbezeichnung auch den Zusatz „Psychotherapie“ erwerben, wenn sie sich entsprechend fortbilden. In psychiatrischer Behandlung befinden sich meist Patienten mit eher schweren psychischen Erkrankungen oder solchen, die rein psychotherapeutisch gar nicht oder nur schlecht zu behandeln sind (z.B. schwere Depressionen mit vorrangig biologischer Ursache oder Psychosen wie die Schizophrenie).

Der Vollständigkeit halber sei an dieser Stelle auch noch der “Facharzt für psychosomatische Medizin” genannt, der für einige Jahre auch “Facharzt für psychotherapeutische Medizin” hieß. Diese Sorte von Facharzt ist noch mehr als der Facharzt für Psychiatrie mit dem Psychologischen Psychotherapeuten zu vergleichen, da die Behandlungform der Wahl vorrangig tatsächlich die Psychotherapie ist.

Von Heilpraktikern und  & “Psychologischen Beratern”

Der Begriff „Psychotherapeut“ ist als akademischer Heilberuf (genau wie “Arzt” und “Apotheker”) geschützt, d.h. er darf nur mit der entsprechenden Ausbildung und einem vorher absolvierten wissenschaftlichen Hochschulstudium (Psychologie oder Medizin) getragen werden, ansonsten macht man sich strafbar. Dies soll im Grunde dabei helfen, die Menschen vor unseriösen Behandlern mit geringfügiger bis fehlender Ausbildung zu schützen. Leider jedoch ist es nicht verboten, auf sein Praxisschild “Psychotherapie” zu schreiben. Heilpraktiker (die ich an dieser Stelle natürlich weder diffamieren noch als grundsätzlich unseriös bezeichnen möchte) können aufgrund des fehlenden Studiums nicht den Titel des Psychotherapeuten (und eben auch keine Approbation) erlangen, sondern nur den Zusatz „Psychotherapie HGP“, wobei HPG für das Heilpraktikergesetzt steht. Auch hier ist aus meiner Sicht häufig die Qualität gegenüber der Behandlung bei Psychologischen oder Ärztlichen Psychotherapeuten als fraglich einzustufen, und allzu häufig finden sich eher esoterische statt wissenschaftlich fundierte und oft wenig verantwortungsvoll angebotene “Heilbehandlungen”.  Nicht selten finden sich in diesem Kontext die Bezeichnungen “Heilpraktiker Psychotherapie” oder “Psychotherapeutischer Heilpraktiker”. Was viele Patienten nicht wissen, ist, dass der Beruf des Heilpraktikers an sich nur recht wenigen gesetzlichen Regularien unterliegt (es gibt, anders bei als bei Psychotherapeuten und Ärzten, zum Beispiel keine Berufsordnung) – und Heilpraktiker, im Gegensatz zu Psychotherapeuten und Ärzten, über keine Approbation, sondern lediglich über eine Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde verfügen. Es gibt zwar eine relativ umfangreiche und keinesweg einfache Prüfung, die man bestehen muss, um sich Heilpraktiker nennen zu dürfen, aber es gibt keine staatlich geregelte und somit keine einheitliche Ausbildung zum Heilpraktiker, so dass jedem selbst überlassen ist, wie er sich den Prüfungsstoff aneignet.

Bevor 1999 das Psychotherapeutengesetzt in Kraft trat und all das regelte, was ich hier beschreibe, war eine solche Erlaubnis als Heilpraktiker (traurigerweise) die einzige Möglichkeit für Psychologen, psychotherapeutisch tätig zu werden. Aber auch heute noch nutzen manche Psychologen dieses “Schlupfloch”, um die lange und teure Ausbildung zum Psychotherapeuten zu umgehen und Patienten (dann i. d. R. auf Selbstzahlerbasis) behandeln zu können.

Vorsicht ist auch bei der Berufsbezeichnung “Psychologischer Berater” geboten, da es sich auch hier nicht um echte Psychologen handelt. Eine solche Qualifikation kann man bei diversen Heilpraktikerschulen in einigen Monaten erwerben und ist nicht im Entferntesten mit einem Studium in Psychologie zu vergleichen, wenngleich man hierdurch sicherlich besser auf eine beratende Tätigkeit vorbereitet wird, als wenn man einfach so loslegt. Dennoch würde ich, wenn man nach psychologischer Beratung sucht (die im Gegensatz zur Psychotherapie leider keine Leistung der Krankenkassen ist), immer darauf achten, dass die betreffende Person, an die ich mich wende, auch tatsächlich einen Universitätsabschluss in Psychologie (Master oder Diplom oder zumindest einen Bachelor) vorweisen kann.

Und was sagt nun ein Doktortitel aus?

Weil dieser Artikel sonst viel zu lang wäre, das Thema “Doktortitel” bei der Orientierung im Wirrwarr der Psych-Berufe aber nicht fehlen darf, habe ich es einfach in einen zweiten Artikel “ausgelagert”, den Sie hier finden. Viel Spaß beim Weiterlesen!

© Dr. Christian Rupp 2020