Auch wenn die Aufklärung über sich hartnäckig haltende Missverständnisse, Mythen und Fehlannahmen bezüglich Psychologie und Psychotherapie der ureigene Kern meines Blogs „Psycholography“ ist und ich viele der folgenden Themen schon in diversen anderen Artikeln gestreift habe, so habe ich mich nach drei Jahren als Psychotherapeut in eigener Praxis entschieden, eine ganze dreiteilige Reihe über typische Missverständnisse rund um meinen Beruf zu schreiben. Inspiriert hierzu haben mich natürlich mein Berufsalltag, aber auch der Austausch mit Kolleginnen und wiederum Menschen in meinem Umfeld, die erfrischender Weise gar nichts mit der ganzen „Psycho-Welt“ zu tun haben.
Dieser erste Teil widmet sich all den Missverständnissen rund um die verschiedenen Berufsbezeichnungen, die (das muss man zugeben) in meinem Fachgebiet stets für viel Verwirrung sorgen. Als Aufhänger für diesen Teil habe ich im Titel bereits den mir beinahe täglich begegnenden Satz von Patientinnen gewählt, die sich mit der Aussage in meiner Praxis melden, sie hätten, in der Regel von der Hausärztin oder dem Hausarzt, eine „Überweisung zum Psychologen“ bekommen. Da mir tatsächlich schon von Ärzten ausgefüllte Überweisungen überreicht wurden, auf denen im Feld für die Fachrichtung „Psychologe“ oder sogar „Psychologie“ stand, ist es mir wichtig zu beschreiben, warum das falsch ist. Zum einen benötigen Patienten, um einen Psychotherapeuten aufzusuchen, gar keine Überweisung (das war einmal so, wurde aber vor rund 10 Jahren abgeschafft). Doch der wichtige Punkt ist ein anderer: „Psychologe“ ist kein Heilberuf, d. h. Psychologen verfügen über keine Approbation, sondern vor allem über eine naturwissenschaftliche Qualifikation (in der Regel einen Master of Science oder ein Diplom, so wie auch Physikerinnen oder Biologen) nach abgeschlossenem Universitätsstudium. Die Forschungs- und Anwendungsgebiete der Psychologie sind sehr viel breiter gefächert, als den meisten Menschen bewusst ist, und reichen von der Arbeits- und Organisations- bzw. Wirtschaftspsychologie bis hin zu den Neurowissenschaften und der Intelligenzforschung (einen breiteren Überblick finden Sie hier). Allen Psychologinnen und Psychologen gemeinsam ist jedoch (und das weiß kaum jemand) eine ausgeprägte naturwissenschaftliche Kompetenz, die, weil die wissenschaftlichen Methoden und Prinzipien in den verschiedenen Disziplinen (z. B. Biologie, Chemie, Physik) sehr ähnlich sind, sie in die Lage versetzt, auch fachfremde Forschungsrichtungen wie (aus aktuellem Anlass) die virologische Forschung zum Coronavirus und den Impfungen nachzuvollziehen und besser zu verstehen als die meisten anderen Menschen – von denen leider manche meinen, lautstark die Wissenschaft verunglimpfen zu können, ohne auch nur eine Ahnung davon zu haben, wie Wissenschaft funktioniert. Wenn Sie sich dafür interessieren, wie Wissenschaft funktioniert, finden Sie hier, hier und hier interessante Artikel dazu.
EXKURS: “Bitte um 5 probatorische Sitzungen”
Noch ein kurzer Nachtrag zu falschen Textbausteinen in Überweisungen zum Psychotherapeuten: Oft lese ich unter “Auftrag” Dinge wie “Bitte um 5 probatorische Sitzungen”. Dies ist gut gemeint, aber seit Frühjahr 2017 nicht mehr korrekt. Durch die damalige Reform der Psychotherapie-Richtlinie ist die “Eintrittskarte” in jede Psychotherapie ein erster Termin in der so genannten Psychotherapeutischen Sprechstunde, bei der der Behandlungsbedarf und die Indikation für Psychotherapie durch die Psychotherapeutin überprüft werden. Erst wenn dies geschehen ist und der Patient generell für eine Psychotherapie bei der jeweiligen Psychotherapeutin infrage kommt, finden (meist nach einigen Monaten Wartezeit) vor Beantragung der eigentlichen Psychotherapie so genannte probatorische Sitzungen statt, die der genaueren Diagnostik und Aufklärung sowie der Erarbeitung von Problemstellung und Therapiezielen dienen. Anders als vor 2017 beträgt die maximal mögliche Zahl von probatorischen Sitzungen nicht mehr fünf , sondern vier, jedoch müssen es mindestens zwei sein. In der Praxis macht man in der Regel genau diese zwei, weil aufgrund der vorgeschalteten “Psychotherapeutischen Sprechstunden”-Termine mehr nicht nötig ist, um die o. g. Punkte zu erarbeiten. Was also sinnvoller Weise auf einer Überweisung zum Psychotherapeuten stehen könnte, wäre: “Mit Bitte um Abklärung in der Psychotherapeutischen Sprechstunde” oder “Mit Bitte um einen Termin in der Psychotherapeutischen Sprechstunde”.
Was korrekterweise auf der eingangs erwähnten Überweisung stehen müsste, wäre „Psychotherapeut“ oder „Psychologischer Psychotherapeut“, denn das sind (anders als z. B. „Heilpraktiker für Psychotherapie“) rechtlich geschützte Begriffe, die echte Heilberufe bezeichnen. Psychotherapeut wird man in der Regel, nachdem man ein Psychologiestudium mit dem Master of Science (oder früher dem Diplom) abgeschlossen und anschließend eine drei bis fünf Jahre dauernde und sehr umfangreiche Ausbildung zum (Psychologischen) Psychotherapeuten absolviert und mit einem Staatsexamen abgeschlossen hat – wobei man zwischen verschiedenen Verfahren wählen und sich z. B. wie ich für die Verhaltenstherapie entscheiden kann. Am Ende dieser Ausbildung, die mit der Facharztausbildung in der Medizin vergleichbar ist, erhält man als Psychotherapeut dann auch eine Approbation, also eine Befugnis zur Ausübung der Heilkunde, wie sie ansonsten nur Ärzten, Apothekern und Zahnärzten vorbehalten ist. Diese Approbation unterscheidet Psychotherapeuten nicht nur von Psychologen, sondern auch von Heilpraktikern (mehr hierzu hier) und sog. Heilhilfsberufen wie Ergotherapeutinnen und Soziotherapeuten.
Was den Begriffsdschungel nicht einfacher macht: Psychotherapeuten, deren Approbation auf Menschen unter 21 J. begrenzt ist und die somit auf die Behandlung von Kindern und Jugendlichen spezialisiert sind, heißen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Der Ausbildungsweg ist dem der Psychologischen Psychotherapeuten ähnlich, jedoch können diese Ausbildung auch Menschen beginnen, die zuvor z. B. Sozialpädagogik studiert haben. Der Vollständigkeit halber sei zudem noch erwähnt, dass es auch sog. Ärztliche Psychotherapeuten gibt. Hierbei handelt es sich um Ärzte mit psychotherapeutischer Zusatzausbildung, die in der Regel sehr viel weniger umfangreich ist als die von Psychologischen Psychotherapeuten.
Und was sind nun Psychiater? Das ist vergleichsweise einfach. Psychiater sind Ärzte, die nach Abschluss des Medizinstudiums eine Facharztausbildung in Psychiatrie absolviert haben (oft in Kombination mit Neurologie). Manchmal verfügen Sie auch über eine psychotherapeutische Zusatzausbildung, hauptsächlich behandeln sie psychische Störungen jedoch mittels Medikamenten, v. a. den sog. Psychopharmaka. Ahnung von Psychopharmaka (darunter fallen z. B. Antidepressiva) haben allerdings auch Psychologische Psychotherapeuten, da dies Teil des Staatsexamens ist. Anders als Psychiater dürfen sie sie jedoch nicht selbst verschreiben, sondern nur empfehlen (was ich häufig tue). Verordnet werden muss jedes Medikament durch eine Ärztin oder einen Arzt, was auch Sinn ergibt, da eine Medikamentenverordnung mit einschließt, dass man die medizinischen Vorerkrankungen der Patientin und Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten berücksichtigt und beurteilt.
Was mir in meinem Berufsalltag auch häufig begegnet, ist die Annahme, ich sei ein Arzt, weil ich einen Doktortitel habe. Hierzu muss man mehrere Dinge kurz erklären (die ausführliche Erklärung finden Sie hier). Viele Ärzte haben einen medizinischen Doktortitel (Dr. med.), was jedoch nichts über ihre medizinische Kompetenz aussagt. Ein Doktortitel ist immer eine wissenschaftliche Zusatzqualifikation. Wenn man als Psychotherapeut promovieren (also einen Doktortitel erlangen) möchte, tut man dies in der Regel in der Psychologie, in der generell höhere wissenschaftliche Standards als in der Medizin gelten, wodurch eine Promotion drei bis fünf Jahre dauert, d. h. rund dreimal so lang wie in der Medizin. Weil es sich bei einer Promotion in der Psychologie somit im Vergleich zur Medizin um ein ziemliches Mammutprojekt handelt, haben vergleichsweise wenige Psychotherapeuten einen Doktortitel (man denke allein an die Dauer der Zusatzausbildung, s. o.). Wenn sie einen haben, dann lautet er heutzutage meist, wie bei mir auch, „Dr. rer. nat.“ (Doktor der Naturwissenschaften). Früher wurde, da an vielen Universitäten die Psychologie lange der philosophischen Fakultät zugerechnet wurde, derweil oft der „Dr. phil.“ vergeben. Aber auch hier gilt: Mit der psychotherapeutischen Kompetenz hat diese wissenschaftliche Zusatzqualifikation in der Regel wenig zu tun. Sie ist eher ein Grund mehr, ihre Psychotherapeutin einmal danach zu fragen, wie die Wirksamkeit eines Impfstoffs erforscht wird oder was ein Placeboeffekt mit Homöopathie zu tun hat.
Übrigens wird das Ganze noch einmal dadurch verwirrender, dass Psychologische Psychotherapeuten zwar keine Ärzte sind, aber durchaus in das so genannte Arztregister der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung eingetragen sind, über eine so genannte lebenslange Arztnummer verfügen (wenn sie über eine Kassenzulassung verfügen) und im System der Krankenversicherungen sogar als Fachärzte gelten, weil die Ausbildung zum Psychotherapeuten einer Facharztausbildung entspricht (s. o.). Spätestens angesichts dessen kann ich es daher niemandem mehr verübeln, wenn er aufhört durchzusteigen. Einen Vorteil hat diese Regelung aber: Da Termine beim Psychotherapeuten als Facharzttermin gelten (und auch die entsprechende Wartezeit aufweisen), können Arbeitnehmerinnen diese Termine oft während der Arbeitszeit wahrnehmen, da sie hierfür freigestellt werden können.
Im nächsten Teil werde ich der ebenso verbreiteten Fehlannahme widmen, Psychotherapie zu machen bedeute, „einfach mal zu reden“, und werde beschreiben, was in einer Psychotherapie tatsächlich passiert (oder passieren sollte).
© Dr. Christian Rupp 2021