„Mama, du hast mich traumatisiert“: Wie sich Konflikte zwischen Eltern und ihren erwachsenen Kindern lösen lassen (Teil 3)

In diesem dritten und letzten Teil der Artikelreihe wende ich mich nun an die Elternteile, die von ihren erwachsenen Kindern mit Fehlern der Vergangenheit konfrontiert werden. Interessierte erwartet eine genaue Anleitung inklusive zu vermeidender No-Gos und konkreter Formulierungshilfen.

Nachdem ich mich im letzten Teil überwiegend an die erwachsenen Kinder gerichtet habe, wende ich mich nun an all jene in der Rolle eines Elternteils, die von einem erwachsenen (oder jugendlichen) Kind damit konfrontiert werden, dass sie in dessen Kindheit Fehler begangen hätten – insofern, als das betreffende Kind laut eigener Aussage hierdurch negativ geprägt wurde und bis heute emotionale Probleme hierdurch verspürt. Der Einfachheit halber spreche ich Sie als Elternteil ab jetzt direkt an.

Natürlich ist es nicht schön (für kein Elternteil), sich nach Jahrzehnten solche Vorwürfe der eigenen Kinder anzuhören, was man angeblich falsch gemacht habe. Die Verteidigungsmechanismen (Abstreiten, Herunterspielen, Gegenvorwürfe, etc.) springen schnell an, und das ist sehr nachvollziehbar, denn keiner möchte sich gerne mit dem Schuldgefühl auseinandersetzen, das durch diese Vorwürfe ausgelöst wird – schließlich kann man 30 Jahre später die „Fehler“ ja nicht mehr ungeschehen machen. Und wie ich im letzten Teil bereits beschrieben habe, fällt zu Ihren Gunsten aus, dass Sie damals vermutlich nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis des damaligen „common sense“ und nicht mit böser Absicht handelten. Da ich mich im vorherigen Teil aber bereits stark dafür eingesetzt habe, dass erwachsene Kinder genau deswegen gegenüber Ihren Eltern Wohlwollen walten lassen, werde ich die Elternteile in diesem Teil nicht weiter in Schutz, sondern eher etwas in die Mangel nehmen. Wenn Sie davon nichts hören wollen, lesen Sie bitte nicht weiter. Wenn doch, dann möchte Ihnen zwei Grundprinzipien dafür nahelegen, wie Sie auf Ihr Kind reagieren können.

Prinzip 1: Hören Sie zu, und zwar wohlwollend.

Das Wichtigste überhaupt: Bitte unterdrücken Sie in den ersten Momenten, nachdem Ihr Kind gesprochen hat (und erst recht währenddessen, d. h. unterbrechen Sie bitte nicht!), sämtliche Impulse, sich zu verteidigen – egal wie schwer es fallen mag. Denn wenn Sie dies tun, wird Ihr Kind sich ziemlich sicher zurückgewiesen, nicht ernst genommen und abgewertet fühlen. Oder wie wir Psychotherapeuten sagen: Ihr Kind erlebt eine Invalidierung, d. h. die Botschaft, dass seine Gefühle falsch, übertrieben, irrelevant, lächerlich usw. sind. Und da die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass Ihr Kind Ihnen genau diesen Vorwurf (den der Invalidierung) auch hinsichtlich Ihres Verhaltens in seiner Kindheit macht, wäre es fatal, so zu reagieren, denn Ihr Kind würde es (zurecht) als Bestätigung dessen ansehen, was es Ihnen gerade mitgeteilt hat – und es ist gut möglich, dass es Sie danach dann nur vielsagend anblickt und auf dem Absatz kehrt macht.

Stattdessen, liebe Elternteile: Hören Sie Ihrem Kind zu, und zwar vollständig. Und nehmen Sie dazu bitte die wohlwollende (ja, gilt auch für Sie!) innere Haltung ein, dass Ihr Kind Sie nicht primär verletzten will (ja, das gibt es in seltenen Fällen auch, aber es ist die Ausnahme), sondern es ein emotionales Bedürfnis nach Wiedergutmachung hat, die es benötigt, um weiter ein gutes Verhältnis zu Ihnen zu haben. Wenn Sie das also auch wollen, dann hören Sie um Himmels Willen zu und nehmen Ihr Kind erst einmal ernst. Es geht hierbei nicht primär darum, wer von Ihnen beiden „recht hat“, sondern darum, dass es aus der Perspektive Ihres Kindes (um Ihre wird es auch noch gehen, aber später) etwas gibt, was rückblickend nicht in Ordnung war. Sprich: Auch für Sie gilt der Grundsatz mit der Perspektivübernahme. Denn wenn Sie die Sichtweise Ihres Kindes nicht anerkennen, gehen Sie ein hohes Risiko ein, Ihr Kind zu verlieren – egal ob Ihr Kind aus Ihrer Sicht „recht hat“ oder nicht. Was Sie sich außerdem bewusst machen sollten, ist, dass Sie es durchaus wertschätzen können, dass Ihr Kind überhaupt den Mut aufbringt, Ihnen gegenüber so etwas Heikles anzusprechen, denn vermutlich hat es enorme Angst davor, dass Sie mit Invalidierung reagieren. Dass es sich trotzdem traut, das Gespräch zu führen, können Sie als Zeichen dafür werten, dass Ihr Kind offenbar den Draht zu Ihnen nicht verlieren, sondern verbessern will – sonst hätte es sich einfach wortlos abgewendet. Wenn Ihr Kind fertig gesprochen hat, wäre es hilfreich, in Ihren eigenen Worten zusammenzufassen, was Sie verstanden haben (und zwar, liebe Eltern, bitte ohne polemische, passiv-aggressive Zuspitzungen wie „Ah ja, ich war also immer schon eine schlechte Mutter, verstehe“) und dabei mit Ihrem Gesichtsausdruck und Ihrer Körperhaltung Offenheit und Zugewandtheit auszustrahlen. Natürlich dürfen Sie auch sagen, wie Sie sich fühlen (z. B. „Oh, das überrollt mich gerade etwas“), oder um etwas Bedenkzeit bitten, bevor Sie weiter miteinander sprechen. Sehr gut ist es auch, weitere Fragen zu stellen, wenn Sie noch nicht ganz verstanden haben, was Ihr Kind meint. Und wenn Sie in der Königsklasse spielen wollen, dann fragen Sie Ihr Kind direkt: „Was brauchst du jetzt von mir?“ oder „Was könnte ich tun, damit es dir damit besser geht?“.

Prinzip 2: Übernehmen Sie angemessen Verantwortung.

Nun geht es um Ihre eigentliche Reaktion. Natürlich kommt es dabei ein bisschen darauf an, was Ihr Kind auf die o. g. Frage geantwortet hat. Generell geht es aber darum, validierend und nicht invalidierend zu reagieren. Übersetzt heißt das: Machen Sie deutlich, dass Sie die Sichtweise Ihres Kindes anerkennen, und machen Sie sie auf gar keinen Fall lächerlich, denn damit machen Sie ganz schnell ganz viel kaputt. Die höchste Form der Validierung ist in diesem Fall eine Entschuldigung und/oder Wiedergutmachung – d. h. die Übernahme von Verantwortung. Das, was erwachsene Kinder in solchen Fällen meistens für Ihr Seelenheil benötigen (und das ist eigentlich nicht viel, wenn wir mal ehrlich sind), ist vor allem ein Eingeständnis des Fehlers, den sie Ihrem Elternteil vorwerfen. Sprich, schon ein (ernst gemeinter und entsprechend rübergebrachter) Satz wie „Du hast recht, das war falsch/nicht gut von mir“ kann bereits helfen oder sogar ausreichen. Danach (besser nicht davor) können Sie natürlich hinzufügen, dass (wie ich einmal wohlwollend unterstelle) Sie nichts davon mit böser Absicht getan haben und Ihnen damals nicht klar war, dass Ihr Verhalten ungünstig ist – oder Sie einfach überfordert waren. Damit es aber nicht wie eine Rechtfertigung rüberkommt, sollten Sie abschließend noch einmal wiederholen: „Trotzdem weiß ich jetzt, dass dir das nicht gutgetan hat, und übernehme die Verantwortung dafür“. Dann, so würde ich sagen, haben auch Sie als Elternteil Ihr Bestes gegeben, und die Chancen auf eine Versöhnung sollten recht gut stehen.

Und noch eine positive Botschaft für Sie als Elternteil: Wenn Sie es schaffen, so zu reagieren, dann haben Sie den besten Beweis erbracht, dass Sie eben keine „schlechte“ Mutter oder kein „schlechter“ Vater sind – denn seien wir ehrlich, genau um diesen Gedanken im Kopf geht es doch, wenn Sie solch einen Vorwurf Ihres Kindes hören. Das sind Sie aber auch ziemlich sicher ganz grundsätzlich nicht, denn: Kein Elternteil egal welcher Epoche war jemals perfekt oder hat „alles richtig“ gemacht (zugegeben: Eltern früherer Epochen haben allerdings auch sehr viel weniger darüber nachgedacht, was vielleicht nicht ausschließlich schlecht war). Fehler gehören dazu und belegen, dass Sie ein Mensch sind. Und das mit der Fehlerfreiheit geht ja bereits rein logisch nicht, wenn sich das, was als „richtig“ gilt, alle paar Jahre ändert. Ein nicht unkluger Umgang hiermit ist sicherlich, dass man sich stattdessen etwas mehr auf die eigene Intuition und den eigenen gesunden Menschenverstand verlässt.

Zoomen wir also noch einmal heraus und blicken auf das Gesamtkonzept: Um Eltern-Kind-Konflikte der Art, wie ich sie beschrieben habe, zu lösen, braucht es von beiden Seiten den Willen zur Perspektivübernahme und die Bereitschaft zu einer wohlwollenden Haltung dem anderen gegenüber. Erwachsene Kinder sollten aufpassen, nicht den Fehler zu machen, das Handeln ihrer Eltern in der Vergangenheit nach moralischen Standards der Gegenwart zu verurteilen, und Eltern sind gut beraten, ihren Kindern zuzuhören, allen Impulsen des sich-Verteidigens zu widerstehen und für das, was ihnen vorgeworfen wird, Verantwortung zu übernehmen. Wenn somit beide Seiten Zugeständnisse machen und aufeinander zugehen, kann die Beziehung danach sogar besser und inniger sein als vor dem Konflikt.

Ich hoffe, damit dazu beigetragen zu haben, dass der eine oder andere Eltern-Kind-Konflikt somit vielleicht auch ohne professionelle Hilfe gelöst werden kann.

© Dr. Christian Rupp 2026

„Mama, du hast mich traumatisiert“: Wie sich Konflikte zwischen Eltern und ihren erwachsenen Kindern lösen lassen (Teil 2)

In diesem zweiten Teil der Artikelserie wende ich mich an die erwachsenen Kinder, die vorhaben, ein Elternteil mit Fehlern in der Vergangenheit zu konfrontieren. Dazu beschreibe ich mein Konzept der wohlwollenden Perspektivübernahme und lege dar, welchen Denkfehlern man bei diesem Unterfangen besser nicht erliegen sollte.

Wie in Teil 1 angekündigt, soll es nun darum gehen, wie man derartige Eltern-Kind-Konflikte lösen kann, und zwar mittels wohlwollender Perspektivübernahme. Denn der Schlüssel dazu, das Problem zu lösen, liegt meiner Erfahrung nach darin, zwei Dinge miteinander zu kombinieren: Erstens, sich in die Perspektive des jeweils anderen hineinzuversetzen (d. h. je nach Rolle in die des Elternteils oder des Kindes), und zweitens, dabei eine wohlwollende Haltung einzunehmen. Was meine ich damit? Gehen wir das einmal nacheinander für die beiden möglichen Konstellationen durch und beginnen mit der Perspektive des erwachsenen Kindes.

„Perspektivübernahme“ bedeutet hier zuallererst, sich in die Lage des Elternteils hineinzuversetzen – und zwar zu der Zeit, als die „Fehler“ passiert sind, die man dem Elternteil vorwirft – und nicht in der Gegenwart. In der Rolle des erwachsenen Kindes sollte man sich durchaus bewusst machen, welche Lebensumstände (z. B. finanzielle Knappheit, Status als alleinerziehendes Elternteil, Überforderung, somit chronischer Dauerstress, etc.) oder auch elterlichen Defizite (z. B. in der Gefühlsregulation oder hinsichtlich sozialer Fertigkeiten dahingehend, auf Bedürfnisse und Gefühle des Kindes einzugehen – die sich wiederum aus dessen eigener Lerngeschichte ergeben) das Verhalten des Elternteils bedingt haben könnten. Insbesondere, wenn das erwachsene Kind heute selbst eigene Kinder hat, kann es vielleicht ganz gut nachvollziehen, wie menschlich es ist, unter Stress auch mal die Nerven zu verlieren und unfair gegenüber den eigenen Kindern zu sein – was mich zu dem Aspekt des Wohlwollens bringt.

Sicherlich gibt es – in sehr seltenen Fällen – Elternteile, die z. B. reale psychopathische Persönlichkeitszüge haben, über keinerlei Empathie verfügen und ihren Kindern gegenüber tatsächlich und bewusst bösartige Absichten verfolgen. Das ist aber, wie gesagt, die absolute Ausnahme, und bei dem, was ich im Folgenden beschreibe, beziehe ich mich ganz explizit nicht auf solche Fälle. Abseits dieser seltenen Fälle ist es meistens eher so, dass Elternteile sich nicht aus bösartiger Absicht ungünstig gegenüber ihren Kindern verhalten haben, sondern weil sie aufgrund der oben beschrieben Umstände nicht anders konnten oder es nicht besser wussten. Mit anderen Worten: Weil sie selbst als Eltern Menschen – und somit nicht perfekt sind. Und das führt zu einer fundamental anderen Grundlage, auf der ein erwachsenes Kind sein Elternteil (moralisch) beurteilen kann. Denn wenn es sich mit Hilfe der wohlwollenden Perspektivübernahme in das Elternteil hineinversetzt, bedeutet das, nicht von der schlimmstmöglichen, sondern von der wahrscheinlichsten Absicht des Elternteils auszugehen – zumindest bis das Gegenteil bewiesen ist (auch bekannt als „im Zweifel für den Angeklagten“). Das ist insbesondere dann von hoher Relevanz, wenn eine Aussöhnung mit dem jeweiligen Elternteil angestrebt wird und wenn das erwachsene Kind z. B. durch mangelnde elterliche Fürsorge und Aufmerksamkeit eine Grundannahme der Art „Ich bin nicht wichtig“ oder „Ich bin nicht wertvoll“ entwickelt hat. Denn durch die wohlwollende Perspektivübernahme wird sowohl eine Korrektur dieser wenig hilfreichen Grundannahme möglich (Neue Sichtweise: „Ich war und bin wichtig und wertvoll, aber Mama war damals nicht in der Lage, mir das ausreichend zu zeigen“) als auch ein Verzeihen leichter, sodass ein Loslassen des frustrierten Grolls auf das Elternteil in greifbare Nähe rückt. Denn dieser Groll, glauben Sie mir bitte, macht Sie auf Dauer psychisch weitaus mehr krank als die biographische Erfahrung per se. Mit anderen Worten: Ein mögliches Verzeihen erfolgt auch – oder sogar vor allem – im Interesse Ihrer eigenen psychischen Gesundheit.

Vorsicht bei der Wahl der moralischen Maßstäbe

Ein in der aktuellen Gegenwart wichtiger zusätzlicher Appell, den ich an die erwachsenen Kinder richten möchte, ist folgender: Bitte machen Sie nicht den Fehler, das damalige Handeln Ihrer Eltern vor dem Hintergrund dessen zu moralisch zu bewerten, was heutzutage in Sachen Kindererziehung als „richtig“ und gut gilt. Wenn Sie das tun, können Ihre Eltern natürlich nur verlieren, aber die Beziehung zu Ihren Eltern verliert dabei gleichermaßen. Meine Überzeugung dazu ist, dass ein solcher Vergleich ebenso unfair wie sinnlos ist. Stellen Sie sich vergleichsweise vor, es würde, nachdem im Jahr 2024 das Benutzen von Rasensprengern per Gesetz unter Strafe gestellt wurde, im Jahr 2026 jemand dafür verurteilt, dass er im Jahr 1990 regelmäßig im Sommer seinen Rasensprenger benutzt hat – in der zum damaligen Zeitpunkt berechtigten Annahme, das sei völlig in Ordnung. Fänden Sie das fair? Wenn ja, bringt es nichts, wenn Sie weiterlesen.

Wenn nein, dann machen Sie sich bitte klar, dass Sie dasselbe tun, wenn Sie Ihre Eltern nach heutigen Maßstäben dafür verurteilen, dass Sie Ihnen 1990 mehrmals eine Ohrfeige verpasst, Sie angeschrien oder als Strafe ignoriert haben. Nein, das war nicht schön und hat möglicherweise zu negativen Prägungen von Wertlosigkeit etc. beigetragen – gar keine Frage. Aber: Erstens nützt es Ihnen rein gar nichts, wenn Sie nun angesichts der heutigen Maßstäbe eine Erzählung von sich selbst entwickeln, in der als zentrales Element vorkommt, dass Ihnen (Achtung, ich spitze zu) „schreckliche Gewalt widerfahren“ ist. Im Gegenteil: Ein solches Selbstkonzept wird Ihrer psychischen Gesundheit nicht guttun. Und zweitens: Ihre Eltern haben das, wenn sie keine Psychopathen sind, höchstwahrscheinlich nicht gemacht, damit Sie sich wertlos fühlen(!), sondern erstens, weil sie überfordert waren, und zweitens, weil es damals gesellschaftlich völlig normal und nicht geächtet war, sich seinen Kindern ggü. so zu verhalten. Man könnte auch sagen: „Sie konnten es nicht besser wissen“, wobei das so klingt, als wäre man heutzutage am Gipfel der Erkenntnis dessen angelangt, was in Sachen Kindererziehung „richtig“ ist. Von dieser Überheblichkeit würde ich jedoch ganz klar abraten, denn: Zum einen basiert kein geringer Teil dessen, was heute als „pädagogisch richtig“ angesehen wird, nicht auf empirischer Forschung, sondern letztlich auf weltanschaulichen Trends (die sich seit jeher wandeln), und zum anderen ist der Teil, der auf empirischer Forschung basiert (welcher jedoch im Bereich von „Welche Erziehungsmethoden sind wie gut“ aus methodischen Gründen mit größter Vorsicht zu genießen ist!), natürlich, weil dies das Wesen von Wissenschaft ist, nicht statisch – was bedeutet: Alles andere als in Stein gemeißelt und ständiger Veränderung unterzogen.

Eine Erweiterung der Perspektive hilft hier enorm: Genau wie 1990er-Eltern sicher empört auf die grausamen Strafen geblickt haben, die Kinder in den 1940er-Jahren zuteilwurden, und genau wie heutige Eltern empört auf eine 1990er-Ohrfeige blicken und sie als ebenso schlimme Gewalt brandmarken, so werden natürlich auch im Jahr 2050 Menschen zurückblicken und sich vielleicht angesichts von dann 30jährigen Menschen, die über keinerlei Resilienz oder Frustrationstoleranz verfügen und nicht damit umgehen können, wenn ihnen etwas abverlangt wird, kritisch fragen, ob es eine kluge Idee war, den Gewaltbegriff so weit auszudehnen, Kinder vor allen widrigen Erfahrungen abzuschirmen und sie alles selbst entscheiden zu lassen. Und vielleicht bereut man dann rückblickend auch die Entscheidung, sein Kind, weil der Erziehungsratgeber dies als Gewaltausübung klassifiziert hat, im Auto nicht angeschnallt zu haben, weil das Kind nicht angeschnallt werden wollte. Wie so oft gilt hier das Prinzip: Hinterher ist man immer schlauer – und das gilt für Ihre Eltern ebenso wie für Sie selbst.

Schritt-für-Schritt-Anleitung: How to confront a parent

Und wie genau sollte man, wenn man sich dazu entschieden hat, ein Elternteil nun konfrontieren? Nun, von der Formulierung hängt durchaus ein Stück weit ab, ob Ihr Elternteil zugewandt reagiert oder ablehnend-abstreitend. Wovon ich, zumindest wenn Ihr Ziel Klärung und Versöhnung ist (und es nicht um wirklich harte Erfahrungen von Missbrauch und Gewalt geht), abraten würde, wären globale, moralisch verurteilende Formulierungen wie „Du hast mir als Kind Gewalt angetan“ oder „Du hast mich traumatisiert“. Es ist unwahrscheinlich, dass ein Elternteil darauf zugewandt reagiert, weil Eltern Menschen sind, Menschen nicht gerne solche Dinge hören und sie hierauf schnell im Verteidigungsmodus reagieren werden, d. h. mit Abstreiten, Lächerlich Machen oder auch Gegenvorwürfen („Du hast es uns als Kind auch nicht leicht gemacht“). Was ich immer empfehle, um die Chancen auf eine zugewandte Reaktion des Elternteils zu erhöhen, ist, eine differenzierte Aussage zu machen, die das Verhalten des Elternteils möglichst objektiv beschreibt und nicht mit der subjektiven emotionalen Wirkung dieses Verhaltens auf das (heute erwachsene) Kind vermischt. Übersetzt wäre das folgende Formel: „Als ich Kind war, hast du oft [A, B, C] gemacht, das hat mir das Gefühl gegeben, dass […] und hat mich bis heute dahingehend geprägt, dass […]“. Oder an einem Beispiel: „Als ich Kind war, hast du mich öfters geohrfeigt, das hat mir das Gefühl gegeben, dass du mich verachtest, und hat mich bis heute dahingehend geprägt, dass ich mich häufig wertlos fühle“. Damit Ihrem Gegenüber zudem direkt klar wird, was nun von ihm verlangt wird, könnten Sie außerdem noch hinzufügen, was Sie sich von Ihrem Elternteil wünschen bzw. was Sie von ihm brauchen – sei es eine Entschuldigung oder eher ein Eingeständnis der Verantwortung bzw. des Fehlers. Machen Sie sich hierzu am besten vorher Gedanken, was es für Sie an Wiedergutmachung braucht, damit die Beziehung zum Elternteil wieder „geheilt“ werden kann. Wenn Sie die Sache so angehen, dann haben Sie als erwachsenes Kind Ihr Bestes gegeben. Denken Sie aber bitte daran: Garantiert werden kann eine positive Reaktion Ihres Elternteils durch nichts, das in Ihrer Macht steht, denn wie das Elternteil Ihre Aussage verarbeitet, liegt immer noch letztlich bei ihm.

Pluspunkt Gruppentherapie

Ein spezieller Joker, den ich bei solchen Eltern-Kind-Konflikten übrigens in meinen Gruppentherapien ziehen kann, ist, dass dort in der Regel beide Generationen bzw. beide Rollen vertreten sind und die Bereicherung um die Gegenperspektive somit oft in grandioser Weise gelingt. Manchmal stelle ich, wenn die gesamte Gruppe sich einseitig auf die Perspektive des Betroffenen einschießt, auch die etwas piksende, aber hilfreiche Frage, wie der Meinung der Teilnehmer nach der Konfliktpartner (z. B. die nicht anwesende Mutter) die Situation schildern würde, wenn nicht ihre Tochter, sondern sie selbst Teil der Gruppe wäre und den Konflikt dort bearbeiten würde. Dann hört man meistens eine Weile lang die Gehirne in der Stille rattern, wonach es dann in der Regel konstruktiv weitergeht – was eine sehr gute Überleitung zum nächsten Teil ist, in dem ich mich voll und ganz der Elternperspektive widmen werde.

© Dr. Christian Rupp 2026